Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-09
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09
Wortprotokoll
Der Ständerat berät als Zweitrat die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019. Ziel der Standortförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft der Schweiz zu erhalten sowie zu fördern und dadurch zum Erhalt von Arbeitsplätzen beizutragen. Dazu unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sieben Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2015 ausläuft, in den Jahren 2016 bis 2019 bzw. 2023 fortzuführen und weiterzuentwickeln, sowie einen Bundesbeschluss, der das Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik festlegt. Der Nationalrat hat die bundesrätliche Vorlage mit wenigen Änderungen übernommen. Auf die Abänderungen ist dann anschliessend noch zurückzukommen.
Ein Finanzierungsbeschluss betrifft die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmungen mit einer vom Bundesrat beantragten Mitteldotierung von 17,7 Millionen Franken. Drei Beschlüsse zielen im weiteren Sinne darauf ab, den Tourismus zu stärken, nämlich das Instrument von Innotour, die touristische Landeswerbung und die Förderung der Beherbergung mittels Krediten an Hotels. Zwei weitere Beschlüsse betreffen die Finanzierung der Aussenwirtschaftsförderung. Darunter fallen die Export- und die Standortförderung. Ein weiterer Bundesbeschluss regelt dann noch weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung.
Die Botschaft des Bundesrates äussert sich einlässlich zu den einzelnen Instrumenten, mit Zielen, Wirkungen und beabsichtigter Schwerpunktförderung für die Finanzierungsperiode. Ich will nicht alles wiederholen, was in der Botschaft steht, gestatte mir beim Eintreten aber einige generelle Überlegungen zur Tourismusförderung, zur neuen Regionalpolitik und zur Exportförderung. Überall dort, wo vom bundesrätlichen Entwurf abweichende Anträge sowie Mehrheits- und Minderheitsanträge aus der Kommission vorliegen, werden diese dann beim jeweiligen Bundesbeschluss begründet. Im Übrigen liegen Ihnen drei Einzelanträge betreffend die Landeswerbung, das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP) und die Exportförderung vor.
Zum Tourismus: Die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative hat im Berggebiet viel Verunsicherung und einen Rückgang der Wertschöpfung in den betroffenen Regionen verursacht. Die Tourismusbranche ist aber der Meinung, dass dies auch als Chance genutzt werden kann. Hierfür ist die Branche aber auf zielführende Rahmenbedingungen angewiesen. Die verschiedenen Instrumente der Tourismuspolitik, also die Beherbergungsförderung, die Programme für Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau sowie die Landeswerbung und die NRP, haben sich bewährt. Heute geht es darum, sie zu modernisieren, sie zu verfeinern und an die neuen Herausforderungen anzupassen. Nur so werden die Destinationen, die Hotellerie, die Seilbahnen und alle anderen Akteure der Branche die strukturellen Defizite ihrer Branche langfristig beseitigen können.
Einer der Schwerpunkte der Standortförderung ist daher durch das tourismuspolitische Impulsprogramm zu Recht dem Tourismus gewidmet. Für die Tourismusbranche und besonders die Hotellerie als Leitbranche dieses Segments ist die Verfeinerung der Standortförderungsinstrumente überlebenswichtig. Die Kombination der Instrumente fördert eine maximale Ausnutzung des Potenzials. Die Instrumente wirken als Stütze für die Branche in ihrem Strukturwandel, setzen aber auch Anreize, den Strukturwandel selber nachhaltig zu gestalten.
Ein Standbein dieses touristischen Impulsprogramms bildet Innotour. "Klein, aber fein", könnte man das Instrument umschreiben. Innotour hat eine zentrale Funktion für die Akteure der Tourismusbranche. Die Verstärkung des Wissensaufbaus und der Wissensdiffusion, aber auch der Qualitäts- und Produkteentwicklung scheint eine kleine, unwesentliche Massnahme zu sein. Jedoch spricht sie gerade Akteure in kleinen Strukturen mit einer geringen Wertschöpfung an. Die Art des Programms kommt direkt bei den Akteuren an und begleitet sie in der Aufwertung der angebotenen Dienstleistungen. Die Aufstockung der Mittel in diesem Bereich ist umso wichtiger.
Als zweites Element des touristischen Impulsprogramms erfüllt die Landeswerbung eine wesentliche Aufgabe. Die Schweizer Destinationen brauchen eine leistungsfähige Landeswerbung, um die Nachfrage im In- und Ausland zu stimulieren. Mit dem starken Franken ist das Ausland für die Schweizer verführerischer denn je, und selbstverständlich ist die Schweiz für unsere ausländischen Gäste teurer geworden. Der Entscheid der Nationalbank wird noch lange seine Wirkung zeigen. An einem einzigen Tag hat die Welt erfahren, dass die Schweiz touristisch ein teures Land geworden ist. Der Imageschaden wird in den nächsten Monaten nicht einfach so verpuffen.
