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Theiler Georges · Ständerat · 2014-09-25

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, die Variante A zu wählen. Das ist die Variante, die auch der Bundesrat uns empfiehlt. Es ist eine kurze, klare und prägnante Aussage zur Grundversorgung, ohne dass wir damit wieder neue Begriffe einführen. Sie regelt also das Wesentliche. Wenn Sie die Ausformulierungen der Mehrheit genau anschauen, sehen Sie, dass es da Begriffe drin hat, die wenig oder nichts aussagen. Oder was sind "die Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs"? Da kann man alles und nichts darunter verstehen. Wo fängt das an, wo hört das auf? Was heisst - auch in Absatz 2 - "dauerhaft verfügbar und erschwinglich"? Das kann auch sehr viel bedeuten. Wenn Sie aber insbesondere - das ist der Hauptgrund, weshalb ich Ihnen die Variante A vorschlage - Absatz 3 anschauen, dann sehen Sie, dass der Grundsatz eigentlich wieder hinterfragt wird. Man bekommt also vorne vermeintlich gewisse Rechte, und hinten steht dann geschrieben: "Aus diesen Bestimmungen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden." Ja, was soll das jetzt? Da heben Sie mit Absatz 3 wieder auf, was Sie in den Absätzen 1 und 2 geschrieben haben und was in der Verfassung unter Artikel 43a schon steht. Etwas Unlogischeres habe ich eigentlich noch nie gesehen. Man kann dann quasi keine Leistungen abrufen, und zwar auch nicht vom Kanton und auch nicht von den Gemeinden.

Ich bitte Sie daher mit dem Bundesrat, der dies ebenfalls empfiehlt, die einfache Form, die Variante A, zu übernehmen.