Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14
Wortprotokoll
Wir haben nun mit relativ wenig Diskussion beschlossen, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken. Aber noch einmal, weil das eben auch in einem Gesamtpaket steht: Diese Absenkung des Umwandlungssatzes - erinnern Sie sich an die Diskussionen von 2010 - macht nun zwingend Kompensationsmassnahmen notwendig, damit sichergestellt werden kann, dass das Verfassungsziel der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung erreicht wird. Wenn ich von Verfassungsziel spreche, so meine ich damit für vollständige Beitragskarrieren rund 60 Prozent des letzten Bruttolohns.
Ich möchte ganz kurz das Terrain abschreiten, was diese Kompensationsmassnahmen anbelangt; wir sind aber hier nur beim Koordinationsabzug. Der Bundesrat schlägt uns ja vor, nach dieser Reduktion von 6,8 auf 6 Prozent das Leistungsniveau für die Übergangsgeneration durch die Aufhebung des Koordinationsabzuges, durch eine Anpassung der Altersgutschriften und durch Einmaleinlagen auf 25 Jahre zu sichern. Weiter schlägt er uns eine Verbesserung der Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit geringen Einkommen vor, und zwar durch die Senkung der Eintrittsschwelle von 21 000 auf 14 000 Franken.
Ihre Kommission ist mit dem Bundesrat im Grundsatz einig, dass die Senkung des Umwandlungssatzes nicht auch zu einer Senkung des Leistungsniveaus im BVG-Bereich führen darf. Wir übernehmen die Vorschläge des Bundesrates aber nur teilweise. Im Sinne der Öffnung einer Klammer: Die Mehrkosten entsprechen gemäss Botschaft des Bundesrates 0,8 Prozent der AHV-Lohnsumme der im BVG versicherten Personen. Da die Massnahmen aber nur im BVG-Bereich anfallen würden, würden nicht alle Versicherten und Arbeitgebenden in der beruflichen Vorsorge gleich von zwei zusätzlichen Beiträgen betroffen. Versicherte und Arbeitgebende mit ausgebauten, überobligatorischen Plänen würden kaum belastet. Die Belastung würde in erster Linie bei Personen mit tieferen Löhnen und ihren Arbeitgebern anfallen.
Die Kommission hielt diese Mehrbelastung für die Versicherten und Arbeitgeber und insbesondere für solche im KMU-Bereich für zu hoch und entschied sich deshalb für ein grundsätzlich anderes Konzept zur Sicherung des Leistungsniveaus. Wir haben drei Massnahmen beschlossen und schlagen Ihnen diese vor:
1. Der Koordinationsabzug soll nicht aufgehoben werden. Er soll aber von heute sieben Achteln auf drei Viertel der maximalen Altersrente reduziert werden.
2. Der Beginn des Sparprozesses - das folgt dann in anderen Artikeln - soll auf das 21. Altersjahr vorverschoben werden.
3. Wir erhöhen zudem die jährlichen Altersgutschriften in den Altersgruppen 35 bis 54 um 1 Prozent. Damit kann man auch das Leistungsniveau erhalten.
Ich verzichte im Moment darauf, auf die übrigen Massnahmen einzugehen. Es geht hier darum - das schlagen wir Ihnen auch vor -, den Koordinationsabzug nicht vollständig aufzuheben, wie das der Bundesrat vorschlägt. Vielmehr soll er nur abgesenkt werden, und zwar, wie ich es gesagt habe, von sieben Achteln auf drei Viertel der maximalen Altersrente.