Lexipedia

Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-09-14

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-14

Wortprotokoll

Der Erhalt unserer finanziellen Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Generationenfriedens. Finanzielle Eigenständigkeit auch bis ins hohe Alter ist für uns heute eine [PAGE 798] Selbstverständlichkeit und ein Anspruch in unserer individualisierten Gesellschaft. Und doch, diese sogenannte Selbstverständlichkeit ist bei Weitem nicht selbstverständlich. Sie wird infrage gestellt durch die demografische Entwicklung - unsere Kommissionspräsidentin hat das schon im Detail dargestellt -, durch die schmelzende Rendite bei den Anlagen für die zweite und dritte Säule, durch die hohen Lebenshaltungskosten in unserem Land und durch den Druck der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf unsere Arbeitsplätze. Dies und vieles mehr stellt unser jetziges Rentensystem infrage. Da die Zukunftsprognosen für unsere AHV und Pensionskassen alles andere als rosig sind, gilt es für unseren Rat, eine Rentenreform zu erarbeiten, die vom Bundesrat, vom Parlament und letztendlich von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen wird.

Der Ständerat ist Erstrat. Dies ist für uns eine Chance, aber auch eine grosse Verantwortung. Wir werden in dieser Debatte die Hauptweichen stellen. Infolge des Zeitdrucks, der auf dieser Reform liegt, wird der Nationalrat unser Resultat nicht mehr völlig umkrempeln können. Seine Verantwortung wird wohl eher beim Feinschliff und bei gewissen Modifikationen liegen; ich werde später noch darauf zurückkommen.

Was waren meine Grundüberlegungen zu den zentralen Reformpunkten? Der erste Punkt war für mich: Das heutige Rentenniveau soll insgesamt erhalten werden können. Ich glaube, dazu gab es auch in unserer Kommission einen breiten Konsens. Ich weiss aber auch, dass dies ein hoher Anspruch ist, insbesondere wenn man an die jüngere Generation denkt, deren finanzielle Existenz keine solchen Garantien kennt. Der Erhalt eines Generationenvertrags war und ist für mich darum auch beim vorliegenden Geschäft wichtig.

Das Heraufsetzen des Referenzrentenalters für Frauen auf 65, verknüpft mit einer Flexibilisierung, ist für mich unumgänglich. Aus meiner Optik wird in einem nächsten Rentenreformschritt eine weitere Anhebung für Männer und Frauen unumgänglich sein. Ich weiss um die Lohndiskriminierung bei den Frauen und kann darum die Opposition gegen die heutige Erhöhung des Rentenalters für Frauen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Trotzdem spreche ich mich dafür aus. Gleichzeitig poche ich nachdrücklich auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Diese Aussage richte ich an die Adresse der Wirtschaft, die sich zu unseren Reformvorschlägen ja schon sehr pointiert geäussert hat.

Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, die AHV für Neurentnerinnen und Neurentner um 70 Franken pro Monat zu erhöhen, profitieren gerade Frauen und Männer mit niedrigen Einkommen prozentual stärker; die höhere Wirksamkeit einer Rentenerhöhung bei der AHV gegenüber einer Rentenerhöhung beim BVG ist ausgewiesen.

Dass der Umwandlungssatz bei den Pensionskassen von 6,8 auf 6 Prozent reduziert wird, ist heute noch dringender als bei der letzten Vorlage im Jahre 2010. Dies muss mit deutlichen Worten festgehalten werden, denn ein weiteres Aushöhlen der zweiten Säule muss gerade auch im Hinblick auf die jüngeren Menschen in unserer Gesellschaft unterbunden werden. Zur finanziellen Abfederung dieses Schrittes ist die Erhöhung um 70 Franken pro Monat für Neurentnerinnen und Neurentner vorgesehen.

Dass bei der Finanzierung dieser Rentenreform keine Steuermittel auf Vorrat oder für weitere Sonderwünsche zur Verfügung gestellt werden sollen, war für mich klar. Ein Mehrwertsteuerprozent muss reichen, und zwar muss eine stärkere Staffelung vorgenommen werden, als sie vom Bundesrat vorgesehen war.

So viel zum Antrag der Kommissionsmehrheit, die ein Gesamtpaket geschnürt hat, das ich mittrage, auch wenn ich mir bei einigen Punkten gut auch andere Möglichkeiten hätte vorstellen können. Dazu möchte ich noch zwei, drei Gedanken äussern.

Den bundesrätlichen Vorschlag zur Anpassung der Witwenrente hätte ich in einer modifizierten Form aufgenommen. In unserer individualisierten Gesellschaft finde ich generelle Witwenrenten nicht mehr zeitgemäss, speziell dann, wenn keine Kinder zu unterstützen sind. Ich teile hier die Haltung derjenigen nicht, die dieses Thema zum No-go emporstilisieren; immerhin läge hier ein reichliches Einsparpotenzial. Dass auch die Vereinheitlichung der Beitragssätze durch eine Erhöhung des Satzes bei Selbstständigerwerbenden von 7,8 auf 8,4 Prozent von der Wirtschaft in Bausch und Bogen verworfen wird, löst bei mir ebenfalls Kopfschütteln aus. Diese Ungleichbehandlung ist heute weitgehend ungerechtfertigt; eine Vereinheitlichung hätte in einem schrittweisen Prozess durchaus erklärt werden können. Den Frauen mutet man die Gleichstellung mit dem Referenzrentenalter der Männer problemlos zu, doch in der Wirtschaft ist diese Gleichstellung offensichtlich nicht möglich. Ich denke, dass der Nationalrat hier durchaus noch Themen hat, die er im Rahmen der Präzisierungen mitberücksichtigen kann.

Die Rentenreform ist ein fragiles soziales Mobile. Ohne Kompromissbereitschaft lässt sich hier kein gangbarer Weg finden. Wir sind letztendlich gezwungen, aufeinander zuzugehen: die Rentnerinnen und Rentner auf die Erwerbstätigen, die Jungen auf die Älteren, die Selbstständigerwerbenden auf die Unselbstständigerwerbenden, die Verheirateten auf die Unverheirateten und die Fitten auf die Erschöpften - und das auch umgekehrt. Vergessen wir nicht, dass die umlagefinanzierte AHV auch eine florierende Wirtschaft braucht.

Für mich ist diese Vorlage, wie sie von der Kommissionsmehrheit bearbeitet wurde, ein Reformpaket der Vernunft, das ich mittrage. Der Planungshorizont geht dabei bis 2030. Niemand von uns weiss, wo wir dann wirtschaftlich und gesellschaftlich stehen. Eine Rentenreform ist ein schwerfälliger Prozess, und es ist gut möglich, dass schon vor 2030 gewisse Modifizierungen in einzelnen Teilbereichen notwendig werden, um Fehlentwicklungen zu stoppen oder zu korrigieren, denn die Ansprüche der Rentenberechtigten müssen sich auch an der gesamtgesellschaftlichen Gegenwart messen lassen. Der gesamtgesellschaftliche Zusammenhalt lässt sich nicht allein über AHV- und Pensionskassengelder definieren.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten und unterstütze weitgehend die Kommissionsmehrheit.