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AB 186276

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-08

Wortprotokoll

Zwischen dem Bund und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) besteht einzig ein Finanzhilfevertrag mit dem Bundesamt für Landwirtschaft für die Jahre 2014 bis 2017. Er basiert auf Artikel 9 der Landwirtschaftsberatungsverordnung. Mit dem Vertrag werden Leistungen der SAB unterstützt, die der Weiterbildung und Information der Landwirtschaft und weiterer Akteure des ländlichen Raumes im Berggebiet dienen. Die Finanzhilfe beträgt 130 000 Franken pro Jahr. Explizit von der Unterstützung ausgeschlossen sind Lobbying, Verbandsarbeit und einzelbetriebliche Beratung.

Die SAB erstattet dem Bundesamt für Landwirtschaft jährlich einen Bericht über die erbrachten Leistungen. Damit wird sichergestellt, dass kein Interessenkonflikt mit dem Bund besteht und dass das Geld rechtskonform eingesetzt wird. Zudem steht sowohl der Eidgenössischen Finanzkontrolle als auch dem Bundesamt für Landwirtschaft jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über die Umsetzung und damit Erfüllung des Vertrages zu.

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