Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-14
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-14
Wortprotokoll
Ich stimme mit Herrn Rechsteiner in einem Punkt überein: Es handelt sich tatsächlich nur um den Umwandlungssatz beim Obligatorium. Und dann hört die Übereinstimmung dann sehr rasch auf. Ich stelle mir noch die Frage: Worauf habe ich eigentlich Anrecht, wenn ich ins Rentenalter komme? Ich habe Anrecht auf dasjenige Kapital, das beim Alter 65 erzielt und erreicht worden ist, nicht mehr und nicht weniger. Und dieses Kapital muss ausreichen, Frau Egerszegi hat es gesagt, bis zu meinem Ableben.
Wenn das Kapital nicht reicht, stellt sich doch die Frage: Woher nehme ich dann das Kapital, wenn mein Kapital, das mir gehört, aufgebraucht ist und ich immer noch lebe? So einfach ist doch im Prinzip diese Problematik. Und dieses Kapital muss dann im Rahmen des Stiftungskapitals von denjenigen genommen werden, die heute noch aktiv arbeiten. Woher soll es dann sonst kommen, wenn nicht von ihnen? Dieser Kapitaltransfer, das weiss man jetzt, beträgt heute schon pro Person rund 40 000 Franken. Das ist nicht nichts. Und diese 40 000 Franken werden irgendwann Anno Domini dann denjenigen wieder fehlen, die sie eigentlich haben müssten, und sie müssen dann wieder von einer entsprechend anderen Generation Kapital nehmen. Machen wir uns nichts vor: Dieser Kapitaltransfer verstösst auf krasseste Weise gegen das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Ich hatte seinerzeit einmal mit dem Kommissionspräsidenten, unter dem das BVG geschaffen wurde, mit Markus Kündig, eine längere Diskussion. Es war nie und nimmer die Meinung, dass man entsprechend fehlendes Kapital einfach von den anderen nimmt.
Wie löst man das Problem, wenn die Lebenserwartung gleichzeitig steigt? Es gibt keine empirischen Zahlen, wonach die Lebenserwartung zurückgeht oder stagniert, sondern man geht nach wie vor davon aus, dass die Lebenserwartung aufgrund des medizinischen Fortschritts auch in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Jemand, der heute geboren wird, kann davon ausgehen, dass er etwa hundert Jahre alt wird. Jetzt müssen wir doch den nackten Tatsachen einfach ins Auge schauen, indem wir sagen: Wenn das Kapital, das ich besitze, nur so gross ist, dann muss es länger ausreichen. Das heisst, der entsprechende Umwandlungssatz muss zwingend reduziert werden, ansonsten nehmen wir nach wie vor Kapital von der aktiven Generation.
Bei der 1. BVG-Revision, Herr Kollege Rechsteiner, haben wir die Rendite in der Tat von 7,2 auf 6,8 Prozent abgesenkt. Der damalige Kommissionspräsident hat in diesem Saal bereits offengelegt, dass 6,8 Prozent zu hoch seien - damals schon. Man hat aus rein politischen Gründen, weil man Angst hatte, man bringe es sonst nicht mehr durch, bei 6,8 Prozent aufgehört. Eigentlich wäre es damals schon [PAGE 817] realistischerweise an der Zeit gewesen, noch tiefer zu gehen. Höhere Renditen wie 6,8 Prozent - da haben Sie Recht, Herr Rechsteiner - sind schön, aber wir haben in den Stiftungen noch entsprechende Schwankungsreserven aufzubauen, wir haben noch Reserven aufgrund der Längerlebigkeit aufzubauen. Und alle diese Reserven müssen irgendwie finanziert werden. Vom Teuerungsausgleich ist schon gar nicht zu sprechen: Die Teuerung ist dort ja meistens nicht ausgeglichen. Darum können wir uns jetzt nicht an diesen recht guten 6,8 Prozent orientieren.
Was passiert beispielsweise, wenn eine Kasse mit 45 Prozent Aktienanteil in einen Crash gerät? Dann ist sie sehr schnell bei einem Deckungsgrad von 95, 90 oder noch weniger Prozent. Die Schwankungsreserven sind sehr schnell aufgebraucht. Dann haben wir wieder ein strukturelles Problem innerhalb dieser Kasse. Darum tendiere ich eher dazu, dass die Kassen mehr Schwankungsreserven haben sollen. Je grösser der entsprechende Aktienanteil ist, desto grösser muss die Schwankungsreserve sein. Darum "verhält" dieses Argument nicht.
Ich möchte Sie bitten, hier dringend der Mehrheit zu folgen. Wir strapazieren sonst das BVG, wir strapazieren die Rente aufs Massivste zulasten der Aktivgeneration, und das darf nicht mehr sein. Wir müssen sukzessive zurückkehren zu einem reinen Kapitaldeckungsverfahren, mindestens im Altersrentenbereich. Wir versuchen ja, diesen Rentenverlust auch abzufedern, indem wir für die Übergangsgeneration die entsprechenden Einschüsse über den Sicherheitsfonds machen. Hier sorgen wir dafür. Das ist auch richtig so, das ist auch notwendig, und das ist auch ein zwingend notwendiges Element, damit die ganze Vorlage nicht scheitert.
Darum möchte ich Sie bitten: Bleiben wir hier bei den Absätzen 1 und 2 bei der Fassung der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates. Dann bringen wir diese Reform auf einen guten Weg in Bezug auf das BVG, und vor allem bringen wir es auf einen guten Weg für die künftigen Aktiven, die irgendwann dann ebenfalls Rentner werden.