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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-06-08

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-08

Wortprotokoll

Ich kann gleich anschliessen. Gut Ding will manchmal Weile haben, aber manchmal ist es dann auch Zeit, die Meinung wirklich zu ändern. Ich bin stolz darauf, Parlamentarier zu sein in einem Land, in dem das Parlamentsgebäude an einem Platz steht mit spielenden Kindern, mit einem Wasserspiel, mit Menschen, die dort sind. Die einen interessieren sich für die Politik, die anderen für das schöne Sommerwetter. Das ist es doch, was unsere Schweizer Demokratie von anderen unterscheidet. Nicht nur räumlich, sondern auch sonst sollten wir nahe beim Volk sein. So sollte es zumindest sein, weil das Volk ja nicht nur uns wählen muss, sondern mit uns über die verschiedenen Anliegen, die dann an der Urne ausgemehrt werden, auch diskutieren kann und darf.

Wenn wir nun hier im Parlament sitzen, muss das plötzlich als Grund herhalten, dass dieser schöne Platz nicht mehr dafür da sein soll, wofür er doch am geeignetsten ist, nämlich dafür, die Anliegen der Bevölkerung an die Parlamentarier heranzutragen. Ich finde diesen Zustand wirklich beschämend für die Schweiz. Ich finde eigentlich, dass es sinnvoll wäre, es hier in aller Ordnung - nicht so, wie es heute der Fall ist, da alle ihre kleinen Aktiönchen machen - zu ermöglichen, dass auf diesem Platz als Gegenpart zum Parlament auch während der Sessionen politische Anliegen vorgebracht werden können, auf einem Platz des Volkes, in aller Ordnung, mit Bewilligung und allem, was dazugehört, damit auch die Sicherheit gewährleistet werden kann. Diese Überzeugung teilt die Minderheit des Büros. Wir meinen, wir im Parlament müssten vor der Bevölkerung keine Angst haben. Wir dürften von ihr natürlich dann verlangen, dass sie sich an die Bedingungen der Bewilligung hält. Aber wir müssten mit den Veranstaltungen nicht dieses komische Katz-und-Maus-Spiel spielen, das wir alle ja auch schon mal gespielt haben.

In dem Sinne empfiehlt Ihnen die Minderheit die Vorlage zur Annahme.