Bieri Peter · Ständerat · 2001-12-11
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Die Sicherheitspolitische Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, mit 12 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der von uns vorgeschlagenen Form zuzustimmen. Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates an der Sitzung vom 22. November 2001 beraten und eine intensive Diskussion zu den einzelnen Themenbereichen geführt. Ich werde in meiner Berichterstattung die angesprochenen Fragen darlegen und aufzuzeigen versuchen, welche Schlussfolgerungen wir gezogen haben.
Mit der vorliegenden Botschaft ersucht der Bundesrat, das Swisscoy-Mandat bis zum Ende des Jahres 2003 zu verlängern. Dabei soll der Mitte 1999 vom Bundesrat beschlossene Einsatz in Suva Reka in Kosovo im bisherigen Rahmen und Umfang von einem Gesamtbestand von 160 Angehörigen der Armee bis Ende September 2002 verlängert werden. Ab dem 1. Oktober 2002 wird der Einsatz, gestützt auf den revidierten Artikel 66 des Militärgesetzes, mit einer angepassten Bewaffnung zum Selbstschutz erfolgen. Um diesen eigenen Schutz ab diesem Datum gewähren zu können, ist der Mannschaftsbestand auf maximal 220 Angehörige der Armee aufzustocken. Die Vergrösserung des Bestandes ergibt sich zur Hauptsache durch die Ergänzung um einen Sicherungszug von rund 50 Personen. Zur Sicherstellung der Auftragserfüllung sollen, neben der generellen Ausrüstung der Mannschaft mit der persönlichen Waffe, Maschinenpistolen und fünf Radschützenpanzer 93 Piranha mit fest montierten Maschinengewehren und Nebelwerfern dienen.
Die Bewaffnung dient der Sicherung des gemeinsamen Camps in Suva Reka, der Begleitung von Konvois, welche unter schweizerischem Kommando durchgeführt werden, sowie dem Schutz von Arbeitsorten, an welchen die Swisscoy tätig ist. Die Truppe übernimmt damit Sicherungseinsätze, welche bisher von den österreichischen oder deutschen Truppen ausgeführt werden mussten. An den Unterstellungsverhältnissen ändert sich nichts. Die Swisscoy bleibt weiterhin selbstständig und ist den deutschen und österreichischen Truppen zur Zusammenarbeit zugewiesen.
Zur Verbesserung der Lufttransportkapazitäten in der multinationalen Brigade Süd soll ein Schweizer Helikopter vom Typ Super Puma zum Einsatz kommen. Diese Einsätze erfolgen jedoch unbewaffnet und würden bei erhöhter Bedrohung eingestellt. Das Schweizer Lufttransportelement wird der Heeresbrigade Süd zur Zusammenarbeit zugewiesen und bleibt dem Befehlshaber der Swisscoy unterstellt.
Die Kosten des Swisscoy-Einsatzes in Kosovo zugunsten der KFOR betragen 33 Millionen Franken für das Jahr 2002 und 37,5 Millionen Franken für das Jahr 2003. Sie sind im Budget 2002 respektive im Finanzplan 2003 eingestellt und werden dort beschlossen werden. So weit einige zusammenfassende Darlegungen aus der Botschaft.
In unserer Kommission blieb bei der Behandlung der Vorlage unbestritten, dass die Swisscoy-Truppe seit Beginn ihres Einsatzes im Süden Kosovos sehr gute Arbeit leistet. Der Einsatz der internationalen Truppen, die auf der Basis der Uno-Resolution 1244 ihren Dienst leisten, hat die Voraussetzungen geschaffen, dass die ethnisch motivierten Gewaltakte zumindest beendet werden konnten. Sie hat auch eine Voraussetzung zur Rückkehr eines grossen Teils der Flüchtlinge geschaffen. Dies dürfte nicht zuletzt auch mitgeholfen haben, die Flüchtlingssituation im ganzen europäischen, mitunter auch im schweizerischen Raum zu entschärfen.
Nebst dem militärischen Beitrag zur Stabilisierung des Kosovo leisten auch die Unmik, die zivile Organisation der Uno, die OSZE und zivile Organisationen wertvolle Beiträge, im kriegsgeschädigten Kosovo zivile Führungs- und Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Die Kommission hat auch zur Kenntnis nehmen können, dass die jüngsten Wahlen in Kosovo unter einigermassen geordneten Verhältnissen durchgeführt werden konnten und mit dem Erfolg des gemässigten Kosovo-Albaners Ibrahim Rugova Hoffnung auf eine allmähliche Befriedung besteht. Hingegen zeigt der schwelende Konflikt im benachbarten Mazedonien, dass die ethnischen Spannungen nach wie vor innert kürzester Zeit zu militärischen Konflikten ausbrechen könnten.
