preparatory:AB 186075
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-05
Wortprotokoll
Man spricht bei dieser Vorlage insgesamt von einem effizienteren Vollzug, von besseren Einsatzvorbereitungen usw. Da müsste aus unserer Sicht allerdings auch die Frage des Zeitpunkts der Gesuchseinreichung mit einbezogen werden. Das vermissen wir, und darum haben wir mit dem Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) einen etwas anderen Weg vorgeschlagen. Es braucht zudem eine Korrektur, weil die Interessen der Armee in keiner Art und Weise Berücksichtigung finden. Militärdiensttauglichen werden alle Rechte gegeben, um den Weg des Zivildienstes jederzeit einzuschlagen, währenddem sich die Armee mit ihrem Planungsauftrag damit auseinandersetzen muss, dass jährlich rund 5000 Diensttaugliche zu allen möglichen Zeitpunkten ausscheiden. Damit wir uns richtig verstehen: Es sind alles Diensttaugliche, die sich so von der Armee verabschieden, je nachdem frühzeitig oder während der Dienstzeit. Wie auch immer, sie haben die Freiheit, sich jederzeit auf den Weg des Zivildienstes zu begeben.
Unserer Meinung nach sollte es doch zumutbar sein, dass Militärdiensttaugliche diesen für sie wichtigen Entscheid nach der Aushebung bis sechs Wochen vor der Rekrutenschule oder dann nach Absolvierung der Rekrutenschule fällen. Damit könnte man eigentlich dem Erfordernis der Planungssicherheit für die Armee gerecht werden. Denn bis jetzt ist diese Frage in keiner Art und Weise einbezogen worden. Die Armee hat sich einfach an den Gegebenheiten und am Willen dieser jährlich rund 5000 Zivildienstgesuchsteller zu orientieren. Da scheint uns ein Korrekturbedarf gegeben zu sein.
Man spricht hier in verschiedenen Berichten, Herr Bundesrat, auch von Wehrgerechtigkeit. Ich wehre mich immer wieder gegen diese Ausdrucksweise im Zusammenhang mit der Begleitung eines Mittagstisches oder welchen Aufgaben auch immer, welche im Zivildienst ausgeübt werden. Ich akzeptiere diesen Weg, absolut, aber man kann nicht von "Wehrgerechtigkeit" sprechen, man kann allenfalls von "Dienstleistungsgerechtigkeit" sprechen. Es ärgert mich auch, dass man die Belastung der Armeeangehörigen, die die entsprechende Dienstleistung in der Armee vollbringen, nicht genügend würdigt.
Wir sind der Meinung: Wenn man von Effizienz spricht, soll auch der Zeitrahmen für die Einreichung des Gesuchs gestrafft werden.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) und im Weiteren bei Artikel 18 der Mehrheit zu folgen.