Gutzwiller Felix · Ständerat · 2015-09-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Vorab möchte ich sagen: Auch ich werde für Eintreten stimmen, obwohl ich und einige Kolleginnen und Kollegen in einigen Punkten andere Positionen haben - Sie sehen das auf der Fahne. Es ist und war in der Kommission aber unstrittig, dass dies eine ausserordentlich wichtige und dringliche Reform ist, die am Schluss auch gelingen muss. Ich werde am Ende meines Votums noch einmal kurz auf dieses Thema zurückkommen.
Ich werde kurz drei Themen beleuchten: den Hintergrund, die Anträge selber, vor allem die Anträge der Minderheiten, sowie die Bewertung der Vorlage. Ich werde auch versuchen, nicht alles zu wiederholen, was die Kommissionspräsidentin schon klar ausgeführt hat.
Zum Hintergrund - das kann ich recht kurz halten -: Dieses Jahr feiern in diesem Land zum ersten Mal mehr Leute ihren 65. Geburtstag als ihren 20. Sie kennen die Zahlen: Heute finanzieren 4 Erwerbstätige einen Rentner, 1948 waren es 6,5, und 2060 werden es 2 pro Rentner sein. Im Jahr 2014 war das Umlageergebnis der AHV zum ersten Mal negativ, und für 2020 wird die Finanzierungslücke auf ungefähr 700 Millionen Franken jährlich geschätzt. Dann wird aber aufgrund der Demografie und der Babyboomer eine rasante Zunahme erwartet; für 2030 wird eine Finanzierungslücke von 8,3 Milliarden Franken jährlich geschätzt. Im BVG andererseits bereiten uns die steigende Lebenserwartung - selbstverständlich, auch hier - und die tiefen, zum Teil negativen Zinsen Sorgen. Sie sind dafür verantwortlich, dass heute jeder Rentner, jede Rentnerin im BVG durchschnittlich 40 000 Franken mehr bezieht, als er oder sie selber im BVG angespart hat.
Sie sehen also: Wir haben ein echtes Problem, wir haben einen echten Reformbedarf. Dieser ist einerseits bedingt durch die Demografie und die unglaubliche Zunahme der Anzahl der Älteren - natürlich ein positives Ergebnis der Lebensqualität und des Wohlstandes unseres Landes -, andererseits aber durch ein Umlageergebnis, das immer kritischer wird. Die Finanzierung von den Jungen zu den Alten hat ein Ausmass angenommen, das ebenfalls ein Problem für die Solidarität in unserem Land ergibt und den Generationenvertrag ritzt. Deshalb muss es ein zentrales Anliegen dieser Reform sein, diesen Generationenvertrag wieder ins Lot zu bringen oder zumindest zu beginnen, ihn wieder ins Lot zu bringen.
Es kommt schliesslich noch ein dritter Faktor dazu, der in dieser Ausgangslage erwähnt werden muss, und das ist natürlich das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld, das sich schon im Vergleich zum Zeitpunkt, zu dem die Botschaft entstanden ist, deutlich verschlechtert hat. Die Zukunftsaussichten sind gemischt, Sie wissen das. Eines aber ist klar: Den Faktor Arbeit in diesem Umfeld weiter zu belasten wäre ganz sicher eine schlechte Politik und würde mithelfen, das zu untergraben, was das Erfolgsmodell Schweiz ausmacht, nämlich eben unter anderem flexible und vernünftige Arbeitskosten und Kosten des Faktors Arbeit.
Diese drei Beweggründe, diese drei grossen Trends, wenn Sie so wollen - also die Demografie, die Umverteilung zwischen Jung und Alt und das wirtschaftliche Umfeld -, zeigen deutlich, dass diese Vorlage primär die Verhältnisse stabilisieren sollte. Das war eigentlich auch das ursprüngliche Ziel des Bundesrates: Es sollte eine Stabilisierungsvorlage sein, die dafür sorgen sollte, dass über die nächsten zehn, fünfzehn Jahre die AHV einigermassen im Lot bleibt. Niemand will einen Abbau der AHV-Renten, ich betone das deutlich. Es geht nicht um Sozialabbau, niemand will einen Abbau dieser Renten. Vielmehr sollen sie stabil finanziert werden können, und im BVG soll endlich begonnen werden, dieser Umverteilung von Jung zu Alt Einhalt zu gebieten. Das müsste eigentlich die grundlegende Zielsetzung dieser Reform sein und nicht, wie jetzt schon von den Vorrednern deutlich gemacht wurde, primär ein Leistungsausbau: Das war nie und nimmer das Anliegen dieser Reform.
