Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-09-16
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-16
Wortprotokoll
Die Standesinitiative des Kantons Bern vom 24. Juni 2014 verlangt, dass der Bund, wenn er den Kantonen zusätzliche Aufgaben überträgt, auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, namentlich für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundes, die Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes gemäss der Berner Konvention und die Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Das ist der erste Teil der Forderung.
Der zweite Teil der Forderung ist: Bei der Anwendung dieses Prinzips sollen die "nationalen Objekte und Arten" vom Bund, die regionalen und lokalen Objekte von den Kantonen finanziert werden. Der zweite Teil der Forderung verlangt damit eigentlich die Entflechtung der Finanzierung.
Die Kommission hat das Geschäft am 19. August 2015 beraten und eine Berner Delegation angehört. Die Kommission hat dabei festgestellt, dass das von der Standesinitiative angesprochene Problem besteht: Die Finanzierung der Projekte zur Wahrung der Biodiversität, zur Sanierung von Wasserkraftanlagen sowie zur Renaturierung von Gewässern ist nicht sichergestellt. Diese Aufgaben werden vom Bund und von den Kantonen gemeinsam getragen, die Beiträge des Bundes reichen aber für die Kantone nicht aus, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. So liegt die kantonale Beteiligung bei Umweltschutzaufgaben bereits deutlich über dem vom Bund festgelegten Mindestanteil von 35 bis 50 Prozent, und dies, obwohl die Kantone nicht alle von ihnen erbrachten Leistungen verbuchen. Die Kantone haben für die Periode 2016-2019 beispielsweise verlangt, dass der Bund einen Beitrag von 158 Millionen leistet, dem Bund stehen aber nur 110 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Kommission hält es indessen nicht für richtig, nationale Projekte nur mit Bundes- und regionale und lokale Projekte nur mit Kantonsmitteln zu finanzieren. Der Naturschutz ist gemäss Verfassung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen und wird gemäss dem NFA gemeinsam finanziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Lösung im Grundsatz sinnvoll ist und beibehalten werden soll. Sie ist der Auffassung, dass der Umweltschutz gesamtheitlich betrachtet werden muss und dass lokale Objekte durchaus von grosser Bedeutung für das ganze Land sein können.
Die Kommission stellt zwar fest, dass unter anderem in den Bereichen Gewässerschutz und Biodiversität nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, möchte aber unmittelbar und heute nichts an der Mittelverteilung ändern. Die Kommission wird sich mit dem Thema, dem Grundsatzproblem, dass einerseits Aufgaben übertragen und andererseits die nötigen Mittel seitens des Bundes nicht zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen eines internen Geschäftes befassen.
Sie stellt aber einstimmig den Antrag, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben, weil diese eben auch verlangt, dass in Zukunft der Bereich Naturschutz keine Verbundaufgabe mehr sein soll. Damit ist die Kommission nicht einverstanden.