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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-08

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Kiener Nellen, wenn ich Ihre Frage richtig lese, haben Sie gefragt, was wir von diesen Zahlen der Universität Lausanne halten. Das ist die erste Frage, die Sie gestellt haben. Ich habe versucht aufzuzeigen, wie man rechnen kann und dass wir mit realen Werten rechnen. Wir haben dann die Vermögensentwicklung mit hineingerechnet. Wir gehen also von den tatsächlichen Werten aus. Die Uni Lausanne nimmt statt Steuerwerten, was üblich ist, Verkehrswerte. Das heisst, sie rechnet einfach 30 Prozent dazu und rechnet mit diesen Zahlen, und sie rechnet auch noch andere, zusätzliche Guthaben hinzu, nämlich Vorsorgeguthaben. Das kann man machen; man muss ausweisen, was man rechnet, und dann hat man ein entsprechendes Resultat. Die Abweichung lässt sich damit begründen. Ich sage, dass man mit beiden Statistiken arbeiten kann. Man muss einfach schauen, welches die faktenbasierte Statistik ist und was Berechnungen mit Zuschlägen von 30 Prozent in verschiedenen Positionen sind. Das betraf die eine Frage.

Die zweite Frage, die Sie gestellt haben, betrifft die AHV-Zusatzfinanzierung: Sie wollten wissen, ob wir eine Zusatzfinanzierung über die Erbschaftssteuer nicht als volkswirtschaftlich verträglicher erachten als jene über die Mehrwertsteuer oder über Lohnprozente. Ich möchte dazu sagen, dass auch diese Zusatzfinanzierung nicht ohne Mehrwertsteuer auskommt; das war eigentlich meine Antwort. Sie haben, auch wenn Sie von den Berechnungen der Uni Lausanne ausgehen, die AHV-Finanzierung ab den Jahren 2020, 2025 nicht gesichert. Natürlich wäre der Anteil nach diesen Berechnungen etwas höher, sofern sie sich dann erhärten liessen, aber die eigentliche Frage, wie wir die AHV finanziell wirklich sichern können, müssen wir anders angehen. Das war meine Antwort.