In unserer Kommission sind die folgenden Themen vertieft diskutiert worden: Der erste Themenkreis umfasst die Frage, ob es nicht möglich sei, die Truppe schon bald abzulösen, sodass zivile Institutionen den Wiederaufbau übernehmen könnten. Der Vorsteher des VBS, Herr Bundesrat Schmid, führte in der Kommission aus, dass der Bundesrat die militärischen Einsätze laufend überprüfe. So sei der Einsatz der Gelbmützen in Bosnien eingestellt und beendet worden. In Kosovo sei die Lage jedoch nach wie vor so beschaffen, dass Militärs notwendig seien. Auch die übrigen Länder, die Truppen stellten, gehen davon aus, dass der Einsatz in Kosovo weiterhin nötig sei. Ein vorzeitiges einseitiges Ausscheiden des Schweizer Kontingents würde dort schlecht verstanden.
Was das Verhältnis von militärischen und zivilen Einsätzen betrifft, so sei klar festzuhalten, dass die Swisscoy nicht an die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung oder der humanitären Hilfe, sondern an den Auftrag der Kfor gebunden ist. Leistungen zugunsten der Zivilbevölkerung mittels Unterstützung humanitärer Organisationen waren von Anfang an ein Nebenauftrag, dem sich trotz hoher Publizität auch in der Anfangsphase nie mehr als 20 Prozent des Kontingentes widmeten. Dazu zählt der immer wieder medienwirksam hervorgehobene Brückenbau. Die Swisscoy ist und bleibt im Wesentlichen eine Dienstkompanie und erbringt primär Leistungen zugunsten des militärischen Verbandes, dem sie zur Zusammenarbeit zugewiesen bleibt.
Es ist vorgesehen, bei den künftigen Detachementen die Geniebestände zu verringern und dafür die Sicherungselemente zu stärken. Festzustellen bleibt jedoch die Tatsache, dass gewisse zivile Arbeiten zum Teil nur unter dem Schutz militärischer Sicherung oder dank militärischer Fachkenntnisse - zu denken ist da etwa an die Entminungsarbeiten - geleistet werden können. Hingegen ist es getreu dem jetzigen Armeeauftrag gemäss "Armee 95" nicht angebracht, weder bestandesmässig noch im Hinblick auf den Auftragsumfang, über die heutige Ausgangslage wesentlich hinauszugehen. Es kann nicht angehen, Präjudizien im Hinblick auf die "Armee XXI" zu schaffen.
Ein zweiter besprochener Themenkreis ist die Frage, ob es den Einsatz wirklich noch bis Ende 2003 brauche bzw. ob das Mandat nicht verkürzt und auf Ende 2002 begrenzt werden könne. Herr Bundesrat Schmid hat uns in der [PAGE 945] Kommission eingehend dargelegt, dass der Bundesrat die Situation nicht nur laufend prüfe, sondern dass er im Kontakt mit den übrigen in Kosovo engagierten Staaten die Lage permanent beurteile. Hingegen sei es notwendig, vom Parlament frühzeitig den notwendigen Handlungsspielraum für die Rekrutierung der Truppe zu erhalten; denn die Leute müssen gesucht werden - Kündigungen an ihrem Arbeitsplatz seien notwendig -, und ebenso müsste einem Einsatz die entsprechende Ausbildung vorangehen.
Eine Begrenzung des Einsatzes bis Ende 2002 hätte zur Folge, dass bereits im Frühjahr 2002 eine neue Botschaft für eine allfällige Verlängerung geschrieben werden müsste. Der Vorsteher des VBS war jedoch auf Antrag unserer Kommission bereit, der Bundesversammlung bis Ende 2002 einen Bericht zukommen zu lassen, worin über den Stand und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch Zivile orientiert wird. Mit der Aufnahme dieses Anliegens in Artikel 1bis des Bundesbeschlusses ergibt sich denn auch eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates.
Zum dritten Themenkreis: In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Bewaffnung des Detachements nicht früher möglich sei. Hier gilt es zu beachten, dass die vollständige Bewaffnung der Truppe mit persönlichen Waffen und mit Korpswaffen eine zusätzliche Ausbildung nach sich zieht. Es sind entsprechende Sicherungsspezialisten zu rekrutieren, und der Auftrag ist folglich entsprechend anzupassen. Auch gilt es, die Zusammenarbeit mit den Truppen der anderen Länder neu zu regeln. Dies bedingt eine saubere zeitliche Planung.
In der Kommission wurde verschiedentlich auf die ausgezeichneten Leistungen der Swisscoy-Truppe hingewiesen. Besonders Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort erleben durften, was diese Leute unter erschwerten Lebensbedingungen in Kosovo leisten, haben die Verdienste dieser Armeeangehörigen hervorgehoben.
Die Swisscoy leistet einen vorbildlichen Einsatz; sie trägt dazu bei, dass die Schweiz auch international Achtung und Anerkennung verdient, und sie hilft letztlich mit, dass Flüchtlinge, die in unserem Land sind, in ihre Heimat zurückkehren können. Diese Leistung verdient den Dank und die Wertschätzung der Schweiz und ihrer Behörden.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf den Beschluss einzutreten und ihm in der von ihr beantragten Form zuzustimmen.