Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2015-05-05
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05
Wortprotokoll
Herr Fehr hat vorhin ausführlich einem Antrag widersprochen, den es auf unserer Fahne eigentlich gar nicht gibt. Aber er hat ausdrücklich erwähnt, dass es ja unmöglich sei, nur bis sechs Wochen vor Beginn der Rekrutenschule ein Gesuch einzureichen, um in den Zivildienst einzutreten; ich finde das sehr spannend.
Der Bundesrat hat im vorliegenden Gesetz eine vernünftige Lösung für den Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Übertritt in den Zivildienst und für den Zeitpunkt des Entscheides gefunden, aber auch für die Form des Gesuchs und die Wirkung. Für die CVP/EVP-Fraktion ist es wichtig, dass dabei zum Ausdruck kommt, dass derjenige, der ein Gesuch einreicht, einen Dienst und einen Einsatz für unser Land leisten will. Es ist kein Dienst in der Armee, aber der Zivildienst verlangt auch Zeit und Einsatz eines jeden. Wir respektieren dies und möchten mit der vorliegenden Gesetzesrevision zwar nicht den roten Teppich für den Zivildienst ausrollen, aber eine sinnvolle Vorlage schaffen, damit ein Gesuch zu den im Gesetz festgelegten Vorgaben eingereicht werden kann. Der Zeitpunkt der Einreichung soll jederzeit während der Dienstpflicht möglich sein. Dabei wollen wir, wie in Artikel 16a vorgesehen, dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Form des Gesuchs zu regeln. Für uns ist es klar, dass der Antragsteller bis zum Entscheid militärdienstpflichtig ist.
Die vorliegenden Minderheitsanträge zu den Artikeln 16 bis 18 werden wir nicht unterstützen. Der Bundesrat hat die nötigen Ergänzungen im Gesetz gemacht, und diese unterstützen wir zusammen mit der Mehrheit der Kommission.