AB 186942
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Kollege Kuprecht hat es gesagt: Wir haben eine grosse Verantwortung. Wir entscheiden mit dieser Vorlage, wie viel Rente die Leute haben werden, wenn sie in den Ruhestand gehen. Ich sage absichtlich "wie viel" und nicht "ob", denn Letzteres würde die Stimmbevölkerung nie goutieren. Es geht aber auch nicht um die Unternehmenssteuerreform III, um die Lebensmittelverordnung, um die Swissness-Vorlage oder die Abfederung der Frankenstärke. Es geht ganz allein um das, was wir eigentlich 2004, vor elf Jahren, hätten machen wollen oder machen müssen: die erste und die zweite Säule und damit die Altersvorsorge auf gesunde Beine zu stellen.
Wenn man jetzt behauptet, ein Kompromiss sei zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, vielleicht einmal später, dann muss ich ganz einfach sagen, dass die Zeit des Taktierens vorbei ist. Wir haben keinen Plan B. Plan A für die AHV wurde 2004 mit grosser Mehrheit in allen Kantonen abgelehnt und [PAGE 802] derjenige für die zweite Säule mit drei Vierteln aller Stimmen. Das hier ist jetzt die Reaktion darauf. Wir können es nicht mehr unter den Tisch wischen, jetzt müssen wir die Altersvorsorge für das nächste Jahrzehnt auf sichere Beine stellen. Wir haben in den vergangenen zwanzig Jahren ausser der 1. BVG-Revision keine inhaltliche Revision zustande gebracht. Es gab etliche Abstimmungen, und die Bevölkerung hat zu jedem generellen Ausbau wie auch zu allen Rentenkürzungen klar Nein gesagt.
Alle wissen es: Die Leute werden älter, und das gleiche Geld sollte einfach auch für die gewonnenen Rentenjahre reichen, aber das geht nicht ohne Massnahmen. Bevor wir die Arbeit zu dieser Vorlage in Angriff genommen haben, war die Situation zunächst entmutigend bzw. völlig verfahren. Die Gewerkschaften pfiffen Bundesrat Berset aus, als er seine Vorlage präsentierte. Die Arbeitgeberzeitung verwarf die Vorschläge mit dem reisserischen Titel, dass das eine Mogelpackung sei. Kurz: Beide Fronten blieben in den Schützengräben liegen.
Es geht hier um eine Sanierung. Es geht weder um Abbau noch um Ausbau. Deshalb ist es an der Zeit, die Schützengräben zu verlassen. Dazu schlägt Ihnen die SGK - notabene ohne Gegenstimme - eine ausgewogene Lösung vor. Es ist richtig, die Altersvorsorge in einer Gesamtsicht zu behandeln. Die Hauptziele der Bundesratsvorlage sind unbestritten: Sicherstellung der Leistungen trotz steigender Lebenserwartung und ungenügender Anlagerenditen; Flexibilisierung des Rentenbezuges mit Referenzalter 65 für alle. Die Kommission hat die anderen Punkte, die mit Angriffsflächen, zurückgewiesen - vielleicht zurückgestellt für spätere Revisionen. Wir haben die Hinterlassenenrenten nicht angetastet und den Interventionsmechanismus fallengelassen.
Wir waren uns einig: Der Umwandlungssatz muss innert vier Jahren von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden, allerdings, wie bei der 1. BVG-Revision, mit flankierenden Massnahmen, damit eine Renteneinbusse aufgefangen werden kann. Wer nicht bereit ist, die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, der senkt die Renten für Einkommen bis 84 240 Franken um bis zu 12 Prozent. Das heisst, statt einer Rente von 3000 Franken pro Monat gibt es 2640 Franken. Diese Differenz ist für viele Menschen viel Geld. Die Bevölkerung hat eine Senkung ohne Abfederung innert fünf Jahren klar abgelehnt.
