Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-09
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Das ist genau so: Ich spreche jetzt zu Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe e und zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe bbis; sie haben einen inneren Zusammenhang. Hier haben wir auch die einzige Differenz zu den Beschlüssen des Nationalrates.
Entscheidend für den Beschluss unserer Kommission, der mit 6 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefasst wurde, waren folgende Punkte: Im Vernehmlassungsverfahren hat sich eine deutliche Mehrheit der Kantone und der Parteien für den neuen Tätigkeitsbereich ausgesprochen. Die Forderung, dass "Zivis" keine Lehrpersonen ersetzen dürfen, ist zudem vom Bundesrat berücksichtigt worden. Das steht in der Botschaft, und es wird in der Verordnung über den zivilen Ersatzdienst, in der Zivildienstverordnung, festgehalten. Übrigens: Bereits mit der geltenden gesetzlichen Grundlage waren Einsätze an Schulen möglich, allerdings nur für die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Die hauptsächlichsten Punkte, die dazu führten, dass sich die Kommission dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen hat, waren folgende drei:
1. Zivildienstleistende dürfen nicht unterrichten.
2. Die kantonale Schulhoheit ist und bleibt gewährleistet. Jeder Kanton kann auf Basis seiner eigenen Rechtsgrundlagen Vorschriften über den Einsatz von "Zivis" an der Schule erlassen.
3. Für die Schulen selbst entsteht kein Zwang. Sie können sich für oder gegen den Einsatz Zivildienstleistender entscheiden.
Den Punkt betreffend Ferien habe ich beim Eintreten bereits erwähnt. Bundesrat Schneider-Ammann nimmt ihn entsprechend in die Verordnung auf.
Das ist alles zu diesen beiden Punkten.