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Bieri Peter · Ständerat · 2015-06-03

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Thematik einer Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung hat uns sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Sicht intensiv beschäftigt. Ich gebe gerne zu, dass ich über die Zeit und auch im Zuge der Beschäftigung mit dieser Thematik einen Lernprozess erlebt habe. Ich möchte nicht verheimlichen, dass ich vor zwölf Jahren die parlamentarische Initiative Maissen 03.465 mitunterzeichnet habe und der darauf basierenden Motion 05.3232 ebenfalls zugestimmt habe. Unterdessen haben wir aber die bundesrätliche Botschaft zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung erhalten. Wir haben im Rahmen der NFA-Thematik 2005 den zitierten Artikel 43a und dort speziell Absatz 4 in die Verfassung aufgenommen, wonach die Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen müssen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die Begeisterung für einen neuen Verfassungsartikel in den Kantonen eher mässig ist und auch die Parteien sich zurückhaltend geben.

Was nun als sogenannte Variante A vor uns auf dem Tisch liegt, ist nur mehr ein Fragment unserer einst hehren Vorstellungen. Ich habe mich bemüht, für die heutige Debatte in den Akten nochmals nachzulesen, was dazu in der Vergangenheit gesagt worden ist. Da ist einmal der Bundesrat, der in positiv würdigendem Sinn sagt, dass Variante A trotz ihrer Kürze keine lückenhafte Regelung ergebe, auch wenn das Parlament entgegen seinem Antrag eine Formulierung wünsche, die sich auf einen knappen Grundsatz beschränke, welcher der zwangsläufig programmatischen Natur der Bestimmung entspreche. Der Bundesrat schreibt auch, dass keine der drei Bestimmungen einen praktischen Nutzen bieten würde und die Auswirkungen wohl nur auf der symbolischen oder politischen Ebene zu suchen seien. In den damaligen Kommissionssitzungen wurde diese Haltung von den Befürwortern einer Verfassungsbestimmung bekämpft. So hat etwa die Vertretung der Berggebiete in ihren Verlautbarungen dazu Stellung genommen und gesagt, Variante A würde keinen Mehrwert ergeben.

Man kann nun argumentieren, dass man lieber das Unvollständige akzeptiere, als gar nichts zu haben. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass das, was keinen Mehrwert bringt, es auch nicht wert ist, in die Verfassung aufgenommen zu werden. Ich bin überzeugt, dass wir uns weit besser für die peripheren Gebiete und das Berggebiet einsetzen können, wenn wir uns bei den einzelnen Vorlagen, sei es im Verkehr, in der Versorgung mit Kommunikationsleistungen, bei der Post, in der Standortförderung oder in der Regionalpolitik, für deren Belange starkmachen. Ich habe in den Beratungen in den vergangenen Jahren noch nie gehört, dass bei einem dieser Anliegen eine Verfassungsgrundlage gefehlt hätte. Wir tun etwas für diese Regionen, wenn wir den Tatbeweis dort erbringen und unsere Energie nicht für eine symbolhafte Verfassungsbestimmung ohne Wirkung verschwenden. In dem Sinne möchte ich Sie bitten, sich dort für die Berggebiete und die Randregionen zu engagieren, wo wirklich etwas einzubringen ist, und auf eine unnötige Verfassungsbestimmung, die keinen Mehrwert bringt, zu verzichten.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat, dem Nationalrat sowie der Minderheit unserer Kommission zu folgen.