Erst 2014 konnte die Beherbergungsbranche wieder das Niveau von 2008 erreichen. Ausserdem muss Schweiz Tourismus immer mehr Märkte bearbeiten. Waren es früher nur Europa und zum Teil Amerika, sind es heute Europa, Asien, Amerika, Ozeanien, Afrika und z. B. die Golfstaaten. Kurz gesagt: Heutzutage muss man überall auf der Welt präsent sein und Werbung für sein Land machen. Die Bearbeitung neuer Märkte neben dem wichtigen europäischen Markt hilft, die Abhängigkeit der Branche von der Wechselkursentwicklung einzudämmen. Deshalb braucht Schweiz Tourismus für die nächsten vier Jahre mehr Mittel.
Als weiteren Baustein des touristischen Impulsprogramms möchte ich die Hotelkredite nennen. Dank der Modernisierung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit begleitet die Beherbergungsförderung des Bundes die klassische Hotellerie in ihrem Strukturwandel und macht sie nachhaltiger und innovativer. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit darf nun ihr Tätigkeitsfeld verbreitern und neben der klassischen Hotellerie auch andere, innovative Beherbergungsmodelle fördern. In einer unsicheren Zeit ist es umso wichtiger, dass mit diesen Förderinstrumenten nicht einfach nur der Status quo zementiert wird.
Nicht nur, aber auch von grosser touristischer Relevanz ist die neue Regionalpolitik. Die 2008 lancierte NRP ist ein Schlüsselelement der Standortförderung des Bundes: Im Zeitraum 2008-2014 wurden über 1500 Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 172 Millionen Franken gefördert. 85 weitere Projekte wurden mit Bundesdarlehen im Umfang von 270 Millionen Franken unterstützt. Die Kantone liefern mindestens ebenso hohe Beiträge als Äquivalenzleistungen. Dazu kommen Drittmittel von Gemeinden oder Privaten, die jeweils zwischen 44 und 66 Prozent der Projektinvestitionen ausmachten. Dies ist fürwahr ein gutes Beispiel für eine Verbundaufgabe zwischen öffentlicher Hand und Privaten, aber auch zwischen Gemeinden, Kantonen und dem Bund.
Zu den Gewinnern der NRP gehörte vor allem die Querschnittbranche Tourismus mit Projekten, die auf den Aufenthalts- und Ausflugstourismus im ländlichen Raum zielen. [PAGE 751] Nebst Akteuren, die an den touristischen Wertschöpfungsketten beteiligt sind, gehören auch die industriellen KMU zu den Gewinnern der NRP. Sie konnten am meisten profitieren, wenn ihre Regionen bereits im Vorfeld der NRP mit engagierten Leistungsträgern in Wirtschaft und Gesellschaft gut organisiert und auf die sich abzeichnenden Änderungen in der Regionalpolitik vorbereitet waren. Für die Beitragsperiode 2016-2023 beantragt der Bundesrat gegenüber der vergangenen Achtjahresperiode unverändert 230 Millionen Franken als Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Die inhaltlichen Schwerpunkte der künftigen Regionalpolitik setzt der Bundesrat zu Recht im Tourismus und in der Unterstützung regionaler Innovationssysteme.
Wo Gewinner sind, gibt es aber auch Verlierer. Es sind die peripheren Regionen, die zu den Verlierern der NRP zu zählen sind. Gerade für die dünnbesiedelten Regionen mit wenigen Wirtschaftsakteuren erwies es sich als schwierig, NRP-taugliche Projekte zu lancieren. Damit wird sich eine künftige Berggebietspolitik, als Weiterentwicklung der NRP, auseinandersetzen müssen. Lassen Sie mich für diese Gebiete kurz eine Klammer öffnen: Einen lesbaren Plan, nämlich eine Berggebietspolitik, wie ihn der Bund für die Städte und die Agglomerationen kennt, gibt es nicht. Mein Vorgänger, Ständerat Theo Maissen, hat durchgesetzt, dass der Bund sich mit einer langfristigen Strategie für das Berggebiet befassen muss. Im Mittelpunkt der Ziele einer Berggebietspolitik stehen nach meiner Meinung die Menschen, die dort leben und auch arbeiten. Sie haben im Laufe der Geschichte und gerade in der alpinen Welt die Umwelt gestaltet und zu dem gemacht, worauf wir Bergler heute auch stolz sind und stolz sein wollen. Deshalb kann in den Berggebieten Naturschutz auch nicht Schutz der Natur vor den Menschen sein, sondern muss immer nur zusammen mit den Menschen erfolgen.
