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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Zwei kurze Bemerkungen: Ich bin froh über diese Diskussion und gerade auch über die letzten Hinweise. Wir müssen uns Rechenschaft geben, dass auch in diesem Bereich sehr viele Emotionen im Spiel sind. Gerade mit der zweiten Säule lässt sich auch Stimmung machen. Es ist völlig richtig, dass in Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz und dessen Ablehnung gerade die Kassen- und die Vermögensverwaltungskosten eine grosse Rolle gespielt haben. Ich schliesse nicht aus, dass ausserhalb dieses Saales der eine oder andere Schreibende und auch die eine oder andere Branche die Vorteile des Gesamtpaketes noch entdecken werden.

In der Sache selber stellen die Anträge der Minderheiten I und II eine Verschärfung der bisher geltenden Mindestquotenregelung dar. Ich habe es gesagt: Der Antrag der Minderheit I auf Erhöhung der Mindestquote von 90 auf 92 Prozent unter Beibehaltung der ertragsbasierten Methode ist eine offensichtliche Verschärfung. Beim Antrag der Minderheit II auf Übergang zur ergebnisbasierten Methode mit einer Mindestquote von 68 Prozent ist diese Verschärfung weniger offensichtlich, obwohl wesentlich stärker. Wir hatten auch einen Finma-Bericht zur Verfügung, der die Betriebs- und Kollektivlebensversicherungen 2014 betrifft. Aus den Zahlen dieses Berichtes lässt sich zeigen, dass eine ergebnisbasierte Ausschüttungsquote von 68 Prozent - Kollege Kuprecht hat es angetönt - zu einer Quote von über 95 Prozent führt.

Aus diesem Grunde lade ich Sie ein, sowohl den Antrag der Minderheit I, welche die Bundesratslösung übernimmt, als auch den Antrag der Minderheit II abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.