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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die grundsätzliche Frage der teilweisen Absenkung des Koordinationsabzugs im Sinne einer ersten Kompensationsmassnahme, die aber ungenügend ist, werden wir ja nachher in Kombination mit dem Vorschlag zur Rentenverbesserung bei der AHV diskutieren. Erst im Zusammenhang mit dieser Massnahme schafft diese teilweise Absenkung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates einen Ausgleich.

Ich ergreife hier das Wort wegen des neueingefügten Absatzes 1bis dieser Bestimmung. Hier geht es um eine auch wichtige Frage, die vielleicht politisch nicht so hart diskutiert wird, aber die für die Betroffenen doch von grosser Bedeutung ist. Die Absenkung des Koordinationsabzuges auf null gemäss dem Entwurf des Bundesrates hätte den Vorteil gehabt, dass gewisse Probleme, die heute in der Praxis doch ernsthaft und virulent sind, auf einen Schlag behoben gewesen wären. Es geht einerseits um die Frage der Absicherung von teilzeitbeschäftigten Frauen und andererseits um Probleme bei unstabiler Beschäftigung von Kulturschaffenden. Ich hätte dann hier eine Frage an Herrn Bundesrat Berset.

Das erste Thema - gemäss Bestimmung von Absatz 1bis -, das der Bundesrat dann noch entsprechend regeln muss, erlaubt die Versicherung von teilzeitbeschäftigten Frauen. Bessere Pensionskassen regeln das heute schon so, dass die Versicherung im BVG an den Beschäftigungsgrad gekoppelt ist. Es sollte möglich sein, das gestützt auf diese Bestimmung zu regeln.

Etwas unklarer ist die Situation in stark schwankenden Beschäftigungsverhältnissen in der Kulturbranche, für die es jetzt mit dieser Bestimmung möglich würde, eine Regelung zu finden, die eine bessere soziale Absicherung solcher Beschäftigungsverhältnisse erlauben würde. Die Bestimmung ist, zusammen mit den Bestimmungen, die es bereits heute im BVG gibt, an sich geeignet, eine solche Absicherung zu schaffen. Die Details werden aber nicht im Gesetz geregelt, sondern müssten nachher, gestützt auf die neue Bestimmung, auf dem Verordnungsweg gefunden werden.

Ich möchte deshalb, weil das nachher für die Umsetzung dieses Gesetzes - falls es in Kraft tritt, was wir ja hoffen - doch wichtig ist, fragen, ob der Bundesrat bereit ist, hier für die nötigen Anpassungen auf Verordnungsebene zu sorgen, damit Kulturschaffende ebenfalls eine Abdeckung erhalten. Es gibt ja heute zunehmend Einrichtungen, die das möglich machen, aber es braucht die entsprechende Regelung und Umsetzung dieser Bestimmungen auf der Ebene der Verordnung.