Und vergessen Sie nicht: Gewisse Kreise fordern auch, dass man Volksentscheide ohne Wenn und Aber umsetzen muss. Dann muss man auch diese Vorlage umsetzen, nicht nur solche, bei denen es um Ausländerpolitik geht.
Die Senkung des Umwandlungssatzes hat die SGK u. a. mit einer unkonventionellen Lösung aufgefangen, einer kleinen Aufbesserung bei der AHV. Das ist nicht einfach ein Geschenk, das verteilt wird. Sonst hätten wir nämlich die AHV-Initiative der Gewerkschaften - 100 Franken Zuschlag auf alle Renten - zur Annahme empfohlen. Es geht um eine Massnahme zum Auffangen dieser Leistungseinbusse. Das heisst, es ist ein Zuschlag nur für Neurentner von 70 Franken pro Monat. Statt 2350 sind das 2420 Franken bei der Maximalrente, und die Minimalrente ist ja eine halbe Rente. Das ist kein Ausbau und auch keine simple Erhöhung des Plafonds der Ehepaarrente. Wir kürzen bewusst und stocken es hier wieder auf: Eine Ehepaarrente beträgt heute 3525 Franken, und wir stocken sie mit diesen 5 Prozentpunkten auf 3751 Franken auf. Das ist Teil der Abfederung der Senkung des Umwandlungssatzes - das ist kein Ausbau und auch kein Verteilen von Geschenken.
Wir haben - das wird auch häufig kritisiert - bewusst auf einen Interventionsmechanismus verzichtet. Bei der IV-Revision hat dieser dazu geführt, dass die Vorlage bereits im Parlament gescheitert ist, weil sich beide Pole im parteipolitischen Spektrum in Details verbissen haben: Die einen wollten allenfalls eine Sanierung mit mehr Geld, die anderen nur über weniger Leistungen. Das belastet eine Vorlage lediglich.
Bei der Altersvorsorge ist ein Interventionsmechanismus in der Wertigkeit nicht so zu beurteilen wie bei den Risikoversicherungen. Bei einer Risikoversicherung - Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung - können durch verschiedene Umstände von aussen unmittelbare schwierige Herausforderungen kommen. Bei der AHV wissen wir, wie sich die demografische Entwicklung weiter hinzieht: Wir wissen, das hat Herr Gutzwiller gesagt, wie viele Leute 2040 AHV-Renten beziehen werden. Was wir nicht kennen, sind die Zahlen zur Zuwanderung und zur konjunkturellen Entwicklung, aber dazu haben wir Erfahrungszahlen. Die AHV ist also besser planbar als eine Risikoversicherung.
Der Vorsatz der Kommission, erst nach dem Schnüren des Gesamtpaketes die Öffentlichkeit zu informieren, hat sich bewährt. So war es möglich, dass wir mit der zweiten Lesung in der Kommission noch Korrekturen anbringen konnten, dass wir Belastungen gerechter verteilen konnten. Beispielsweise habe ich die Minderheit angeführt, die dafür war, den Beitragssatz bei den Selbstständigerwerbenden zu erhöhen.
1948, als die AHV eingeführt wurde, hatten wir das gleiche Rentenalter für Männer und Frauen, und wir hatten die gleichen Beitragssätze auch für Selbstständigerwerbende. Als die grossen Gastarbeiterkolonien kamen, war dieser Ausgleichstopf der AHV übervoll, und man fing an, Geschenke zu verteilen. Man hat den Frauen erlaubt, zwei Jahre früher in Pension zu gehen, dann noch ein weiteres Jahr früher, und zwar mit dem Argument, sie lösten damit weniger Hinterlassenenrenten aus. Den Beitragssatz der Selbstständigerwerbenden hat man auf 7,8 Prozent gesenkt, mit der Begründung, sie könnten sich keine zweite Säule leisten. Dieses Argument stimmt heute nicht mehr, aber es bot bei dieser Vorlage eine zusätzliche Angriffsfläche. Dass ich diese Ungerechtigkeit zulasse, war einer meiner Beiträge dazu, ein Gesamtpaket zu schnüren - nicht zuletzt, weil wir mit unserer unkonventionellen Lösung, mit der Senkung des Umwandlungssatzes und der gleichzeitigen Abfederung, neue Lohnprozente brauchen. Aber gerecht ist das nicht.
