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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Wir sind hier jetzt bei der Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat schlägt eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte vor; er wird es noch erklären. Es ist beizufügen, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer mittels Bundesbeschluss und das Reformgesetz so miteinander gekoppelt werden, dass nur beide Erlasse zusammen wirksam sind.

Was nun den Antrag der Kommissionsmehrheit anbelangt, so haben wir uns von drei Grundsätzen leiten lassen:

1. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer soll nahtlos an das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuer für die IV anschliessen.

2. Es soll keine Mehrwertsteuer auf Vorrat erhoben werden.

3. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer soll mit der Vereinheitlichung des Rentenalters 65/65 verbunden werden.

In Nachachtung dieser Grundsätze hat die Kommission beschlossen, Ihnen zu beantragen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 1 Prozentpunkt zu begrenzen und diese Erhöhung dann auch zu staffeln. Die Mehrheit beantragt also 1 Prozentpunkt, im Gegensatz zum Bundesrat, der ursprünglich 2 Prozentpunkte und jetzt in dieser Vorlage noch 1,5 Prozentpunkte verlangt.

Eine erste Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte soll auf den 1. Januar 2018 erfolgen. Wie Sie wissen, haben wir für die Invalidenversicherung eine befristete Erhöhung von 0,4 Prozentpunkten beschlossen. Diese Erhöhung fällt am 31. Dezember 2017 weg. Wir haben aus diesen 0,4 Prozentpunkten bereits 0,1 Prozentpunkte herausgebrochen, nämlich für den Ausbau und die Finanzierung der Bahninfrastruktur, das heisst für Fabi. Volk und Stände haben dem zugestimmt. Es verbleiben also noch 0,3 Prozentpunkte. Wir sind klar der Auffassung, dass diese 0,3 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer für die AHV zu reservieren sind.

Mit diesem ersten Schritt bleibt der Mehrwertsteuersatz bei den heutigen 8 Prozent. Wir verändern nichts; wir nehmen die 0,3 Prozentpunkte, die wir bereits jetzt bezahlen. Wir werden auch 2018 nicht mehr bezahlen.

Die erste Erhöhung der Mehrwertsteuer kann aber nur umgesetzt werden, wenn dann auch das gleiche Referenzalter von Mann und Frau im Gesetz verankert ist, das heisst, wenn gegen die Reformvorlage kein Referendum ergriffen wird oder ein Referendum abgelehnt wird. Es ist also klar, die 0,3 Prozentpunkte sind nicht gratis zu haben, sondern sie sind an die Erhöhung des Rentenalters gebunden.

Eine weitere Erhöhung - diese Entscheidung ist im Verlaufe der letzten Sitzungen gewachsen - um 0,3 Prozentpunkte soll dann auf den 1. Januar 2021 vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Vereinheitlichung des Referenzalters abgeschlossen.

Schlussendlich ist der dritte Schritt auf 2025 vorgesehen, und zwar eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte. Bezogen auf das Jahr 2030 ergibt dies für die AHV zusätzliche Einnahmen in der Höhe von 3,628 Milliarden Franken, das heisst rund 1,8 Milliarden Franken weniger als vom Bundesrat beantragt.

Also, der langen Rede kurzer Sinn: 1 Prozent insgesamt; 0,3 Prozent bezahlen wir bereits heute, die sollen weitergeführt werden bis 2018; 0,3 Prozent kommen 2021 dazu, das ist das erste Mal, dass wir dann tatsächlich auch etwas mehr bezahlen; schlussendlich 2025 folgen die restlichen 0,4 Prozent, weil wir klar keine Mehrwertsteuer auf Vorrat erheben wollen.

Ich schlage dem Präsidenten vor, jetzt die Minderheiten zu Wort kommen zu lassen. Es gibt eine Minderheit, welche sich dem bundesrätlichen Antrag auf 1,5 Prozent anschliesst, und eine zweite Minderheit - oder auch umgekehrt -, welche 0,9 Prozent und nicht 1 Prozent beantragt.