Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich verstehe natürlich das Anliegen von Herrn Ständerat Engler: Er setzt sich für seine Region ein, die betroffen ist, und das ist ja legitim. Problematisch ist: Wir haben mit Artikel 20 den Artikel für die Wirkungsanalyse. Es ist ein analytischer Artikel, der uns verpflichtet, alle vier Jahre zu schauen, wie sich dieses Gesetz auswirkt. Sie wollen eine verstärkte Berücksichtigung, Sie wollen mehr Geld, Sie wollen Abgeltung. Wenn die Analyse zeigt, dass es halb so schlimm ist, dass im Gegenteil weiterhin gebaut wird und diese Arbeitsplätze immer noch da sind, was heisst dann "verstärkt Rechnung tragen"? Dürfen wir dann die Kredite kürzen?
Wenn wir diese Einfügung schon machen, müssen wir einfach "Rechnung tragen" schreiben, denn "verstärkt Rechnung tragen" bedeutet für mich in der Regel Erhöhung des Budgets, weil Sie mehr Geld wollen - reden wir Klartext! Wenn Sie von vornherein davon ausgehen, dass es Arbeitsplatzverluste gibt, und verlangen, dass man das berücksichtigt, meine ich, dass das in beide Richtungen offen sein müsste.
Ich komme jetzt nochmals zum Finanzplatz. Ich rede als Bundesrätin, die für das ganze Budget verantwortlich ist. In den Kantonen Tessin, Zürich, Genf gibt es grosse Verluste an Arbeitsplätzen im Bankenbereich, mehr als diese 4000, 5000 prognostizierten. Wenn wir sagen, es gebe quasi einen finanziellen Ausgleich, was machen wir dann in diesen Fällen?
Bisher hat der Bundesrat immer gesagt: Es gibt Abstimmungen, die wehtun. Der 9. Februar 2014 wird auch wehtun - können da einzelne Regionen und Kantone kommen und sagen, sie bräuchten einen Ausgleich? Das ist ein bisschen problematisch. Wenn Sie das ganz gezielt bei der Standortförderung täten, losgelöst von dem, wäre mir da wesentlich wohler. Deshalb sagt der Bundesrat auch, dass wir mit den nötigen Investitionen kommen; aber so oder so, weil der Tourismus für diese Regionen wichtig ist. Bei der [PAGE 969] Standortförderung ist z. B. auch der Bonny-Beschluss dabei; den meinen Sie wahrscheinlich nicht. Dort geht es eher in Richtung Einschränkung der Standortförderung, denn dann haben wir noch mehr Migration usw.
Ich sage zu Ihrer Bestimmung nicht Nein, wir können sie schon mal aufnehmen. Aber sie müsste ziemlich sicher in der Wortwahl redigiert werden. Wenn Sie das so beschliessen, werde ich mich dafür einsetzen, dass man die Bestimmung im Nationalrat umformulieren kann oder nochmals schaut, ob sie richtig eingeordnet ist. Ist Artikel 20 richtig? Was meinen Sie genau, wenn Sie von "Standortförderung" und "stärkerer Berücksichtigung" sprechen? Dann finden wir vielleicht einen Ansatz, der auch dem Vorgehen des Bundesrates entspricht.
Jetzt war ich also schön lieb. (Heiterkeit)