Das Rentenniveau wird gehalten, notwendige Anpassungen werden vorgenommen. Jetzt höre ich von verschiedener Seite, die Vorlage sei mutlos, man hätte ein höheres Rentenalter einführen sollen. Wir sehen ein Referenzrentenalter und eine Flexibilisierung vor - auch mit der Möglichkeit von Teilrenten zwischen 62 und 70 Jahren. Die Referenz ist bei 65. Wer früher geht, erhält weniger Rente. Wer länger bleibt, erhält mehr. Das ist ein Anreiz, länger im Arbeitsprozess zu bleiben. Aber das geht nur, wenn der Partner, die Arbeitgeberseite, auch mitmacht. Wenn ich die Versicherungs- und Finanzbranche anschaue, stelle ich fest, dass das effektive Rentenalter dort 62 Jahre ist. Wir können schon Rentenaltererhöhungen vornehmen, aber die Leute müssen dann auch im Arbeitsprozess bleiben. Mit dieser Revision wollen wir einen Anreiz schaffen, dass die Leute länger im Arbeitsprozess bleiben, weil sie so ihre Rente aufbessern können.
Ich habe vorhin auch das Argument gehört: Was man einnimmt, gibt man gerade wieder aus. Ja, das ist das Prinzip der AHV. Deshalb ist sie gut planbar. Was wir im Umlageverfahren einnehmen, wird wieder ausbezahlt. Deshalb werden diese 70 Franken, die wir zur Abfederung benützen, gleich wirksam, wenn die Leute in die Pension gehen. Es ist nicht einfach so, dass die Umverteilung nur auf dem Buckel der Jungen funktioniert, Junge gegen Alte gestellt werden. Nein, es sind die Erwerbstätigen, also auch die 40-Jährigen, die, wenn die Parameter nicht stimmen, dann dafür geradestehen müssen. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde es nicht seriös, wenn wir Revisionen über einen Zeitraum von 25 Jahren machen. Denn wir haben die Entwicklung der Gesellschaft und wir haben auch konjunkturelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Deshalb stehe ich voll und ganz hinter der Aussage: Diese Revision sichert uns die Altersvorsorge bis 2030. In der Vorlage ist auch enthalten, dass man rechtzeitig wieder eine neue Revision bringen muss - wir haben den Zeitpunkt bestimmt.
Für mich stellt sich einfach die Frage: Wollen wir, dass eine Revision gelingt, oder riskieren wir noch einmal ein Scheitern? Diese Revision muss gelingen. Jede Revision, die Erfolg gehabt hat, hat auch gewisse Verbesserungen, wenn [PAGE 803] auch nicht für alle, gebracht; und es gab Auffangmassnahmen. Die 10. AHV-Revision war ein Grosswerk, das gelungen ist. Wir haben dort die Rentenaltererhöhung der Frauen um zwei Jahre eingeführt, und wir taxierten neu - was einmalig ist - Betreuungsgutschriften und Erziehungsgutschriften als fiktives Einkommen. Das war bewusst auch eine Umverteilung. Ich kann sagen, dass nicht alle Frauen Kinder oder andere Leute betreut haben. Auch das war eine Ungerechtigkeit. Aber wir haben ein nun positives Vorzeichen zu dieser ganzen Vorlage gesetzt. Mit den Verbesserungen im Rahmen der AHV, der dortigen unkonventionellen Abfederung der Umwandlungssatzsenkung, haben wir für die ganze Vorlage das Vorzeichen geändert. Wir sichern die Renten bis 2030, aber wir machen das nicht mit Rentenverlusten, sondern mit einer Stabilisierung.
Deshalb bin ich für Eintreten auf die Vorlage.