Lexipedia

Müller Walter · Nationalrat · 2015-05-05

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Mit den vorliegenden Änderungen des Zivildienstgesetzes soll auch in Zukunft ein schlanker und effizienter Vollzug ermöglicht werden, und dies trotz deutlich gestiegener Vollzugsmengen. Der Bundesrat hat die Botschaft am 27. August 2014 verabschiedet und schlägt im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

1. Neu müssen Gesuchsteller bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen. Sie sollen sich der Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst früher und besser bewusst werden. Der Besuch wird zu einer Zulassungsbedingung; im Anschluss muss das Gesuch bestätigt werden. Das Gesuch kann neu erst nach der Rekrutierung eingereicht werden.

2. Die Ausbildung wird intensiviert. Kursbesuche sind neu für alle Arten von Einsätzen obligatorisch. Für die betriebliche Einführung ist weiterhin der Einsatzbetrieb verantwortlich. Damit soll der Nutzen der Zivildiensteinsätze gesteigert werden.

3. Der Katalog der Tätigkeitsbereiche wird um das Schulwesen ergänzt. Zivildienstpflichtige können somit zur Unterstützung der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Dabei dürfen sie keine Lehrpersonen ersetzen.

4. Der Einsatz von Zivildienstleistenden in landwirtschaftlichen Betrieben wird an die neue Agrarpolitik angepasst. [PAGE 673]

Was sind die Gründe für die erneute Revision des Zivildienstgesetzes? Der Zivildienst ist gewachsen. Die Anzahl der geleisteten Diensttage hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht, nicht zuletzt wegen der Zunahme an Zulassungen nach der Einführung des Tatbeweises im Jahr 2009. Zivildienstpflichtige leisten gemäss Tatbeweislösung in zivilen Einsatzbetrieben einen eineinhalbmal so langen Dienst wie Militärdienstleistende. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst soll diese stark gestiegenen Vollzugsmengen auch weiterhin effizient bewältigen können. Das verlangt nach Anpassungen des Zivildienstgesetzes.

Des Weiteren wird mit meiner Motion 11.3362, "Zivildienst. Mehr Nutzen durch bessere Ausbildung", vom 13. April 2011 verlangt, dass Zivildienstpflichtige besser und länger für ihre Einsätze ausgebildet werden, besonders im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen. So soll der Nutzen der Zivildiensteinsätze vor allem im Gesundheitswesen und in Teilen des Sozialbereichs gesteigert werden. Beide Räte haben die Motion angenommen.

In der Landwirtschaft sollen die Einsatzmöglichkeiten aufgrund der neuen Agrarpolitik angepasst werden. Für Projekte und Programme in den Bereichen Biodiversität und Landschaftsqualität sowie zur Strukturverbesserung kann auf die Unterstützung von Zivildienstleistenden zurückgegriffen werden. Zur Optimierung des Vollzugs, im Wesentlichen zur Schaffung von neuen Einsatzmöglichkeiten, sollen Zivildienstleistende neu auch im Schulbereich eingesetzt werden können. Sie sollen Schulen und Lehrkräfte unterstützen können, aber nicht selbst die Verantwortung für den Unterricht übernehmen und auch keine Lehrkräfte ersetzen. Die Kantone und die Schulen bleiben frei, Zivildienstleistende einzusetzen.

Die vorliegende Revision ist trotz verbesserter Ausbildung für den Bund haushaltneutral. In der Vernehmlassung wurde der Entwurf von einer überwiegenden Mehrheit begrüsst. Kritik gab es zum Einsatz der Zivildienstleistenden in der Schule als neuem Tätigkeitsbereich, zum Einführungstag vor der Zulassung und zu möglichen Auslandeinsätzen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich an den Sitzungen vom 18. November 2014 und 27. Januar 2015 intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. In der Eintretensdebatte wurde die Revision grossmehrheitlich begrüsst, aber auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Primat weiterhin bei der Armee sei und die Armeebestände keinesfalls gefährdet werden dürften. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass nach der Einführung des zivilen Ersatzdienstes eine Praxis für die Einsätze etabliert werden musste. Es gehe nach der Abschaffung der Gewissensprüfung nun aber ganz besonders darum, den Zivildienst zu einem anforderungsreichen bis herausfordernden Dienst im Interesse unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. Mit einer qualitativen Steigerung des Zivildienstes solle ein echter Nutzen für unsere Gesellschaft generiert werden. Angesichts der demografischen Entwicklung und steigender Kosten im Gesundheits-, Pflege- und Behindertenbereich könne man mit besser ausgebildeten Zivildienstleistenden die gesellschaftlichen Herausforderungen besser meistern.

Weitere Stimmen betonten, dass auch im Zivildienst wichtige Lebenserfahrungen vermittelt werden; es gehe auch darum, wertvolle soziale und ökologische Aufgaben zu erfüllen. Letztlich solle auch der Zusammenhalt in der Gesellschaft gestärkt werden. Kritische Stimmen befürchteten eine weitere Aufweichung der Militärdienstpflicht; der zivile Ersatzdienst dürfe nicht zur Normalität werden. Man solle zuerst die Resultate der Studiengruppe Dienstpflichtsystem abwarten, bevor wir neue Änderungen beschliessen. Dem wurde dezidiert entgegengehalten, dass die Revision unter den heutigen Rahmenbedingungen des Dienstpflichtsystems notwendig und zielführend sei. Bis dieses System, wenn überhaupt, zur Anpassung kommen könnte, könne es noch Jahre dauern.

Bereits in der Eintretensdebatte zeichnete sich eine kontroverse Haltung zu den neuvorgesehenen Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende in den Schulen ab - dazu aber mehr in der Detailberatung. Bundesrat Schneider-Ammann nahm nochmals Bezug auf den dritten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst vom 25. Juni 2014 und betonte, dass die Armeebestände nicht gefährdet werden; die Verordnungsanpassung zeige Wirkung: Die Zulassungszahlen sind gesunken. Die Kommission ist mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit der Kommission und Ablehnung des Antrages der Minderheit Geissbühler.