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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich habe bereits bei der Eintretensdebatte zum Strafgerichtsgesetz gesagt, dass der Bundesrat grundsätzlich damit einverstanden ist, von seiner bisherigen Haltung - die Wahl der Richterinnen und Richter durch den Bundesrat - abzurücken. Für den Bundesrat ist wichtig, dass ein Wahlverfahren festgelegt wird, welches Gewähr bietet, dass eben wirklich die fähigen Leute gewählt werden können. Die Qualität der Rechtsprechung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Mit der Justizkommission, wie sie von Ihrer Kommission vorgeschlagen wird, wird dem Anliegen des Bundesrates zur Auswahl der Richterinnen und Richter Rechnung getragen. Deshalb kann sich der Bundesrat eine solche Justizkommission befürworten.