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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-14

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14

Wortprotokoll

Es geht in diesem Artikel um das Referenzalter und die Altersrente. Das Rentenalter ist ohne Zweifel die Schlüsselgrösse in jeder Altersvorsorge, auch in der unsrigen. Heute beträgt, das haben wir gehört, das ordentliche AHV-Rentenalter der Frauen 64 Jahre, jenes der Männer 65. Gleiches gilt in der beruflichen Vorsorge. Es steht den Vorsorgeeinrichtungen allerdings frei, in ihrem Reglement ein anderes Alter festzulegen. Angesichts der Anforderungen an die Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Notwendigkeit, ein Rentenalter beizubehalten, das den Anspruch auf die AHV-Leistungen ohne Zuschlag oder ohne Kürzungen garantiert, schlägt der Bundesrat vor, den Begriff des ordentlichen Rentenalters durch den Begriff des Referenzalters zu ersetzen. Der Begriff "Referenzalter" erlaubt eine bessere Unterscheidung des Rentenbezugs und des Erwerbsverhaltens. In der Tat: Das Referenzalter bestimmt zwar den Zeitpunkt für den Bezug der AHV ohne Kürzung, deckt sich aber nicht immer mit dem tatsächlichen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Dies zum Begriff "Referenzalter".

Es scheint mir wichtig zu sein, in zwei Sätzen etwas zum Vorschlag des Bundesrates zu sagen. Der Vorschlag des Bundesrates sieht eine Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre innerhalb von sechs Jahren in AHV und beruflicher Vorsorge vor. Ebenso beantragt der Bundesrat die Einführung eines flexiblen Rentenalters zwischen 62 und 70 Jahren, verbunden mit einer versicherungstechnischen Kürzung beim Vorbezug und Zuschlägen beim Aufschub - das aber in der nächsten Etappe.

Was nun die Kommission anbelangt, so ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass die Erhöhung des Referenzalters aufgrund der demografischen Entwicklung unausweichlich, also notwendig, ist. Sie will die Phase zur Erhöhung des Referenzalters jedoch früher beginnen und verkürzen. Das Referenzalter soll in vier Schritten um jeweils drei Monate erhöht werden. Der erste Schritt soll schon im Jahr des Inkrafttretens erfolgen. Die Übergangsphase wird damit um drei Jahre verkürzt. Auf den Minderheitsantrag gehe ich nicht ein, davon hören wir anschliessend.

Die Erhöhung des Rentenalters auf 65/65 widerspiegelt die längere und weiterhin steigende Lebenserwartung von Frau und Mann. Über das Rentenalter 65 hinauszugehen - das wurde in der Eintretensdebatte angesprochen - hält die Kommission heute für politisch unrealistisch. Es gibt eine aktuelle Studie über Altersrücktritte im Kontext der demografischen Entwicklungen. Diese Studie zeigt, dass viele Arbeitgeber heute noch nicht bereit oder in der Lage sind, mehr ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen. Wenn tatsächlich auch genügend Arbeitsplätze, also mehr Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer, offenstehen werden, kann ein höheres Rentenalter sicher in einer nächsten Revision zum Thema gemacht werden. Es wird dies sicher auch zum Thema werden.

Schliesslich zu den finanziellen Auswirkungen, diese sehen gemäss unseren Beschlüssen wie folgt aus: Wir haben [PAGE 811] 1,217 Milliarden Franken weniger an Ausgaben und 113 Millionen Franken an zusätzlichen Einnahmen. Diese zusätzlichen Einnahmen erklären sich aus der Verlängerung der Beitragsdauer der Frauen.

Ein letzter Satz: Gemäss der Kommissionsmehrheit soll das Referenzalter eben nach drei statt sechs Jahren vereinheitlicht werden. Ausserdem soll der erste Schritt zur Vereinheitlichung des Referenzalters bereits bei Inkrafttreten der Reform erfolgen und nicht erst ein Jahr danach. Damit werden die Minderausgaben rascher realisierbar als nach den bundesrätlichen Vorschlägen. Auf mittlere Sicht gleichen sich die finanziellen Auswirkungen aber an.

Dies sind meine Ausführungen zu diesem Thema. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf die Festlegung von 65 Jahren als Referenzalter zuzustimmen.