Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-12-06
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zwei parlamentarisch motivierte Vorbemerkungen:
1. Es wurde gesagt, dass Kollege Schmid Carlo auf die Vorlage eingetreten ist und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass auch ihm im Grunde genommen ein Gremium vorschwebt, das in irgendeiner Weise der Justizkommission ähnlich sieht.
2. Wenn es so wäre, dass immer dann, wenn Änderungsanträge in einer gewissen Anzahl vorliegen, der Eindruck erweckt wird, die Gesetzesarbeit sei dadurch im Plenum nicht mehr zu bewältigen, dann eröffnen sich dem Parlament unendlich viele Möglichkeiten, den Parlamentsbetrieb zu erschweren, um es einmal neutral zu sagen. Ich glaube, es kann nicht angehen, aus der Menge der Anträge darauf zu schliessen, dass eine Gesetzesberatung nicht zu bewältigen ist.
Nun zum Materiellen: Kollege Schmid geht bei der Betrachtung der Justizkommission von einer staatspolitischen Optik aus; das ist richtig und notwendig. Ihre Kommission hat das in einer Anfangsphase auch getan, hat sich dann aber bald gesagt, sie müsse zuerst gewisse Managementaspekte vorschalten und aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse versuchen, das Resultat in die staatspolitische Optik zu integrieren.
Gestatten Sie mir, diese Analyse kurz zu wiederholen: Wir stellen fest, dass durch zwei neue Bundesgerichte erster Instanz künftig rund hundert neue Richter zu bestimmen sind. Wir standen also vor der Tatsache, dass relativ grosse Organisationen entstehen, und sagten uns, dass es wie überall notwendig war, darin für eine Wirkungsweise zu sorgen, die garantiert und gewährleistet, dass solche Institutionen optimal funktionieren. Es dürfte völlig unbestritten sein, dass in jedem Betrieb - betreffe er nun die Justiz oder was auch immer - zwei Elemente von entscheidender Tragweite sind: erstens die Auswahl des Personals und zweitens das Controlling. Das war ursprünglich die Meinung des Bundesrates: Er glaubte, diese Richter ernennen zu müssen, weil er sich auf den Standpunkt stellte, die Bundesverwaltung als solche habe die notwendigen Strukturen, um diese beiden Voraussetzungen erfüllen zu können. Dieser Gedankengang des Bundesrates war an sich richtig; die Folgerung hieraus, die Richter auch noch gerade selbst wählen zu wollen, war dagegen falsch.
Wir haben gesagt: Staatspolitisch ist es unausweichlich, dass die Gerichte der Bundesversammlung unterstellt werden. Wir haben uns aber ebenso gesagt: Im Milizsystem wäre ein Parlament absolut überfordert, wenn es diese beiden zentralen Aufgaben - nämlich die Auswahl der obersten Stellen dieser Unternehmung, der Richter, und das Controlling der Gerichte - alleine übernehmen müsste. Wir haben uns gesagt: Es drängt sich in dieser Situation geradezu auf, dass ein Hilfsorgan - wie immer man das nennen will - also eine Justizkommission geschaffen wird. Wir haben uns gesagt, dass diese Justizkommission relativ hoch dotiert sein muss. Warum? Richter, vor allem Richter unterer Instanzen - also Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht - sind nicht Personen, die einen grossen Palmarès aufweisen, wie dies beispielsweise beim Bundesgericht der Fall ist.
Beim Bundesgericht können Sie aufgrund der Herkunft, der Laufbahn eines Richters relativ gut beurteilen, wo seine fachlichen Neigungen liegen. Beim Bundesstrafgericht und beim Bundesverwaltungsgericht wird die Situation eine völlig andere sein. Dort werden sich junge Juristen melden, die vielleicht bereits irgendwo eine Anstellung gehabt haben, bei denen man aber nie und nimmer allein aufgrund der Laufbahn entscheiden kann, ob sie gut sind. Es braucht also ein mehr oder weniger professionelles Management, um die Qualität solcher Personen überhaupt beurteilen zu können. Genauso wie jede Firma mit ihrer Personalabteilung Leute evaluiert, sie mit psychologischen Tests usw. beurteilt, glauben wir, dass auch beim Bund ein solches Gremium bestehen muss. Das Parlament - als Parlament - kann das auf keinen Fall machen.
Dann haben wir uns gesagt, dass diese von uns als betriebsmässig notwendig erachteten Grundsätze irgendwie in die Tat umgesetzt werden müssen. Wir haben gesagt: Erstens muss das Gremium, welches diese Aufgaben übernimmt, über befähigte Personen verfügen, zweitens muss es über Personen mit juristischem Sachverstand verfügen, weil nur solche Personen Richter auswählen können, und drittens müssen es auch bestandene Personen sein, weil das Know-how und die Kenntnis des ganzen Gerichtsablaufes erforderlich sind, um solche Qualifikationen überhaupt vornehmen zu können.
