Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-08
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Ich habe mich, wie der Präsident das ausgeführt hat, von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt erklärt. Dieser Vorstoss meinerseits wurde eigentlich durch zwei Gründe ausgelöst: Einerseits wurde in der Medienmitteilung über das Betriebsergebnis des Fonds der Erwerbsersatzordnung 2014 gesagt, der Bestand der flüssigen Mittel und Anlagen sei 2014 gestiegen, habe aber noch nicht die im Gesetz vorgeschriebenen 50 Prozent einer Jahresausgabe erreicht, die es eben braucht, um den Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung abzusenken. Aufgrund der publizierten Zahlen durfte man erwarten, dass 2015, also Ende dieses Jahres, die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein werden, um den EO-Beitragssatz zugunsten der Beschäftigten und auch der Betriebe abzusenken, wie ich das im vorliegenden Vorstoss gefordert habe.
Hinzu kommt der zweite Grund, dass Ende 2015 die auf fünf Jahre befristete Erhöhung des Beitragssatzes von 0,3 auf 0,5 Prozent auslaufen würde. Diese Erhöhung wurde ja wegen der Finanzierung der Mutterschaftsversicherung gemacht. Der Bundesrat musste also ohnehin Ende 2015 einen Entscheid fällen, ob er die 0,5 Prozent weiterführt oder ob er allenfalls eine Absenkung ins Auge fasst. Die Absenkung des EO-Satzes ist sicherlich eine gute Gelegenheit, um die von der Frankenstärke belastete Wirtschaft zu entlasten. Wir haben ja in diesem Parlament und auch in den Kommissionen allerlei Berichte zum Bürokratieabbau und auch zu anderen Massnahmen, die eben unsere Wirtschaft in der aktuellen Lage entlasten sollen. Da scheint mir das nun wirklich ein offensichtlicher Gegenstand zu sein, den man als willkommene Entlastung bezeichnen kann, und zwar für die Arbeitnehmer wie für die Arbeitgeber.
Der Bundesrat kommt der Forderung nun nach: Er hat mit der Beantwortung meines Vorstosses am 2. September [PAGE 742] auch entschieden, den Beitragssatz für die nächsten fünf Jahre von 0,5 auf 0,45 Prozent abzusenken, was in den nächsten Jahren einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von etwa einer Milliarde Franken entspricht. Positiv finde ich, dass der Fondsstand damit nicht auf Vorrat geäufnet wird, was bekanntlich ja auch neue Begehrlichkeiten weckt. Wir wissen ja, dass es Pläne für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes gibt, über die wir in diesem Rat noch nicht entschieden haben. Dann wissen wir auch, dass es in Zusammenhang mit der AHV-Revision Pläne gibt, die Auswirkungen des AHV-Ausbaus, der über Lohnprozente finanziert werden soll, im Gegenzug über die Absenkung des EO-Satzes etwas zu mildern.
Ich bin deshalb dankbar, dass der Bundesrat bereit ist, den Satz abzusenken. Ich bin der Auffassung, dass neue politische Begehrlichkeiten und Projekte, wenn es solche gibt, in ihrer vollen Tragweite und mit allen finanzpolitischen Konsequenzen auf dem Tisch liegen müssen. Man muss in Kenntnis der finanziellen Gegebenheiten darüber entscheiden. Das ist meines Erachtens ein transparentes Vorgehen. Der Bundesrat ist meinem Wunsch also gefolgt, wenn auch nicht ganz so weitgehend, wie ich mir das vorgestellt habe. Aufgrund der Zahlen, die im Bericht des Bundesrates über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 publiziert wurden - das war im November 2013 -, wäre eine weiter gehende Absenkung möglich gewesen. 2035 würde der Stand des Fonds 395 Prozent des Umlageergebnisses betragen.
Der Bundesrat sagt in der Antwort auf meinen Vorstoss, es treffe zu, dass der Fondsstand bei einer Absenkung auf 0,4 Prozent vermutlich in den nächsten zwei Jahren knapp unter 50 Prozent fallen würde. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Herr Daniel Lampart. Er schrieb in einem Artikel vom 18. August 2015, dass bei der AHV für den Rentenausbau nur 0,2 Lohnprozente notwendig seien, wenn die EO-Beiträge gesenkt würden. Ich berufe mich ja selten auf den Chefökonomen des SGB und bemühe ihn ja nicht oft als Kronzeugen, aber dieses Mal haben Herr Lampart und ich wohl gleich gerechnet, dies auch aufgrund des gleichen Zahlenmaterials. Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht in seiner Mitteilung vom 2. September 2015 davon aus, dass bei einer Senkung um 0,05 Prozentpunkte bei der Erwerbsersatzordnung immer noch 0,25 Lohnprozente für die AHV nötig wären. Das ist sozusagen die Gegenprobe. Damit hätten eigentlich 0,1 Prozentpunkte drinliegen müssen. Ich habe festgestellt, dass das Bundesamt seine Projektionen laufend anpasst bzw. auch etwas verschlechtert hat. Warum das so ist, kann ich aufgrund der verschiedenen Zahlen nicht nachvollziehen. In dieser Hinsicht bin ich von der Antwort des Bundesrates nicht ganz befriedigt. Aber vielleicht können wir diesen Zahlensalat bei Gelegenheit einmal diskutieren.
Ich freue mich aber insgesamt darüber, dass der Bundesrat bereit ist, diesen - wenn auch nicht sehr grossen - Schritt zu tun und ein Zeichen zu setzen, auch gegenüber den Betrieben und den Arbeitnehmern in unserem Land, die mit dieser Absenkung immerhin etwas entlastet werden.