Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-15
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15
Wortprotokoll
Wir haben gestern Abend als zeitlich letzte Entscheidung des ersten Tages der AHV- und BVG-Debatte beschlossen, für die Kompensation der Absenkung des Umwandlungssatzes nicht dem Konzept des Bundesrates zu folgen. Dies heisst, dass der Koordinationsabzug nicht vollständig gestrichen wird und dass die Übergangsphase nicht 25 Jahre betragen wird, dass die Eintrittsschwelle im BVG - und da sind gerade auch Frauen betroffen - nicht gemäss Bundesratsvorschlag abgesenkt wird. Auch wenn es nicht in direktem Zusammenhang mit den Kompensationsmassnahmen steht, gehe ich davon aus, dass der Rat heute Morgen mehrheitlich gemäss Antrag der Mehrheit für kleine Einkommen auch keine Abfederung bei Vorbezug will. Das sind Fakten.
Fakt ist damit auch, dass mit der gewählten Lösung für die Nach-Übergangsgeneration - das heisst nach 2030 - gewisse Leistungslücken entstehen werden. Gleichzeitig beschliessen wir die Erhöhung des Rentenalters der Frau von 64 auf 65 Jahre. Wir senken in vier Schritten auch den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent ab. Ich erinnere daran, dass die blosse Absenkung von 6,8 auf 6,4 Prozent im Jahr 2010 mit über 70 Prozent Neinstimmen an der Urne gescheitert ist, und jetzt entscheiden wir uns für eine Absenkung von 6,8 auf 6 Prozent.
All diese Massnahmen und Schritte sind nach der Überzeugung der Kommissionsmehrheit nur in einem austarierten, in einem ausgeglichenen Gesamtpaket möglich, das auch eine minimale Leistungsverbesserung enthält. Diese Leistungsverbesserung ist der Schlüssel für den Erfolg der Revision. Ohne Leistungsverbesserung bzw. ohne Gesamtpaket sind die Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen und die Absenkung des Umwandlungssatzes meines Erachtens stark gefährdet und wahrscheinlich noch viele Jahre kein mehrheitsfähiges Abstimmungsthema. Ein Thema wird aber sehr schnell die Finanzierung der AHV und vor allem auch die Sanierung verschiedener Pensionskassen werden. Das wird bestimmt ebenso teuer, wenn nicht teurer.
Die Kommission sucht nun diese Leistungsverbesserung, die ich angesprochen habe, über einen Zuschlag in der AHV, einen Zuschlag von 70 Franken pro Monat bei den neuen Altersrenten. Gleichzeitig soll für Ehepaare auch der Plafond von heute 150 auf 155 Prozent der Maximalrente angehoben werden. Dabei wird der Zuschlag von 70 Franken berücksichtigt, was für Ehepaare insgesamt eine Verbesserung von maximal 226 Franken pro Monat ergibt. Die Erhöhung von 70 Franken pro Monat betrifft dabei nur die Neurentner. Es sind ja auch nur die Neurentner, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind beziehungsweise die mit den Lohnbeiträgen das Ganze mitfinanzieren.
Die Hinterlassenenrente wird nach unserem Vorschlag nicht erhöht. Ebenfalls nicht betroffen sind nach dem Kommissionsvorschlag die IV-Renten. Es sei noch beigefügt, dass die Verbesserung der Altersrente und der Plafonierungsgrenze der AHV-Renten dazu führt, dass es auch bei den Ergänzungsleistungen zu einer Entlastung kommt.
Mit dem Zuschlag von 70 Franken und der Verbesserung bei der Plafonierung der Renten für Ehepaare kann das Leistungsniveau im Wesentlichen auch für Personen erhalten werden, die nicht mehr in den Genuss der Einmaleinlagen des Sicherheitsfonds kommen werden. Gleichzeitig werden, wie auch vom Bundesrat beabsichtigt, Vorsorgelücken geschlossen. Für bereits laufende Renten hat die Reform der Altersvorsorge 2020 keine negativen Auswirkungen, das heisst, die Renten, die jetzt laufen, sind nicht betroffen. Aus diesem Grund sollen Zuschlag und Erhöhung der Plafonierung auch nur Rentnern gewährt werden, für welche der Anspruch nach dem Inkrafttreten der Reform entsteht.
