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Altherr Hans · Ständerat · 2015-09-09

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte in dieselbe Kerbe hauen wie Herr Bieri und werde mich deshalb kurzfassen, weil er das Wesentliche gesagt hat. Als Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine Interessenbindung mehr in diesem Gebiet habe. Ich bin als Präsident von Domus Antiqua Helvetica zurückgetreten, habe mein Haus der Tochter übertragen und bin sogar aus dem Verein ausgetreten, weil ich die Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht mehr erfülle. Meine zweite Vorbemerkung: Hätte ich an der Sitzung der SiK teilnehmen können, wäre ich hier auch bei der Minderheit. Ich war durch eine andere Kommissionssitzung verhindert.

Zum Inhaltlichen hat sich Herr Bieri wohlbegründet und wohlformuliert geäussert. Ich kann mich seinen Äusserungen nur anschliessen. Ich möchte vielleicht dem Referenten in zwei Punkten widersprechen. Er hat gesagt, es gehe um Denkmalpflege. Ja, aber nicht nur - es geht um Kulturgütererhaltung. Zur Denkmalpflege: Was könnten Einsatzbetriebe in diesem Bereich sein? Ich gebe Ihnen jetzt Beispiele aus dem Kanton Graubünden, weil ich den relativ gut kenne und weil wir in meinem Kanton keine Burgen haben. Ein Einsatzbetrieb könnte also der Burgenverein Graubünden sein, ein anderer die Stiftung, die sich für die Burganlage Hohen Rätien einsetzt. Das wären Einsatzbetriebe. Es könnte aber auch ein Verein sein, der sich für den Erhalt eines historischen Verkehrsweges einsetzt oder, vielleicht für Herrn Engler besonders interessant, für die Rhätische Bahn, das ist ja auch ein Kulturgut. Es könnten also "Zivis" sich für die Erhaltung alten Rollmaterials einsetzen, wobei die Rhätische Bahn dann wahrscheinlich keine Finanzhilfe beanspruchen würde. Ich will mit diesen Beispielen einfach sagen, dass es nicht nur, aber auch um Denkmalpflege geht. Der Begriff der Kulturgütererhaltung ist wesentlich weiter, wesentlich breiter gefasst.

Sie können der Minderheit Bieri auch zustimmen, weil Kulturgüter bekanntlich keine Ferien machen. Es braucht also keine weiteren Ausnahmen in der Verordnung. Und Sie können deshalb zustimmen, weil es nicht mehr Geld braucht, wenn Sie hier die Möglichkeiten ausweiten. Der Topf kann, muss aber nicht einfach auf mehr mögliche Empfänger verteilt werden.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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