AB 186266
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zu prüfen, die zu einer weiteren Erhöhung der Abschlüsse in Humanmedizin und zu einer besseren [PAGE 907] Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials führen. In diesem Sinne begrüsst er alle Beiträge der Kantone, welche diese Ziele unterstützen. Die Zuständigkeit für die universitäre Ausbildung liegt bei den Kantonen. Deshalb obliegt es grundsätzlich dem Kanton St. Gallen, allenfalls in Abstimmung mit den anderen Kantonen, über Stufe und Inhalt eines möglichen Studiengangs zu bestimmen.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz, die in dieser Sache eine wichtige Koordinationsrolle einnimmt, hat an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2015 beschlossen, im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 ein Sonderprogramm auszuarbeiten. Damit wird der Beschluss des Bundesrates aufgenommen, im Rahmen der Fachkräfte-Initiative für ein anreizorientiertes Programm zur nachhaltigen Erhöhung der Abschlusszahlen in Humanmedizin mit der BFI-Botschaft 2017-2020 den Kredit der projektgebundenen Beiträge plafonderhöhend um maximal 100 Millionen Franken aufzustocken. Mit diesem Programm, über dessen Ausgestaltung die Hochschulkonferenz beschliessen wird, sollen Projekte von universitären Hochschulen finanziert werden können, welche direkte Massnahmen zur nachhaltigen Erhöhung der Anzahl Studienabschlüsse in der Humanmedizin beinhalten. Auch die Universität St. Gallen wird somit die Möglichkeit erhalten, entsprechende Projekte einzureichen. Über die Ausrichtung der Beiträge wird der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz entscheiden.