Vogler Karl · Nationalrat · 2015-06-08
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Die Berichterstatter haben es ausgeführt: Die Gesetzesrevision geht auf die Motion Rutschmann 10.3780 zurück. Im Bereich der gewerbsmässigen Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren soll der Marktzugang schweizweit geöffnet und garantiert werden. Wenn heute die Kantone die gewerbsmässige Vertretung durch Personen an gewisse Voraussetzungen knüpfen können, so soll künftig jede handlungsfähige Person dazu berechtigt sein. Das entspricht der Praxis, die heute in der grossen Mehrheit der Kantone besteht. Dementsprechend hat sich denn auch nur eine kleine Minderheit der Kantone gegen die Revision ausgesprochen. Selbst von den drei Kantonen, die von der bisherigen Kompetenz Gebrauch gemacht haben, haben sich zwei für die Vorlage ausgesprochen, nämlich die Kantone Genf und Tessin. Vorbehaltlos der Revision zugestimmt haben unter anderem auch die vier grossen in diesem Parlament vertretenen politischen Parteien. Die heutige Regelung wird offensichtlich als nicht mehr zeitgemäss eingestuft.
Nun hat die in den letzten Tagen entwickelte Lobbyarbeit ihre Wirkung nicht ganz verfehlt, und gewisse Kreise wollen nicht mehr auf die Vorlage eintreten. So wird etwa gegen diese eingewendet, die entsprechende Vertretung setze juristisches Fachwissen voraus und müsse durch qualifizierte Personen wahrgenommen werden. Das mag für komplexere Fälle durchaus zutreffen. Die Parteien tun gut daran, sich in solchen Fällen durch qualifizierte Rechtsanwältinnen und -anwälte vertreten zu lassen. Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle handelt es sich aber um Massenverfahren, die ohne Weiteres z. B. durch ein Inkassobüro erledigt werden können; dies insbesondere mit der erwünschten Folge, dass solche Verfahren damit wesentlich günstiger durchgeführt werden können, nicht zuletzt auch für die KMU. Das war ja auch die Absicht von Herrn Rutschmann. Es kommt hinzu, dass das Verfahren, das man jetzt bundesweit festschreiben will, bereits heute in der überwiegenden Zahl der Kantone gilt und dass dabei, wie auch die Vernehmlassung zeigt, offensichtlich keine negativen Erfahrungen gemacht wurden.
Ich ersuche Sie daher, dieser liberalen Lösung zuzustimmen und es dem Willen der Parteien zu überlassen, wie sie sich im Zwangsvollstreckungsverfahren vertreten lassen wollen. Es ist richtig, auch im Sinne unserer Zivilprozessordnung, in der Schweiz einen möglichst einheitlichen Vollstreckungsraum zu schaffen. Es kommt hinzu, dass mit der Ergänzung, die Ihre Kommission in Artikel 27 Absatz 1 SchKG beantragt, einer Person "aus wichtigen Gründen" - im öffentlichen Interesse - die gewerbsmässige Vertretung verboten werden kann. Damit ist ein angemessener Schutz vor einer Vertretung gewährleistet, die den notwendigen Voraussetzungen nicht genügt.
Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie um Eintreten auf diese Vorlage.