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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-06-15

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ich versuche, mich der notwendigen Kürze zu befleissigen. Mehrheit und Minderheit liegen an und für sich nicht so weit auseinander; aber es geht um einen wichtigen Punkt.

Worum geht es? Es geht um die vorübergehende Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen des Bundes, also z. B. um die Kaserne mitten in der Stadt Freiburg. Auch wir in der Minderheit sind ohne Weiteres damit einverstanden, dass man diese Kaserne ohne kantonale und kommunale Bewilligung, ohne Genehmigungsverfahren für drei Jahre benutzen kann. Ebenfalls ist die Minderheit damit einverstanden, dass man nachher diese Kaserne noch ein zweites Mal benutzen kann. Jetzt kommt aber der Unterschied: Wenn man diese Kaserne danach weiter, also schlussendlich über fünf, sechs Jahre hinaus benützen will, dann ist nach unserer Auffassung ein Bewilligungsverfahren durchzuführen. Es handelt sich anfänglich ja um eine Nutzung ohne kantonale und ohne Gemeindebewilligungen. Muss die Anlage aber mehrere Male zur Verfügung stehen, dann ist nach Auffassung der Minderheit ein Bewilligungsverfahren durchzuführen. Für jedes Dachfenster, schlussendlich fast für jeden Einbau einer Badewanne, für jede Stützmauer, für jede Umnutzung brauchen Sie eine kantonale oder eine kommunale Bewilligung. Ich sehe nicht ein, wieso man nach einer zweimaligen Nutzung - insbesondere auch einer Kaserne mitten in einer Stadt oder einer Gemeinde - nicht die notwendigen kantonalen und kommunalen Bewilligungsverfahren durchführen soll.

Das ist eigentlich das, was die Minderheit will, nicht mehr und nicht weniger. Noch einmal: Wir sind ja offen für diese ausnahmsweise Bewilligung, sogar mit der einmaligen Wiederbenutzung im Einverständnis von Gemeinde und Kanton. [PAGE 554] Wenn dies aber zu einem Dauerzustand werden soll, dann braucht es ein normales Bewilligungsverfahren.