Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-11
Wortprotokoll
Bei der Frage, ob die letzte Meile entbündelt werden soll, gibt es verschiedene Interessen: die Interessen der Konkurrenten der Swisscom, die Hausanschlüsse der Swisscom zu einem möglichst günstigen Preis benützen zu können, und die Interessen der Swisscom, die von ihr getätigten Investitionen den Konkurrenten nicht zu tiefen Preisen überlassen zu müssen. Ein weiteres Interesse ist es, auf dem Festnetz einen funktionsfähigen Wettbewerb zu gewährleisten. Dann gibt es das volkswirtschaftliche und regionalpolitische Interesse, dass die Swisscom ihr Festnetz möglichst rasch und flächendeckend in der ganzen Schweiz auf Breitbandqualität aufrüstet. Auch das ist ein Interesse, das wir haben und verfolgen wollen, und das wir unter Umständen in Gefahr sehen, je nach Verlauf der Dinge. Dann geht es auch um die Kompatibilität mit der europäischen Entwicklung.
Da das geltende Fernmeldegesetz diese Fragen nicht klar regelt, finden die Auseinandersetzungen auf der Ebene des Vollzuges statt. Die Comcom wird in nächster Zeit einen Entscheid über die Entbündelung treffen, da ein konkretes Interkonnektionsgesuch der TDC gegen die Swisscom hängig ist. Dieser Entscheid wird sicher an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Zunächst liegt der Ball bei der Comcom. Je nach Ausgang ihres Entscheides werden dann die politischen Behörden - Bundesrat, Parlament - gefordert sein. Sie müssen unter Abwägung dieser Interessen prüfen, ob und in welcher konkreten Form eine Änderung des Fernmeldegesetzes bzw. der Verordnung an die Hand genommen werden soll. Damit ist die Frage beantwortet: Wenn die Gerichte die Frage nicht zur Zufriedenheit der politischen Behörde lösen können, müssen wir an eine Gesetzesänderung gehen.