Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-08
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-08
Wortprotokoll
Vorab danke ich dem Bundesrat für die detaillierten Ausführungen in seiner Antwort. Die umfassenden Erklärungen zeigen deutlich, dass es sich beim Inhalt meiner von einer Grosszahl von Ratskolleginnen und -kollegen mitunterzeichneten Interpellation keineswegs um ein Bagatellthema handelt.
Denn vor wenigen Wochen, per Ende Juli, definierten die Krankenversicherungen ihre Prämien für das folgende Kalenderjahr. Dies geschieht aufgrund der zu erwartenden Kosten, wobei es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gilt, so zum Beispiel die Bruttoleistungen nach Kostengruppe, den Risikoausgleich, die Verwaltungskosten, die Bevölkerungsstruktur, die regionalen Besonderheiten und vor allem auch die Kostenbeteiligung der Versicherten. Sodann werden die von den Versicherern im Voraus berechneten Prämien zusammen mit allen gemäss Krankenversicherungsgesetz verlangten Unterlagen zu den Versichertenbeständen und den entsprechenden Hochrechnungen des laufenden Jahres dem Bundesamt für Gesundheit zur Genehmigung eingereicht. Dabei prüft das BAG die eingegangenen und eingegebenen Prämien in Bezug auf die finanzielle Sicherheit der Versicherer. Zusätzlich prüft das BAG namentlich auch die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen betreffend Rabatte, insbesondere auch diejenigen für das Versicherungsmodell Wahlfranchisen.
Genau hier setzen die jüngsten Reformabsichten des Departementes ein. Heute stehen neben der Grundvariante von 300 Franken noch fünf Wahlfranchisestufen von 500 bis 2500 Franken zur Verfügung. Nun sollen die beiden Franchisen von 1000 und von 2000 Franken abgeschafft werden, um das System zu vereinfachen. Davon betroffen wären immerhin rund 1,2 Millionen Schweizerinnen und Schweizer, also über 10 Prozent der Versicherten, welche bisher diese Stufen gewählt hatten. Zudem ist beabsichtigt, dass der maximale Prämienrabatt bei der Franchise von 2500 Franken von heute 70 Prozent neu auf 50 Prozent und derjenige bei der Franchise von 1500 Franken von heute 70 Prozent neu auf 60 Prozent gesenkt würden.
Mit Blick auf die von der Reform hauptsächlich Betroffenen, die gesunden und jüngeren Menschen, vor allem aber auch die Familien, geht diese Revision in die falsche Richtung. Denn angesichts der steigenden Gesundheitskosten und Prämienlast muss es doch das klare Ziel sein, das Kostenbewusstsein beim Einzelnen zu fördern, die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken nicht überzustrapazieren und schliesslich die Eigen- und vor allem die Selbstverantwortung zu stärken und sie nicht zu schwächen. Denn schliesslich würden durch diese Reform all jene eigentlich sogar noch bestraft, welche bisher selber eine gezielte Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen wollten. Sie waren es nämlich, die Bagatellbehandlungen selber bezahlten und dadurch auch im Sinne der geforderten Solidarität einen beachtlichen Beitrag zu Einsparungen im Gesundheitswesen geleistet haben. Denn nicht zu einem kleinen Teil sind sie es ja, die ärztliche Leistungen deutlich zurückhaltender und kostenbewusster beanspruchen. Sie sind es, die zwar OKP-Leistungen beanspruchen, aber die Tiers-garant-Rechnungen gar nicht oder nur beim Überschreiten der Franchise einreichen und so massiv weniger Administrativkosten verursachen.
Schliesslich - und diese Bemerkung zum Schluss - noch dies: Den verschiedentlich auch hinsichtlich der gesetzlich geforderten Solidarität erwähnten Missbrauch des aktuellen Systems durch Versicherte, welche allenfalls für das Jahr, in dem eine Operation ansteht, die Franchise auf 300 Franken senkten, um sie dann im Folgejahr wieder auf 2500 Franken zu erhöhen, könnte man dadurch in den Griff bekommen, dass man einen entsprechenden Wechsel von einer höher gewählten Franchise in eine tiefere erst nach einer bestimmten Zeitdauer - allenfalls nach zwei, drei oder vier Jahren - erlaubt. Diesbezügliche parlamentarische Vorstösse sind ja unter dem Titel "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG" bereits eingereicht worden.
Mit diesen Überlegungen und zum Teil ergänzenden Bemerkungen danke ich Ihnen, Herr Bundesrat, für die [PAGE 737] Berücksichtigung meiner Anliegen. Das ist nicht zuletzt ganz im Sinne des Kolumnisten der "NZZ am Sonntag" Beat Kappeler, welcher in der vorletzten Ausgabe anmahnte: "Die Sozialversicherungen ... haben ihre je eigenen Techniken und Gesetzmässigkeiten. Vor allem aber sollen auch Sozialversicherungen künftig mit Menschen rechnen, die rechnen können, die sich selbst in die Finger nehmen können."