Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Wenn sich sonst niemand mehr meldet, möchte ich das tun und auf meinen Vorredner eingehen. Er hat jetzt die segensreiche Tätigkeit der Versicherungsgesellschaften in der beruflichen Vorsorge gepriesen und dabei ausgeblendet, dass wir uns in einer Sozialversicherung befinden. Das aber ist entscheidend. Wir sind in der beruflichen Vorsorge, und die berufliche Vorsorge hat die Logik einer Sozialversicherung. Wenn wir es vom Preis-Leistungs-Verhältnis her anschauen, ist es so, dass die bezahlten Prämien bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen nach Abzug der Verwaltungskosten den Versicherten zugutekommen. Bei den Versicherungsgesellschaften handelt es sich aber um Gesellschaften - das ist ihnen nicht vorzuwerfen, das ist ihre Aufgabe -, die profit- und gewinnorientiert sind, und das passt nur entfernt zu einer Sozialversicherung. Deshalb braucht es Regeln, die dafür sorgen, dass die Interessen der Versicherten auch in Fällen gewahrt werden, in denen die Sozialversicherungen durch private Versicherungsgesellschaften umgesetzt werden.
Jetzt ist vorhin so getan worden, als würde eine Überschussregelung im Sinne des Entwurfes des Bundesrates oder der Minderheitsanträge Egerszegi-Obrist die Solvenz dieser Gesellschaften gefährden. Aber hierzu muss man sagen, dass die Frage der Überschussbeteiligung und der Mindestquote effektiv nicht die Frage des Solvenzkapitals betrifft, sondern es ist eine Frage der Verteilung von Gewinnen an die Aktionäre auf der einen Seite und an die Versicherten auf der anderen Seite. Die Mindestquote soll nichts anderes tun, als dafür zu sorgen, dass die Versicherten in erster Linie und die Aktionäre in zweiter Linie berücksichtigt werden. Wenn wir die Geschäftsberichte der im Vorsorgegeschäft in der Schweiz involvierten Gesellschaften betrachten, das [PAGE 863] nach wie vor ein sehr attraktives Geschäft ist, dann sehen wir, dass diese den Erfolg preisen, den sie in diesem Geschäft haben, und auch die Gewinne, die dabei erzielt werden. Die Schweiz ist ein attraktiver Markt, auch für ausländisch dominierte Gesellschaften, wie wir immer wieder erfahren, weil hier viel kapitalisiert ist, gerade auch über die berufliche Vorsorge. Deshalb braucht es Regeln, die das beschränken, was zugunsten der Aktionäre ausgeschüttet wird und zulasten der Versicherten geht.
Das sind die Regeln, um die sich hier die Diskussion dreht. Frau Egerszegi-Obrist hat darauf hingewiesen: Die heutige Formulierung stammt aus der 1. BVG-Revision. Ich war mit ihr zusammen in der Subkommission BVG der SGK des Nationalrates, wo diese Regeln entwickelt wurden. Damals war klar die Meinung - das sagt ja schon das Wort -, dass eine Überschussbeteiligung eine Beteiligung an einem Überschuss ist. Überschuss meint Ertrag minus Kosten. Das ist der Überschuss, und zwar für jeden, der ein Geschäft führt, oder für jeden, der den Wortlaut und den Sinn eines Wortes in Übereinstimmung bringt. Nachher, zur Zeit, als Bundesrat Merz im Finanzdepartement war, ist dann "Überschuss" zu "Ertrag" geworden, und die Gesamterträge sind dann plötzlich die Basis der Mindestquote geworden. Das kann man nicht mehr ändern, das ist Geschichte. Aber was jetzt vorgeschlagen wird, ist eine leichte Korrektur durch den Bundesrat. Es ist eine leichte Korrektur der Regeln, wie sie in der Folge der Entscheidungen nach der 1. BVG-Revision umgesetzt worden sind. Diese bescheidene Korrektur soll dafür sorgen, dass die Rechte der Versicherten gewahrt werden.
Es ist bis jetzt nicht gestreift worden - musste auch nicht seitens des Kommissionssprechers, aber ich möchte jetzt in diesem Kontext schon darauf hinweisen -, dass der Bundesrat durchaus auch für die Interessen der Versicherungsgesellschaften gesorgt hat. Sie haben das vielleicht übersehen, aber es ist wichtig, in dieser Debatte zu unterstreichen, dass in Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe b - das ist eine Seite weiter vorne in der Fahne - eine neue Prämienart eingeführt wird. Sie steht neben den bisherigen Prämien, den Spar-, Risiko- und Kostenprämien, wo ja schon alles abgedeckt ist durch Prämien, was an Kosten entstehen kann. Also zu den Spar-, Risiko- und Kostenprämien wird nun eine weitere Prämienart neu eingeführt, nämlich die Rentenumwandlungsgarantieprämie. Das wurde in der Kommission nicht bestritten. Man hat ja immer wieder argumentiert, dass der heutige Umwandlungssatz zu Schwierigkeiten führe. In Zukunft und im Interesse der Transparenz wird gesagt, die Rentenumwandlungsgarantie kann auch per Prämie abgedeckt werden. Das soll auch verhindern, dass, wie das heute geschieht, Risikoprämien in mindestens doppelter oder mehrfacher Höhe der realen Kosten erhoben werden.
Insgesamt muss man sagen, was der Bundesrat jetzt einführt, ist eine stärkere Aufschlüsselung der Kosten. Es wird zugunsten der Versicherungen eine neue Prämienart eingeführt. Das müsste es erst recht rechtfertigen, die Frage der Mindestquote anzupassen. Die Fragen, die sich im vorliegenden Kontext stellen, sind sensibel bezüglich der Versicherten. Leute, die bei Versicherungsgesellschaften ihre berufliche Vorsorge abwickeln, haben im Schnitt schlechtere Erträge als bei gutgeführten autonomen Kassen; das ist so bei den Renten. Wir haben hier mit der Regelung, wie sie bei der Überschussbeteiligung getroffen ist, eine Regelung, die im europäischen Umfeld ein Unikat ist. In anderen Ländern, wo Versicherungsgesellschaften die berufliche Vorsorge betreiben, sind einschränkendere Bestimmungen formuliert; da bezieht sich die Regelung auf einen echten Gewinn und nicht auf den Ertrag. Insgesamt ist das eine Frage, die sensibel ist. Ich meine, alle legitimen Interessen der Versicherungsgesellschaften sind mit den Vorschlägen, die der Bundesrat macht, gewahrt.
Ich muss Sie deshalb ersuchen, den Minderheitsanträgen und damit auch dem Bundesrat zuzustimmen.