Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-15
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15
Wortprotokoll
Ich versuche, es kurz zu machen. Einleitend drei Bemerkungen:
1. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen im BVG wären auch nur den künftigen Rentnerinnen und Rentnern zugekommen.
2. Es sind die künftigen Rentnerinnen und Rentner, die beim BVG einen tieferen Umwandlungssatz in Kauf nehmen müssen.
3. Das Referenzalter 65 gilt nur für Frauen, die nach dem Inkrafttreten der Reform pensioniert werden.
Die Anträge der Mehrheit - ich möchte das gleichwohl festhalten - stützen sich auf zwei ausführliche Berichte der Verwaltung. Es ist nicht so, dass in der letzten Stunde plötzlich Anträge eingebracht worden sind. Vielmehr hatten wir zu diesen Fragen ausführliche Berichte vonseiten der Verwaltung.
Was nun die Zahlen anbelangt, äussere ich mich zuerst einmal zu den Ehepaarrenten: Die geltende Regelung sieht als maximale AHV-Rente 2350 Franken vor, plus 70 Franken gibt 2420 Franken, mal 155 Prozent gibt dann 3751 Franken. So kommen wir eben auf eine Verbesserung um 226 Franken. Ich will Sie nicht belehren und sage das nur zur Klarstellung, dass die 70 Franken nicht zweimal dazugezählt werden. Es wurde auch gesagt, bei der Übergangsgeneration sei das mit diesen 70 Franken noch anzuschauen. Ich bin mir bewusst, dass das anzuschauen sein wird, wie es auch Herr Gutzwiller angesprochen hat.
An die Adresse von Kollegin Keller-Sutter: Sie haben gesagt, die Selbstständigerwerbenden könnten bereits bei der dritten Säule mehr abziehen und würden die 70 Franken auch erhalten. Sie wissen aber, dass die Selbstständigerwerbenden ja auch auf ihrem vollen Einkommen AHV-Beiträge bezahlen. Insofern finde ich es gerade als Selbstständigerwerbender nicht mehr als gerecht, wenn diese 70 Franken schlussendlich auch dort bezahlt werden.
Was die finanzielle Belastung, was die finanziellen Auswirkungen der Rentenverbesserungen anbelangt, liegen uns auch ausführliche Berechnungen vonseiten der Verwaltung vor. Noch einmal, um es klarzustellen: Mit diesen 0,3 Lohnprozenten ist das Umlageergebnis noch ausgeglichen. Gemäss Hochrechnung wird 2033 dann erstmals ein negatives Umlageergebnis von 46 Millionen Franken resultieren. 2040 werden es gut 500 Millionen Franken sein; dann sind wir bei 0,134 Prozent der gesamten versicherten Lohnsumme in der AHV. Aber mit diesen 0,3 Lohnprozenten ist es bis 2030 ausfinanziert; nachher wird es zu einer moderaten Erhöhung kommen.
Abschliessend möchte ich Ihnen nur sagen: Die Leistungsverbesserung ist Bestandteil des Gesamtpakets - ohne Gesamtpaket keine Reform. Ohne Reform werden Sie keine Erhöhung des AHV-Rentenalters haben, und Sie werden auch keine Absenkung des Umwandlungssatzes haben. Keine Absenkung des Umwandlungssatzes - das wird auch bedeuten, dass Sie bei der zweiten Säule weiterhin Sanierungsbeiträge bezahlen müssen.
Es war von der Belastung der Wirtschaft die Rede. Es hat aber niemand gesagt, dass wir in den letzten Jahren 1 Lohnprozent in die zweite Säule eingeschossen haben - im Gegensatz zur AHV, bei der die Beiträge in den letzten zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren sehr stabil geblieben sind. Das hat die Wirtschaft auch belastet. Aber die Versicherungswirtschaft bzw. die Pensionskassen brauchten diese Beiträge; das stand nie zur Diskussion. Wir sprechen hier von einer moderaten Erhöhung der AHV-Beiträge nach Jahrzehnten.
Alles in allem: Ich lade Sie ein, der Mehrheit zu folgen. Stimmen Sie diesem Gesamtpaket zu. Ich habe es gestern gesagt: Es wird dem Zweitrat ermöglichen, sicher noch die eine oder andere Feinjustierung vorzunehmen. Ich bin überzeugt: Ohne diese Leistungsverbesserung stürzt das Gesamtpaket spätestens in einer Volksabstimmung ab. Dann werden nicht mehr die gleichen Leute auf den Podien sitzen, weil Sie keine Leute finden werden, die bereit sind zu erklären, dass wir hier an und für sich vor allem auch Leistungseinbussen beschlossen haben. [PAGE 830]