Graber Konrad · Ständerat · 2015-09-15
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15
Wortprotokoll
Übergeordnet sind wir uns ja einig, dass wir das Leistungsniveau halten möchten, und wir sehen, dass die AHV und die Pensionskassen schlechte Perspektiven haben. Daraus resultiert, auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, dass Kosten entstehen, und diese Kosten müssen wir tragen. Das ist einmal das Grundsätzliche. Auch hier gilt: "There is no such thing as a free lunch." Für mich - ich erinnere an mein Eintretensvotum - gilt am Schluss des Tages: lieber heute den Preis kennen und bezahlen, als nur zu wissen, dass wir morgen mehr zahlen und vermutlich um einen Faktor höher bezahlen, was wir heute realisieren können. Das ist für mich die Ausgangslage.
Wenn wir einen Konsens betreffend Leistungserhalt haben, muss ich einfach noch etwas erwähnen. Ich nehme jetzt nur das Beispiel des Umwandlungssatzes: Der Umwandlungssatz soll von 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden, das heisst, die Renten werden um 12 Prozent geringer. Der Bundesrat wollte das innerhalb des BVG kompensieren, indem mit höheren Sparkapitalien operiert werden sollte, die über die Jahre alimentiert werden müssten. Das haben wir aber gestern abgelehnt. [PAGE 825]
Der Bundesrat will also auf den Koordinationsabzug verzichten. Das heisst ja dann konkret - ich nehme jetzt ein Beispiel -, dass wir bei einem Lohn von 60 000 Franken gemäss Beschluss der Kommission einen Koordinationsabzug von 21 150 Franken haben; das heisst, man zahlt dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf 38 850 Franken. Der Bundesrat wollte aber, dass diese Beiträge auf 60 000 Franken bezahlt würden, und das führt natürlich auch im Modell des Bundesrates zu höheren Beträgen. Wie in der Botschaft ausgewiesen und in der Kommission besprochen wurde, ergibt das Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,8 Prozent. Das ist die Fassung des Bundesrates, die abgelehnt wurde.
Der Umwandlungssatz wird auch nach Fassung der Kommission weiterhin reduziert. Ich möchte das ebenfalls an einem Beispiel erläutern - dann wird, glaube ich, klar, was dann beispielsweise im Rahmen einer Volksabstimmung zu diesem Thema diskutiert wird. Nehmen wir ein Sparkapital von 300 000 Franken. Mit einem Umwandlungssatz von heute 6,8 Prozent ergibt das eine jährliche Rente von 20 400 Franken, also monatlich 1700 Franken. Neu - bei einem Umwandlungssatz gemäss Kommission von 6 Prozent - wird die jährliche Rente statt 20 400 Franken noch 18 000 Franken und die monatliche Rente statt 1700 Franken noch 1500 Franken betragen.
Die Kommission will hier jetzt mit 70 Franken diese Reduktion von 200 Franken abfedern, ja, man kann wirklich sagen teilabfedern. Ich wiederhole: Die monatliche Rente beträgt 1700 Franken. Das wird dann in den Medien so dargestellt: heutige Situation 1700 Franken, morgen 1500 Franken. Wer sagt dazu Ja, wer sagt dazu Nein? Die Mehrheit der Kommission möchte den Betroffenen hier noch mit 70 Franken entgegenkommen. Der Effekt dieses Vorschlages sind 0,7 Lohnprozente, gemäss Bundesrat sind es 0,8, gemäss Kommissionsmehrheit 0,7 Lohnprozente.
Ich frage Sie nun: Wenn Sie sagen, die Kommission habe einen Leistungsausbau vorgenommen, wo liegt dann der Leistungsausbau, wenn Sie die Rente von 1700 auf 1500 Franken reduzieren? In der Abstimmung wird man Sie dann danach fragen. Was sagen Sie auf den Podien, wenn gesagt wird: "Die Rente betrug jährlich 20 400 Franken, und jetzt reduziert ihr auf 18 000 Franken und sprecht von einem Leistungsausbau"? Ich frage Sie: Wie gewinnen Sie eine Abstimmung, wenn Sie behaupten, das Leistungsniveau werde gehalten, wenn man mit einem ganz einfachen Beispiel das Gegenteil beweisen kann, wie ich das jetzt getan habe?
Sie können diese Abstimmung nicht mit schönen Verbesserungen gewinnen und sagen, das AHV-Alter für Frau und Mann sei jetzt auf 65 Jahre koordiniert, der Umwandlungssatz werde entsprechend der Demografie auf 6 Prozent reduziert, Beiträge ab 65 Jahre seien rentenbildend und der flexible Rentenbezug sei zwischen 62 und 70 Jahren möglich. Damit gewinnen Sie keinen Blumentopf, und damit gewinnen Sie keine Abstimmung. Am Schluss des Tages zählt das, was auf dem Teller landet, und das, was im Portemonnaie landet. Da setzt die Minderheit II (Gutzwiller) auf Diät. Das mag in gewissen Fällen gesund sein, in dieser Vorlage aber wirkt dieser Antrag wie auch der Antrag der Minderheit I (Rechsteiner Paul) auf überschiessende Leistungen tödlich für die Gesamtabstimmung.
Folgen Sie deshalb der Mehrheit, lehnen Sie die Anträge der Minderheiten I und II ab!