Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-09-08
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Hier geht es um eine Motion aus dem Nationalrat. In dieser Motion wird gefordert, dass im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen sei, "ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative zu synthetisiertem Cannabis oder mittels Magistralrezeptur hergestellter Cannabistinktur verwendet werden kann".
In der Schweiz therapieren viele Schmerzpatientinnen und -patienten ihre Schmerzen illegal mit Cannabis, weil derzeit der Zugang zu einer lindernden Therapie mit Cannabis mit komplizierten Bewilligungsverfahren verbunden ist und die Preise für Medikamente auf Cannabisbasis sehr hoch sind. Die entsprechenden Ausnahmebewilligungen sind de facto wertlos, wenn Cannabis preislich für die betroffenen Patienten unerschwinglich bleibt und die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen, weil die Cannabispräparate nicht auf die Spezialitätenliste aufgenommen sind. Eine Therapie kostet im Monat von einigen Hundert bis sogar zu mehreren Tausend Franken. Wird die Schmerztherapie von der Krankenkasse nicht übernommen, können sich viele Patientinnen und Patienten diese Arzneimittel einfach nicht leisten. Zudem gibt es Hinweise, dass natürlicher Cannabis aufgrund der kombinierten Wirkung der zahlreichen Wirkstoffe dem synthetisch hergestellten Cannabis als Heilmittel überlegen ist. Ein Pilotprojekt würde zu neuen Erkenntnissen in der Schmerztherapie für Schwerkranke führen und die Voraussetzung schaffen, das altbekannte, aber noch wenig erforschte Potenzial von Cannabis als Heilmittel wissenschaftlich fundiert zu prüfen.
Mittlerweile gibt es in den Niederlanden, Deutschland und auch in Kanada ein zugelassenes Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt. Dieses wird nach internationalen Richtlinien und Normen für die Arzneimittelproduktion hergestellt. Die Dosierung lässt sich dabei, z. B. durch die Applikation mittels medizinischer Inhalationsgeräte, kontrollieren. Würde dieses in den genannten Staaten bereits zugelassene Arzneimittel ebenfalls in der Schweiz zugelassen, könnten unter Umständen auch die Kosten der Medikation in der Behandlung z. B. von multipler Sklerose, Krebserkrankungen und Aids gesenkt werden.
Heute ist die Praxis des BAG so, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte darlegen müssen, dass die Krankheit die Lebensqualität schwer beeinträchtigt, dass andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben und die Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Das BAG vergibt derzeit pro Woche etwa zehn Ausnahmebewilligungen - Tendenz steigend. Nach Vorliegen der vollständigen Gesuchsunterlagen liegt in der Regel dann auch der Entscheid innerhalb einer Arbeitswoche vor.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion für dieses Pilotprojekt anzunehmen. Der Nationalrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 2. Juni 2015 mit 123 zu 39 Stimmen bei 17 Enthaltungen ebenfalls angenommen.
Ihre Kommission bittet Sie einstimmig, die Motion ebenfalls zu unterstützen und dieses Pilotprojekt zu ermöglichen.