Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-14
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-14
Wortprotokoll
Artikel 36 regelt das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke, die sich im Ausland befinden. In Absatz 1 geht es darum, in Computersysteme, von denen eine Bedrohung ausgeht, einzudringen und diese zu manipulieren. In Absatz 2 hingegen geht es darum, im [PAGE 792] Ausland Informationen zu beschaffen.
Zu Absatz 1: Der Bundesrat sieht vor, dass der Entscheid bei ihm selbst liegt. Der Nationalrat hat eine Ergänzung beschlossen, wonach der Bundesrat diese Entscheidungskompetenz an den Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS und bei Fällen von untergeordneter Bedeutung an den Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) delegieren kann. Wir haben diese Delegationsnorm gestrichen. Der Nationalrat hat mit 107 zu 80 Stimmen an seiner Version festgehalten. Ihre Kommission teilt die Auffassung des Nationalrates weiterhin nicht. Das Eindringen in Computersysteme im Ausland, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen, ist äusserst brisant. Entsprechend muss eine solche Massnahme von der höchsten politischen Ebene beschlossen werden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, an Ihrer bisherigen Haltung festzuhalten, die im Übrigen auch mit der Haltung des Bundesrates übereinstimmt.
Absatz 2 ermächtigt den NDB, in Computersysteme im Ausland einzudringen, um Informationen zu beschaffen. Die Botschaft sieht vor, dass der Entscheid beim NDB liegt. In politisch heiklen Fällen muss der Direktor des NDB die Zustimmung des Chefs des VBS einholen. Unserem Rat genügte dies nicht. Auf Antrag der GPDel und Ihrer SiK hat er beschlossen, einen neuen Absatz 3 einzufügen und das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke im Ausland dem Genehmigungsverfahren nach den Artikeln 28 bis 31 zu unterstellen, das heisst inklusive Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht. Mit der Korrektur sollte eine Gleichbehandlung der Fälle im Inland und im Ausland eingeführt werden.
Auf Anfrage der SiK-NR hat das Bundesverwaltungsgericht zu unserer Formulierung Stellung genommen. Es sieht ein ernsthaftes Problem - Stichwort Territorialitätsprinzip - und spricht sich klar gegen die Lösung des Ständerates aus. Entsprechend hat der Nationalrat mit 128 zu 59 Stimmen an seiner Version festgehalten.
Ihre Kommission hat die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis genommen. Sie ist einverstanden, dass das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke im Ausland ohne Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgen kann. Wir erachten es aber als zentral, dass immer die politische Ebene eine solche Ermächtigung erteilt. Um die politische Verantwortung breit abzustützen, soll der Vorsteher des VBS vorgängig den Vorsteher bzw. die Vorsteherin des EDA und des EJPD konsultieren. Entsprechend wurde Absatz 2 neu formuliert, während Absatz 3 gestrichen werden kann. Diese Änderung beantragt Ihre SiK einstimmig.