AB 186785
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-09
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat in seinen Ausführungen gesagt, was zu sagen ist. So müssen Sie mich quasi in Redundanz noch zum Thema zum Zuge kommen lassen. Ich wiederhole meinerseits: Es sind 1,5 Millionen Diensttage geleistet worden. Das ist ein bemerkenswerter Einsatz zugunsten der Zivilgesellschaft. Was ich gleich zu Beginn meinerseits feststellen möchte, ist auch etwas, was gesagt wurde: Die "Zivis" erfüllen ihre Leistungspflicht zu 98 Prozent. Das ist eine gute Ansage. Das ist eine umso bessere Ansage, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die Dienstpflicht um den Faktor 1,5 verlängert ist. Sie tragen also zur Wehrgerechtigkeit auf diesem Wege zweifellos bei.
Ich war, wie Sie wissen, dem Zivildienst gegenüber ursprünglich kritisch eingestellt. Ich habe mich über die letzten [PAGE 745] fünf Jahre mit diesem Dossier immer wieder beschäftigt, auch Feldbesuche gemacht und mich wirklich überzeugen lassen, dass Zivildiensteinsätze, wenn sie denn gut vorbereitet und gut geführt sind, einen Dienst bedeuten, der ebenfalls etwas abverlangt, im öffentlichen Interesse ist und vor allem dort, wo es um die Betreuung von Menschen geht, und dort, wo es um Umweltschutzaspekte geht, sehr wohl seinen Platz hat.
Der Zivildienst ist ins Umfeld Sicherheitspolitik und ins Umfeld Dienstpflichtsystem eingebettet. Da läuft ein grösseres Projekt. Das wird dereinst hier zur Debatte stehen. Wir arbeiten daran mit, und die Positionierung des Zivildienstes wird auch in diesem Kontext wieder zur Diskussion stehen. Für den Moment gilt, dass der Bundesrat am 25. Juni 2014 den dritten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst verabschiedet hat.
Am 14. August 2014 haben wir den dritten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst in der Kommission diskutiert. Ich erinnere nur in aller Kürze daran, dass gesagt wurde - auch der Kommissionssprecher hat es eben erwähnt -, dass der Zivildienst die Armeebestände nicht gefährdet und dass er zur Wehrgerechtigkeit beiträgt, da 98 Prozent der Diensttage, die geleistet werden müssen, auch tatsächlich geleistet werden.
Wir haben damals gesagt, dass keine zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen sind, um die Zulassungszahlen zu senken. Die Zulassungszahlen in der ersten Hälfte dieses Jahres sind gegenüber 2014 nicht gestiegen. Wenn man zudem die Anzahl der zum jetzigen Zeitpunkt pendenten Gesuche mit in die Abschätzung einbezieht, stellt man fest, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach so sein wird, dass sich die Zulassungen dem Niveau des Jahres 2013 annähern, also wieder etwas rückläufig sind. Der Zivildienst ist wie gesagt keine Konkurrenz zur Armee. Beide erfüllen dieselbe Pflicht gemäss Verfassung. Ich will Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung in Erinnerung rufen: "Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor." Dieser zweite Satz von Absatz 1 muss in Erinnerung gerufen werden.
Zum Stichwort Arbeitsmarktneutralität: Das ist etwas, was vor allem auch den Wirtschaftsminister interessieren muss. Ich bin mir der Bedeutung der Arbeitsmarktneutralität sehr wohl bewusst. Die Vollzugsstelle ist diesbezüglich in ständigem Kontakt mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Wir haben kaum Reklamationen und kaum Probleme. Mit anderen Worten: Einen grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Zivildiensteinsätzen gibt es diesbezüglich nicht. Es gibt den einen oder anderen "Unfall", der durch die Vollzugsstelle korrigiert werden muss, aber es sind wirklich Einzelfälle. Mit anderen Worten: Die Arbeitsmarktneutralität kann wie vorgeschrieben sichergestellt werden.
