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Wicki Franz · Ständerat · 2001-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Mir ist es wie Herrn Schiesser gegangen: Ich habe die Vorlage näher geprüft und dann feststellen müssen: Diese Vorlage kann vom Parlament nicht in dieser Form verabschiedet werden; sie hat zu grosse Mängel. Deshalb habe ich mir dann die Mühe genommen - hier muss ich den Vorwurf zurückweisen, die Detailanträge seien nur aus taktischen Gründen eingereicht worden -, die einzelnen Artikel und Bestimmungen genau anzusehen, und habe aufgrund des Systems, das die Kommission vorschlägt, entsprechende Korrekturanträge eingebracht. Ich bin aber persönlich der Meinung, die Vorlage müsse zurückgewiesen werden und die Kommission müsse dann das Ganze vollumfänglich prüfen.

Und wenn Sie den engen Auftrag des Rückweisungsantrages kritisieren, Herr Escher, möchte ich einfach erwähnen: [PAGE 917] Unser Geschäftsreglement schreibt vor, dass jemand sagen muss, in welcher Richtung die Sache seines Erachtens gehen soll, wenn er einen Rückweisungsantrag stellt. Aber diese Richtung darf nicht derart eng aufgefasst werden, dass nur die Punkte des Antrages Schmid Carlo Geltung haben, sondern die Diskussion muss weiter gefasst werden. Die Kommission muss uns nachher die beste Lösung unterbreiten; das ist für mich klar.

Noch zu Herrn Marty Dick: Sie haben erwähnt, für die Fuss- und Wanderwege gebe es ein Extragesetz, darum brauche es auch eines für die Justizkommission. Wenn wir überhaupt ein Extragesetz wollen, dann bitte kein Justizkommissionsgesetz, sondern ein Gesetz über die Richterwahlen, welche die Bundesversammlung durchzuführen hat. Dort kann dann irgendein Gremium figurieren, welches unser Parlament beraten könnte.

Noch zur Geschäftsprüfungskommission: Es ist richtig, die GPK wurde angefragt. Wir haben gesagt, mit einem solchen beratenden Hilfsgremium für das Parlament könnten wir uns einverstanden erklären. Wir haben aber ausdrücklich gesagt, die ganze Abgrenzung in Bezug auf die übrigen Kommissionen und vor allem wie die Kompetenzen ausgestaltet seien, müssten wir dann noch wissen. Heute haben wir ein fixfertiges Konzept vor uns.

Zum Zeitdruck möchte ich zunächst bemerken, dass ich keineswegs für eine Verzögerung der Revision des Bundesrechtspflegegesetzes bin. Doch dürfen wir uns als Gesetzgeber nicht unter Druck setzen lassen und dann in unseriöser Weise die Weichen für die Bundesrichterwahlen in der nächsten Zeit stellen. In diesem Zusammenhang ist doch festzuhalten: Die Botschaft datiert vom 28. Februar dieses Jahres! Dann können Sie nicht einfach acht oder vierzehn Tage vorher kommen und uns unter Druck setzen, das jetzt so zu machen. Seit dem 28. Februar dieses Jahres ist die Vorlage des Bundesrates zur Revision der Bundesrechtspflege auf dem Tisch des Parlamentes; dazu muss ich keinen Kommentar abgeben.