Das Ganze kostet auch etwas: Die Kosten des Zuschlags und der Erhöhung der Plafonierungsgrenze belaufen sich im Jahre 2030 auf 1,39 Milliarden Franken. Weil die Kommission die Zusatzfinanzierung mittels Mehrwertsteuer ausschliesslich der Finanzierung der Kosten der demografischen Entwicklung vorbehalten will, sollen die neuen Massnahmen via AHV-Beiträge finanziert werden. Wir haben uns überlegt, ob es nicht das Einfachste wäre, die Mehrwertsteuer noch mehr zu erhöhen. Wir haben dazu klar Nein gesagt. Die Mehrwertsteuer soll allein für die Bedürfnisse aufgrund der demografischen Entwicklung verwendet werden. Es gab auch noch einen Vorschlag - ich habe den in den letzten Tagen gehört -, den Ausgleich über die Ergänzungsleistungen zu suchen. Dieser Vorschlag stand für uns nicht zur Diskussion und ist auch kein Thema.
Die AHV-Beiträge sollen ab dem Jahr 2021 um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Die Erhöhung ist je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und von den Arbeitgebern zu tragen. Die Beiträge der Selbstständigerwerbenden oder Nichterwerbstätigen werden ebenfalls entsprechend erhöht. Wir haben es aber gestern gesagt: Ansonsten ändern wir an dieser Differenz zwischen den Beiträgen von Selbstständigerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden nichts. Für die AHV ergeben diese zusätzlichen Beiträge Mehreinnahmen in der Höhe von 1,35 Milliarden Franken.
Aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens im BVG fallen die vollen Kosten sofort an. Die aus den höheren Beiträgen resultierenden Leistungen im BVG sind am Anfang aber noch sehr bescheiden und werden erst mit der entsprechenden Zunahme der Altersguthaben verbessert. Im Umlageverfahren der AHV werden die Verbesserungen dagegen sofort wirksam. Die Kosten entwickeln sich allmählich und parallel zur Entwicklung der Zahl der neuen Altersrentner. Es ist klar, der Zuschlag um 70 Franken wird am Anfang sehr viel weniger Personen betreffen und erst im Laufe der Zeit entsprechend in der Wirkung zunehmen. Der Zuschlag - es ist meines Erachtens wichtig, dass auch das in Erinnerung gerufen wird - von 70 Franken pro Monat wirkt sich bei den tiefen Einkommen prozentual stärker aus als bei den mittleren und hohen Einkommen. Bei den tiefen Einkommen bedeutet das [PAGE 823] eine Verbesserung um rund 6 Prozent, bei den mittleren und höheren Einkommen sind es nur rund 3 Prozent.
Die Beitragsbelastung - auch das ist wichtig zu sagen, das wurde gestern in der Eintretensdebatte verschiedentlich erwähnt - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist insgesamt geringer als in der bundesrätlichen Variante. Ausserdem ist die Belastung in der AHV besser verteilt als im BVG. Betroffen sind sämtliche Versicherte und Arbeitgeber und nicht nur die Personen, die in einem BVG-Plan versichert sind, und deren Arbeitgeber.
Die Verbesserungen in der 10. AHV-Revision waren das Erfolgsrezept der letzten gelungenen Revision im Jahr 1996. Ohne diese Verbesserungen hätte es wahrscheinlich auch keine erfolgreiche Revision 1996 gegeben.
Wir haben es nun heute in der Hand, den Leuten zu sagen: Ja, es stimmt, wir erhöhen das Rentenalter der Frauen um ein Jahr von 64 auf 65. Ja, es stimmt, die Ehepaarrente erhält man ein Jahr später, weil man auch ein Jahr länger arbeiten muss. Ja, es stimmt, auch wenn heute bei 70 Prozent der Ehepaare beide Ehepartner ausser Haus einer Arbeit nachgehen, können wir verheiratete Paare nicht vollständig mit unverheirateten Paaren gleichstellen. Ja, es stimmt auch, dass mit unserer Lösung in der zweiten Säule für die Nach-Übergangsgeneration - also nach 2030 - noch einige Lücken bestehen. Aber als Gegengewicht, als ausgleichendes Gegengewicht haben wir die AHV-Renten für die Neurentner um 70 Franken erhöht. Wir erhöhen auch die Ehepaarrenten um 226 Franken pro Monat und verringern damit diese Ungleichbehandlung von Ehepaaren und unverheirateten Paaren in der AHV ein wenig.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu diesem Vorschlag, der sich in das Gesamtpaket einfügt, der auch seinen Platz im Gesamtpaket hat und der - davon bin ich überzeugt - auch der Schlüssel für den Erfolg dieses Gesamtpaketes sein wird.