Zum Stichwort Jugendarbeitslosigkeit: Der Zivildienst hat auch einen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen und auf die Berufswahl der jungen Männer. Es ist nicht nur eine ganz sporadische Ausnahme, dass Zivildienstler, wenn sie ihren Dienst geleistet haben, auf diesem Wege auch ihre Zukunftsabsichten definieren konnten und letztlich dank dem Zivildienst eine Ausbildung absolvieren oder sogar eine Stelle finden konnten.
Stichwort Fachkräfte-Initiative: "Zivis" leisten ihren Dienst auch in Kinderbetreuungsstrukturen, in Krippen zum Beispiel. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wieso diese Revision? Es gibt drei Gründe, sie wurden aufgezählt. Es ist einmal die Annahme der Motion Müller Walter mit dem Titel "Zivildienst. Mehr Nutzen durch bessere Ausbildung", dann ist es die Anpassung an die Agrarpolitik, und es ist drittens die Optimierung des Vollzugs. Zu jedem dieser Punkte in aller Kürze zwei, drei Bemerkungen.
Zur Motion Müller Walter 11.3362: Hier geht es darum, dass man die Ausbildung verbessert, dass man den Nutzen des Zivildiensteinsatzes steigert. Es geht insbesondere um die Intensivierung der Ausbildung, besonders bezüglich der Pflege und Betreuung von betreuungsbedürftigen Menschen.
Beim Bereich Agrarpolitik geht es um eine Anpassung an die neue Agrarpolitik 2014-2017. Man konnte bisher nur Zivildiensteinsätze in der Landwirtschaft leisten, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit ausgewiesen war. Neu können wir "Zivis" in Projekten und Programmen einsetzen, falls der landwirtschaftliche Betrieb für gemeinwirtschaftliche Leistungen Beiträge gemäss dem neuen Direktzahlungssystem erhält. Möglich sind auch Zivildiensteinsätze zur Strukturverbesserung, falls die landwirtschaftlichen Betriebe entsprechende Investitionshilfen erhalten.
Damit bin ich beim vom Kommissionssprecher betonten Aspekt des Schulwesens. Ich bin der vorberatenden Kommission dankbar, dass sie diesen Aspekt sehr intensiv diskutiert hat. Wir haben wirklich lange darüber diskutiert, was als Ferien gilt und wann in Ferien nicht Zivildienst geleistet werden kann. Ich glaube, es ist uns gelungen, die nötigen Klärungen herbeizuführen.
Persönlich war auch ich ursprünglich in diesem Punkt sehr kritisch und habe ganz am Anfang der Diskussion darüber, ob man Zivildiensteinsätze in Schulumgebungen zulassen will oder nicht, insbesondere auch die EDK eingeschaltet. Ich habe die EDK angefragt, wie sie sich zu diesen Einsätzen stellt. Die EDK hat deutlich geantwortet: Die Einsätze blieben ohnehin eine Angelegenheit der Kantone; niemand müsse sie nutzen; die Schulen seien ihrerseits frei, ob sie Zivildiensteinsätze zulassen wollten oder nicht; aber die EDK sei daran interessiert, dass diese Möglichkeit geschaffen werde.
Die "Zivis" sollen in den Schulen die Lehrkräfte unterstützen. Sie übernehmen, wie gesagt, nicht selbst Verantwortung für den Unterricht. Das gilt sogar für ausgebildete Lehrer, die Zivildienst leisten und in einen solchen Einsatz kommen: Auch sie leisten ihren Zivildiensteinsatz nicht als Lehrer.
Ich habe es gesagt: Die Schulen, die Gemeinden und die Kantone sehen hier ein Bedürfnis. Ich habe auch gesagt und wiederhole es ganz bewusst: Es muss niemand "Zivis" übernehmen; das ist nur eine Möglichkeit. Die Kantone und die Schulen, die beide zuständig sind, entscheiden frei.
