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Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-06-15

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15

Wortprotokoll

Von all den Asylgesetzrevisionen, die wir in den letzten - ich möchte bald sagen: - Jahrzehnten gemacht haben, ist diese hier wahrscheinlich die am meisten Erfolg versprechende. Es ist eine einfache Revision - eine ganz einfache! -, aber eine mit einem ganz neuen Grundgedanken. Man geht mit dem Grundgedanken in die Revision, dass die Verfahren, so, wie sie bestehen, beschleunigt werden sollen. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren, und die Grundidee ist schlicht und einfach die, dass sie nur schneller ablaufen müssen. Dafür sorgt diese Revision auf eine sehr effiziente und auch gerechte Weise.

Dem Flüchtlingselend in dieser Welt kann die Schweiz alleine nicht begegnen, aber sie hat verschiedene Möglichkeiten. Sie hat die Möglichkeit, auch in diesem Bereich ein Stück Rechtssicherheit zu schaffen, was wir ja wirtschaftlich und wirtschaftspolitisch immer anmahnen. Ein Land bietet keine Rechtssicherheit, wenn es zwar Regeln hat, aber das Durchsetzen dieser Regeln Jahre dauert. Es gibt in diesem Bereich sogar einzelne Verfahren, die über zehn Jahre gedauert haben. Ein langsamer Staat ist kein gerechter Staat. Ein schneller Staat ist ein gerechter Staat. Sie schaffen Rechtssicherheit, wenn der potenzielle Flüchtling, der Mensch, der in die Schweiz kommt, weiss, dass über seine Rechtsposition rasch entschieden wird. Das hat für den Flüchtling, der die Voraussetzungen erfüllt, den Vorteil, dass er rasch weiss, dass er als Flüchtling hier sein und hier bleiben darf. Es hat auch den Vorteil, dass derjenige, der in die Schweiz kommt und weiss, dass er die Voraussetzungen als Flüchtling hier nicht erfüllt, auch weiss, dass schnell entschieden wird, dass er hier kein Bleiberecht hat.

Ein schnelles Verfahren ist grundsätzlich einmal ein gerechtes Verfahren. Es darf aber nicht zu einem oberflächlichen Verfahren werden. Deshalb sind die Voraussetzungen in der Gesetzgebung sehr exakt zu regeln. Der Rechtsschutz muss gewährleistet sein, und die finanzielle Unterstützung während dieser nun sehr kurzen Verfahrenszeit muss gewährleistet sein.

Die Organisation, die hier vorgesehen wird, orientiert sich ja an ausländischen Modellen, namentlich am erwähnten holländischen Modell. Diese Modelle haben sich wesentlich besser bewährt als bürokratische Modelle, die für Rechtsanwälte jahrzehntelange Verfahren kreieren - ausser den Rechtsanwälten profitiert eigentlich fast niemand davon.

Ich glaube, diese Vorlage verdient es, dass wir auf sie eintreten. Und sie verdient es, dass wir sie als ernsthafte und zukunftsgerichtete Revision ansehen.