Ein anderer Grund, warum wir dieses Gremium mit relativ hoch dotierten Personen bestellt haben wollten, waren gerade parlamentarische Interessen. Wir im Parlament wollen die Kompetenz behalten, Richter wählen zu können. Wir Parlamentarier wollen aber auch die Gewähr haben, dass wir solche Wahlen dann und nur dann vornehmen, wenn eine gute Vorbereitung stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Vorbereitung kommt dem Gremium in gewisser Weise eine nicht unbedeutende Stellung zu. Es muss mit den Kandidaten sprechen, die sich melden - das können viele sein, weil öffentlich ausgeschrieben wird -; es muss evaluieren, wer infrage kommt; es muss Vorentscheide treffen und gewisse Kandidaten aus der Kandidatenschar ausscheiden. Vor allem aber muss es Berichte schreiben, die für uns die Grundlage sind, damit wir die Gewähr haben, dass wir diese Leute auch wählen können. Darum glauben wir, dass sich angesichts der gewaltigen Bedeutung der Justiz eine Ansiedlung in einem anderen Bereich eher rechtfertigt, als wenn beispielsweise Fachpersonal durch eine parlamentarische Kommission beigezogen wird. Wenn wir kurzfristig sagen, das sei etwas zu hoch angesiedelt, und damit in Kauf nehmen, dass Fehlentscheidungen, dass Fehlwahlen en masse getroffen werden, dann gefährden wir etwas, was für uns wirklich bedeutsam ist, nämlich eine funktionierende Justiz.
Nun hat Herr Schmid gewisse Sachen gesagt, die auch von der Sache her korrigiert werden müssen. Eine Zwischenbemerkung bezüglich meiner Interessenbindung: Ich war Mitglied der Geschäftsprüfungskommission und des Richterwahlgremiums und bin auch Mitglied der Kommission für Rechtsfragen. All diesen Kommissionen wird nichts, aber auch gar nichts von ihren Kompetenzen weggenommen. Wenn in diesem Gesetz hierüber nichts steht, dann wegen der ganz banalen Tatsache, dass dies eben in anderen Gesetzen geregelt ist. Aber Sie können zur Kenntnis nehmen, dass die Verantwortung für die Wahl und für die Aufsicht weiterhin beim Parlament verbleibt.
Herr Schmid hat in einem Punkt, der aber bereits berücksichtigt wurde, Recht. Er sagte nämlich, dass das höchste Gericht durch eine Justizkommission nicht in einer materiell intensiven Art und Weise bearbeitet werden dürfe. Das stimmt. Schon im Entwurf ist ausgeschlossen, dass die Justizkommission irgendetwas im Zusammenhang mit der Aufsicht des Bundesgerichtes zu tun hat. Die Justizkommission kann nur im Bereiche der unteren Instanzen tätig werden und auch dort nicht in einer Art und Weise, die man als Weisungsbefugnis oder sonst irgendwas betrachten kann, sondern nur im Rahmen der ihr von der Geschäftsprüfungskommission erteilten Aufträge.
Zur Wahl der Bundesrichter: Wir haben, das ist in der Tat so, in der Spezialkommission noch gesagt, dass auch die Bundesrichterwahlen durch die Justizkommission mitvorbereitet werden sollen. In der Richterwahlkommission - Herr Kollege Frick hat das bereits gesagt - haben wir uns von diesem Gedanken wieder gelöst. Ich habe mich, obwohl ich früher etwas anderem zugestimmt habe, aufgrund der Diskussion in der Richterwahlgruppe entschieden, auf diese Variante einzuschwenken. Es wird sich also mit Bezug auf die Bundesrichterwahlen nichts, aber auch gar nichts ändern - mit einer Ausnahme: Die Richterwahlgruppe kann, wenn sie will, der Justizkommission gewisse Abklärungen übertragen; auch das ist vernünftig. Wenn eine Partei z. B. neun oder zehn [PAGE 914] Anmeldungen kriegt, was durchaus möglich ist, kann die Partei bzw. die Fraktion sich auf den Standpunkt stellen: Wir sind überfordert, diese neun oder zehn Kandidaten unter fachlichen Aspekten selbst zu beurteilen. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, die Justizkommission beizuziehen. Wie dann entschieden wird, das bleibt uneingeschränkt uns überlassen.
Zusammengefasst: Ich glaube, es handelt sich hier um ein Problem, das man rational durchaus erfassen kann und worüber auch, richtig gesehen, keine Uneinigkeit besteht: nämlich die Tatsache, dass das Parlament allein die erwähnten Aufgaben nicht erfüllen kann. Es wird nun in formeller Hinsicht eine Situation geschaffen, die ich nicht ganz angepasst finde. Wenn man als Wahlgremium jemand anders bezeichnen will - ach je, was soll's; das ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist, dass wir uns entschliessen, in Richtung Justizkommission etwas zu machen, das uns bei der Bewältigung einer wichtigen staatlichen Aufgabe, nämlich bei der Beaufsichtigung und Leitung der Gerichte, hilft.