Lassen Sie mich nun kurz zu den Anträgen kommen: Ich glaube, dass schon aus diesen ersten Überlegungen und aus den gehörten Referaten deutlich geworden ist, dass es in dieser Vorlage wichtige Elemente gibt, die ausserordentlich positiv sind, die sich von der bundesrätlichen Vorlage unterscheiden, aber die ganz sicher den Grundstock, das Grundkonzept für eine Reform ergeben könnten oder hätten ergeben können, wäre nicht in der Schlussrunde eben ein Leistungsausbau dazugekommen, der letztlich der Sache nicht dient. Diese sehr positiven Elemente seien ebenfalls gewürdigt: Das ist selbstverständlich das Ja zum Referenzalter 65/65, dies in vier Schritten, etwas schneller, als der Bundesrat das wollte; die Flexibilisierung des Altersrücktritts zwischen 62 und 70; weiter einige Ausnahmen, die dann vielleicht in der Detailberatung noch diskutiert werden. Selbstverständlich auch ausserordentlich positiv ist im BVG das klare Ja zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes [PAGE 797] auf 6 Prozent, ebenfalls in vier Schritten und mit einer Reihe von Kompensationsmassnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden und von denen Sie teilweise schon gehört haben: eine Übergangsgeneration mit einer etwas kürzeren Übergangszeit, der Verzicht auf eine sekundäre Eintrittsschwelle und auf eine Streichung des Koordinationsabzugs, aber auch eine gewisse Flexibilisierung für Berufe mit kleineren Pensen, um ihnen den Eintritt ins BVG zu ermöglichen.
Das sind sehr positive Elemente. Ob sie genügen, den Rentenabbau für die Nachübergangsgeneration zu kompensieren, ist sicher eines der Themen, die auch noch in der Zukunft dieser Reform wichtig sein werden. Ich glaube auch, dass der Verzicht auf weitere Elemente - die Kommissionspräsidentin hat es kurz erwähnt - durchaus positiv ist, also etwa der Verzicht auf eine Anpassung der Witwen- und Waisenrenten. Man hätte zwar durchaus diskutieren können, ob die Renten für Witwen ohne eigene Kinder nun nicht schon hier einer Reform hätten zugeführt werden können, aber wir haben uns der Gesamtmeinung der Kommission angeschlossen, wonach dies vermutlich für eine nächste Reform ein Thema sein wird und im Moment die Chancen der Reform ebenfalls beeinträchtigen würde.
Es ist wichtig, dass wir ein klares Ja zur Änderung bei den Selbstständigerwerbenden und zu einem Verzicht auf die Abfederung des Vorbezugs für tiefere und mittlere Einkommen abgeben und dass wir dem Verzicht auf die Entflechtung des Bundeshaushalts - auch das ist positiv - und der vollständigen Zuführung des bisherigen Demografieprozents zur AHV zustimmen. Sie sehen, die Liste der positiven Aspekte ist durchaus lange und substanziell.
Hingegen können ich und die Minderheiten, die Sie auf der Fahne sehen, dem vorgeschlagenen Ausbau nicht folgen, der in der Schlussphase dieser Reform ein Thema geworden ist, nämlich dem Zuschlag für Neurentner in der Höhe von 70 Franken pro Monat; das sind 840 Franken pro Jahr, das ist eben erwähnt worden. Ich kann auch der Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent nicht folgen. Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer will ich beim Eintreten nicht lange reden, wir haben auch da einen Minderheitsantrag, der etwas weniger Mehrwertsteuerprozente beantragt.
Lassen Sie mich ferner die Vorlage bewerten und naturgemäss den Akzent auf die Punkte legen, mit denen ich sowie einige Kolleginnen und Kollegen in der Minderheit nicht einverstanden sind. Ich sage es noch einmal mit dem Hinweis auf die Demografie: Heute werden pro Jahr 25 000 Personen pensioniert; so viele gehen in Rente. 2035, also relativ bald, werden, und das ist nicht projiziert, geschätzt oder erfunden - abgesehen von einer gewissen migrationsbedingten Fluktuation existieren diese Leute alle -, 60 000 Personen pro Jahr in Rente gehen, dies im Vergleich zu den heutigen 25 000 Personen. Diese und die eingangs zur Demografie gemachten Überlegungen lassen wirklich die Frage aufkommen, ob es richtig ist, dass wir jetzt einen Leistungsausbau bewilligen und beschliessen. Das ist ein Leistungsausbau, der doch substanziell ist: Wie Sie gehört haben, soll die AHV für alle Neurentner um 70 Franken pro Monat erhöht werden - das ist ein Leistungsausbau. Wir werden sicher noch hören, dass das eine Kompensation für Änderungen bei der zweiten Säule sei. Das ist es aber nicht, oder zumindest ist es nicht nur dies. Es sind nämlich alle Neurentner hier eingeschlossen, also beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner, die keine BVG-Ansprüche haben. Es ist also zumindest teilweise ein klarer Leistungsausbau.