Die EDK habe ich erwähnt. Den Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz habe ich noch nicht erwähnt - auch dieser unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag. Wir erhöhen auf diesem Weg die Anzahl möglicher Einsatzplätze. Damit sorgen wir auch für die Voraussetzungen, dass die "Zivis" weiterhin ihre hohe Pflichterfüllungsquote, nämlich die 98 Prozent, erreichen können.
Bezüglich Schulferien - Herr Ständerat Eder hat es gesagt - ist auf Artikel 56a der Zivildienstverordnung zu verweisen. Mit diesem Artikel wird gewährleistet, dass die "Zivis" während der Schulferien keine Diensttage leisten, falls in der ganzen Schule nicht gearbeitet wird. Die Betreuung und die Führung der "Zivis" müssen im Zivildiensteinsatz jederzeit gewährleistet bleiben. Artikel 56a der Zivildienstverordnung gibt eigentlich schon eine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage, ob dies geschehe. Die Dauer eines Einsatzes wird nämlich verlängert, falls dieser Einsatz - und es geht ja bei den "Zivis" um Langzeiteinsätze - von Betriebsferien unterbrochen wird. Das heisst mit anderen Worten, dass Zivildienstleistende ihre Zivildiensttage effektiv leisten. Ferienanrechnungen gibt es nicht, und Betriebsferien werden nicht berücksichtigt. Die entsprechende Zivildienstzeit verlängert sich um die Dauer dieser allfälligen Betriebsferien.
Ich will noch ein paar Worte zum Zulassungsverfahren verlieren. Heute werden die "Zivis" nach der Zulassung in ihre Rechten und Pflichten eingeführt. Künftig werden die Gesuchsteller zuerst einen Einführungstag besuchen, und danach müssen sie ihr Gesuch bestätigen, bevor sie zugelassen werden. Auf diesem Wege erreichen wir hoffentlich, dass sich die Zivildienstinteressierten mit ihrem Dienst intensiv auseinandersetzen und dass sie dann in bestem Wissen um das, was sie erwartet, ihren Entscheid fällen und das Gesuch entsprechend bestätigen. [PAGE 746]
Der Einführungstag wird, nebenbei bemerkt, nicht als Diensttag angerechnet. Insgesamt werden die Hürden schon allein über diese Prozedur etwas erhöht. Die "Zivis" sollen für die Privatunterkunft künftig keine Entschädigung mehr erhalten. Es geht nicht um viel Geld, aber um ein Zeichen. Ich glaube, auch das ist sehr wohl vertretbar. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Auslandeinsätze zu leisten, aber keinen Anspruch darauf. Wie schon herkömmlich sind die Anforderungen für das Leisten von Auslandeinsätzen hoch. Die eben genannten Revisionspunkte wirken mit aller Wahrscheinlichkeit dämpfend auf die Zulassungen. Noch einmal: Es gibt einen Einführungstag vor der Zulassung, keine Entschädigung für die Privatunterkunft und keinen strafweisen Ausschluss aus dem Zivildienst durch ein Gericht.
Die finanziellen Auswirkungen habe ich aufgezählt. Wir reden in der Konsequenz von sehr geringfügigen finanziellen Auswirkungen auf die Einsatzbetriebe, und was den Bund anbetrifft, kommt es nicht zu irgendwelchen finanziellen oder personellen Konsequenzen. Wir können dieses neue Regime mit den vorhandenen Kapazitäten bewältigen.
Der bundesrätlichen Beurteilung nach ist die Revisionsvorlage ausgewogen und die Revision notwendig. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.
Der neue Tätigkeitsbereich Schulwesen entspricht einem grossen Bedürfnis. Die Basisorganisationen, der Lehrerverband und die EDK unterstützen die Schaffung der Möglichkeit von Einsätzen im Schulbereich. Es sind nur unterstützende Einsätze, nicht verantwortliche Einsätze.
Wir optimieren den Zivildienst also, wir steigern seine Wirkung. Wir steigern die Wirkung nicht nur im Schulbereich, sondern auch im Agrarbereich und im Bereich der Betreuung von Menschen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dann dem Bundesrat zu folgen.