Eine Politik für die Berggebiete muss den ländlichen Raum nachhaltig sichern. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung der Bewirtschaftung, sondern auch um soziale und kulturelle Dimensionen des ländlichen Raums. Die Vielfalt der Bergregionen ist ein grosser Reichtum, der gefördert werden muss und nicht eingeschränkt werden darf. Berggebietspolitik kann sich nicht auf eine Vielfalt an Trachten und musikalischen Darbietungen beschränken, sondern muss die Vielfalt insgesamt als Wert erkennen. Sie muss daher den Gestaltungsspielraum für die regional Verantwortlichen wieder deutlich erweitern.
Die Berggebiete sind, das wissen wir, eng mit den natürlichen Bedingungen verbunden. Deshalb gilt vor allem für die Berggebiete, dass in einer Zeit kurzfristiger Veränderungen langfristiges Denken und langfristige Ziele notwendig sind. Dazu bedarf es eines Zusammenspiels von Ökonomie und Ökologie, damit dem Berggebiet nicht bald die Luft ausgeht. Ich bin sehr interessiert daran, wie das Departement und wie der Bundesrat diese Strategie für das Berggebiet nicht nur an die Hand nehmen, sondern wie sie die konkreten Schlüsse daraus ziehen, die sich auch in der nächsten Generation der neuen Regionalpolitik abbilden müssen.
Schliesslich möchte ich noch auf die Exportförderung als letztes wichtiges Instrument der Standortförderung zu sprechen kommen. Der schweizerische Wirtschaftsstandort steht bekanntlich massiv unter Druck. Gemäss der offiziellen Statistik der Eidgenössischen Zollverwaltung sind die Exporte im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode gesunken. Weiter zeigen Umfragen, dass die Exporterwartungen der KMU noch nie so tief waren wie heute und fast die Hälfte der Firmen plant, Stellen abzubauen. Auch haben sich in den letzten sechs Jahren die Ansiedlungen von Firmen aus dem Ausland fast halbiert, und so sind fast 80 Prozent weniger Arbeitsplätze geschaffen worden.
Zur Bekämpfung dieser Trends bietet die Vorlage des Bundesrates zur Standortförderung 2016-2019 zwei Instrumente an: die Exportpromotion und die Standortpromotion. Für beide wird traditionellerweise Switzerland Global Enterprise, die ehemalige Osec, mandatiert.
Was heisst das konkret für den Export? Im heutigen Umfeld sind Exporteure gezwungen, nach lukrativen Absatzmärkten zu suchen, um die Euroschwäche zu umgehen. Mit neuen Freihandelsabkommen bietet ihnen der Bund dabei wünschbare Wettbewerbsvorteile, aber auch Sparpotenzial. Doch gerade für die KMU ist der Einstieg in ferne Märkte komplex und die Anwendung der Freihandelsabkommen oft zu kompliziert. Entsprechend benötigen sie Hilfe, um sich zurechtzufinden.
Für den Standort ist festzustellen, dass immer mehr Firmen Teile ihrer Fertigung ins Ausland verlagern. Dafür wird in der Schweiz immer weniger investiert und rekrutiert. Das hat zur Folge, dass die Arbeitslosigkeit steigt, wenn auch in kleinen Schritten. Weiter schmälert die Frankenstärke die Unternehmensgewinne. Die Eidgenössische Finanzverwaltung rechnet daher mit fast 2 Milliarden Franken Mindereinnahmen in den Jahren 2017 und 2018. Neue Ansiedlungen, die diesen Verlust an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen kompensieren können, sind wegen des harten internationalen Standortwettbewerbs stark rückläufig.
Die Standortpromotion holt gute Firmen ins Land und hält dagegen. Mit einem Steuerfranken schafft sie zwei Franken jährlich wiederkehrendes Steuersubstrat. So lässt sich der Steuereinbruch bekämpfen. Wertschöpfungsstarke ausländische Firmen bringen zudem Innovationen und neue Arbeitsplätze ins Land, wirken der Verlagerung entgegen und bewahren die Schweiz vor einer Deindustrialisierung. Jüngstes erfolgreiches Beispiel einer solchen Standortpromotion ist die Ansiedlung der Firma Biogen in Solothurn mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde Franken und gegen 400 neuen Arbeitsplätzen.
Dies ist Grund genug, diese Vorlage zur Standortförderung als wichtige Rahmenbedingung zu würdigen und auf die Vorlage einzutreten.