Janiak Claude · Ständerat · 2014-09-25
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Morgen werden wir in der Schlussabstimmung das revidierte RTVG, so hoffe ich, beschliessen. Das wird dazu führen, dass anschliessend dann auch die dazugehörende Verordnung angepasst wird. Ich möchte beantragen, dass wir zu dieser Änderung der Verordnung in der Kommission konsultiert werden, insbesondere auch deshalb, weil dort Artikel 55 der RTVV zur Disposition steht.
Dieser Artikel hat einen Zusammenhang mit einer Bestimmung, Artikel 62 RTVG, die nicht geändert wird und die besagt, dass Programme, die eine Konzession mit Leistungsauftrag haben, auf bevorzugten Kanalplätzen verbreitet werden können. Der Bundesrat kann das bestimmen. Ich denke, dass wir im Rahmen der Konsultation dann in der Kommission das Problem, das ich aufgeworfen habe, diskutieren können; darum geht es. Das sage ich zu Kollegin Christine Egerszegi, mit der ich mich zu diesem Thema ausgetauscht habe. Sie hat gesagt, sie habe jemanden kommen lassen, der ihr erklärt habe, wie man diese 400 Möglichkeiten auf dem Fernseher zu Hause programmieren könne, damit es einem am Schluss passe. Viele können das, andere können das nicht und müssen einen Elektriker holen. Es gibt zudem immer noch Fernsehgeräte, bei denen das nicht möglich ist, bei denen man das nicht machen kann und bei denen man dann das übernehmen muss, was beispielsweise Cablecom einem vorgibt. Es geht aber nicht darum, sondern es geht um die Grundsatzfrage, ob konzessionierte Regionalprogramme mit Leistungsauftrag weiterhin einen privilegierten digitalen Sendeplatz zugewiesen erhalten oder nicht. Ich denke, dass wir das im Rahmen der Konsultation zur Verordnung in der Kommission besprechen können.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion an die Kommission zur Vorberatung zu überweisen. Die Interpellation kann ich dann sehr wahrscheinlich auch zurückziehen.