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AB 185974

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen, weil es eben das Ziel dieser Bestimmung ist, Rechtsgleichheit zu schaffen für diejenigen, die am 11. März 2012 eine rechtskräftige Bewilligung hatten. Die Ungleichbehandlung im anderen Fall würde darin bestehen, dass diejenigen, die sich in den wenigen Gemeinden befinden, die zu diesem Zeitpunkt ein Kontingentierungssystem hatten, nicht mehr bauen könnten, obwohl sie im Besitz einer rechtskräftigen Baubewilligung sind. Man hat nämlich in einigen Gemeinden und Kantonen die Bautätigkeit mit einem Kontingentierungssystem geregelt. Das bedeutete, dass diejenigen, die alles rechtlich Notwendige korrekt getan hatten, zwar bauen durften, aber die Baufreigabe jeweils erst in ein, zwei, drei Jahren erfolgte. Wir würden jetzt, wenn wir mit der Fassung der Minderheit eine Einschränkung der Gleichberechtigung einführten, genau diese Rechtsungleichheit rückwirkend bekräftigen. Es kann nicht sein, dass jemand, der eine rechtskräftige Bewilligung hat, dieses Recht nur ausüben kann, wenn er quasi ein Härtefall ist. Vielmehr sollen alle diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, rechtsgleich behandelt werden. Übernähmen wir jedoch die Fassung der Minderheit, müsste selbstredend überall noch eine neue Beurteilung stattfinden. Dann würden die, die diese Regelung für diskriminierend halten, prozessieren, weil sie ihre Bewilligung mit gutem Recht erhalten haben usw. Wir würden so zu einem System übergehen, mit dem wir mehr Probleme schaffen, als wir lösen.

Deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.