Das ist ein Ausbau, der nach dem Giesskannenprinzip funktioniert, da er für alle Neurentner gilt. Das ist ein Leistungsausbau, der aufgrund der demografischen Entwicklung, aufgrund der Alterung - und das ist das Problem, das vielleicht einigen nicht unbedingt sehr bewusst ist -, eine deutliche Dynamik ab 2030 entwickeln wird, also genau für jene Zeit nach dieser Reform, weil dann nämlich die geburtenstarken Jahrgänge kommen werden. Ich habe die Rentnerzahlen bereits erwähnt. Dann werden sich die AHV-Defizite massiv verschlechtern, nun noch verstärkt durch diesen Ausbau um 70 Franken. Damit hat dieser Vorschlag zwar kurzfristig möglicherweise eine gewisse Attraktion, wie das im vorhergehenden Votum dargestellt worden ist. Doch längerfristig schafft er ein neues Finanzierungsproblem, indem sich diese Zusatzkosten fünf Jahre später gemäss den Schätzungen, die wir heute per 2035 haben, um rund 700 Millionen Franken erhöhen werden und vermutlich nach weiteren Lohnprozenten verlangen werden, wahrscheinlich sind es 0,15. Sie sehen, dass dieses Modell auch einen aus meiner Sicht unguten Mechanismus zwischen der ersten und der zweiten Säule installiert, indem die Reform in der zweiten Säule sozusagen auf die erste übertragen wird. Dabei ist ein recht praktischer Mechanismus vorhanden, wenn ab 2030 die Finanzierung wieder schlechter wird. Man hat dann nämlich diese Lohnbeiträge, die einfach weiter erhöht werden können. Deshalb ist es auch aus diesem Blickwinkel sicher nicht richtig, hier diesen Ausbauschritt zu tun.
Zudem muss man schon deutlich sagen - das unterstreicht meine ursprüngliche Hypothese -, dass man eigentlich mit diesem Ausbau völlig von der Grundüberlegung, nämlich mit dieser Reform die AHV zu stabilisieren, weggekommen ist. Dieser Ausbau würde mehr kosten, als die strukturellen Änderungen mit dem Rentenalter 65/65 einbringen. Man gibt also sozusagen mit der linken Hand gerade wieder aus, was man mit der rechten Hand eingespart hat; ja, man gibt sogar etwas mehr aus.
Lassen Sie mich mit folgender Überlegung schliessen: Ich verstehe ja durchaus, auch angesichts der politischen Landschaft, dass man hier zu dieser Schlussfolgerung gekommen ist. Sie wissen es: Es gibt eine Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV", die eine Erhöhung der Renten um 10 Prozent verlangt. Hier, mit diesen 70 Franken, ist man bei ungefähr 6 Prozent Erhöhung der Renten für die wirtschaftlich Schwächeren. Das ist also ein substanzieller Schritt. Man darf, ohne polemisch zu sein, von einer "AHV miniplus" sprechen. Man ist andererseits mit der Erhöhung des Plafonds bei den Ehepaarrenten gut unterwegs in Richtung der Volksinitiative der CVP. Das hinterlässt doch ein etwas ungutes Gefühl, dass nämlich diese Reform teilweise dazu dient, andere Vorlagen entweder vorzubereiten, allenfalls zu kompensieren oder zumindest in ihre Richtung zu gehen. Das lenkt davon ab - ich sage es noch einmal -, dass eigentlich hier eine Stabilisierungsvorlage im Raum stehen sollte, die sicherstellt, dass die AHV bis 2030 stabil bleibt, dass es keinen AHV-Rentenabbau gibt und dass umgekehrt endlich das Problem beim Generationenvertrag in der zweiten Säule adäquat angegangen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jungen nicht länger diese Transferzahlungen machen müssen, sondern dass dem Grundsatz nachgelebt wird, den wir alle teilen, dass nämlich jede Generation für ihre eigene Altersvorsorge zu sorgen hat.
Ich möchte Ihnen deshalb beantragen - ich werde das dann bei den Voten zu meinen Minderheitsanträgen noch kurz ausführen -, den jeweiligen Minderheiten zu folgen, die diese Reform würdigen und befürworten, aber diesen Ausbauschritt heute eindeutig nicht machen wollen. Ich darf da vielleicht noch beifügen, um auch transparent zu sein: Wenn am Schluss des Prozesses ein Kompromiss nötig ist, um wirklich eine Mehrheit in der Bevölkerung zu erreichen - wir haben das im Verlauf des Prozesses immer wieder signalisiert -, dann könnte man möglicherweise über einen Mechanismus wie die Plafonierung der Ehepaarrenten sprechen. Da spricht man aber von einer halben Milliarde und nicht von zusätzlichen 1,4 Milliarden Franken, was eben der AHV-Ausbau für Neurentnerinnen und Neurentner beinhalten würde.
Insgesamt also gibt es ohne Zweifel einige positive Elemente. Es ist eine Reform, die gelingen muss, ohne Zweifel. Deshalb bin ich für Eintreten, aber ich hoffe sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen den erwähnten Minderheiten folgen.