Hösli Werner · Ständerat · 2014-09-25
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-25
Wortprotokoll
Artikel 12 Absatz 2bis ist wohl gerade für die Bergregionen, welche nicht explizite Tourismushochburgen sind und unter Abwanderung leiden, die Pièce de Résistance dieser Vorlage. Die Ermöglichung der Erweiterung von altrechtlichen oder, sagen wir, von bestehenden Häusern und Wohnungen ist für diese Regionen existenziell. Kann dies nicht im hier vorgeschlagenen Ausmass von 30 Prozent oder maximal 30 Quadratmetern geschehen, werden Gebäude zerfallen - "verlottere", wie wir Glarner sagen.
Oft gehen Häuser und Wohnungen durch Erbfall in andere Hände über. Entweder stehen sie dann leer, oder sie werden von den Erben oder einem anderen Erwerber notwendigerweise um- oder ausgebaut. Anfänglich sind dies im einen oder anderen Fall dann Zweitwohnungen. Bei der Pensionierung des Erwerbers oder durch Nutzung anderer Familienangehöriger werden sie im Laufe der Zeit auch oft wieder zu Erstwohnungen. Das ist ein fliessender Prozess. Wichtig ist, dass die Wohnungen einen zeitgemässen Ausbaustandard haben und die nötige Grundwohnfläche bieten. Gerade bei alten Häusern und Wohnungen ist dies oftmals nicht mehr der Fall. Könnte man dies nicht ungeachtet der Nutzung korrigieren, würden sie wohl vor sich hindarben.
Diese Erweiterungsmöglichkeit ohne Nutzungsbeschränkung hat auch beim Kauf als Erstwohnung eine grosse Wichtigkeit. Sie verhindert bei einem Ausbau einen Nutzungsvorbehalt, wodurch die Verkäuflichkeit und die Werterhaltung einigermassen bestehen bleiben. Wäre das nicht so, könnte ein Erstwohnungsnutzer nach der Erweiterung der Wohnung diese im Falle eines beruflichen Wegzuges wieder nur als Erstwohnung verkaufen. Das wäre nicht selten Grund genug, das Erstwohnungsvorhaben mit einer solchen Liegenschaft erst gar nicht zu starten. Das alles hätte auch einen sehr nachteiligen Einfluss auf das örtliche Gewerbe. Einige Kleinunternehmer müssten wohl ihre Segel streichen. Die Spirale würde sich weiter nach unten drehen.
Viele Bergregionen leiden nämlich nicht an grossen Kulturlandverlusten durch den Bau von Zweitwohnungen. Dort ist die Wohnattraktivität für die "Familien Federer" dieser Welt leider - oder vielleicht auch, je nach Blickwinkel, zum Glück - zu gering. Deshalb bitte ich Sie: Schütten Sie das Kind nicht mit dem Bade aus! Oder, anders gesagt, entziehen Sie nicht dem schwächsten Pflänzchen noch die Nahrung, um dann erstaunt zu sein, wenn es immer mehr schwächelt!
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Selbstverständlich könnte ich auch mit dem Einzelantrag Fournier gut leben, doch er geht einigen wohl etwas gar weit.