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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-16

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Die Kommission Ihres Rates hat die Frage der Behandlungsfrist an ihrer Sitzung vom 12. August 2015 vorberaten; Sie haben einen entsprechenden Bericht erhalten. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Eder "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin" bis zur Herbstsession 2017 zu verlängern.

In aller Kürze: Worum geht es? Die im Februar 2012 von Kollege Joachim Eder eingereichte parlamentarische Initiative möchte die Bedeutung der Inventare des Bundes begrenzen. Die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie gaben der Initiative Folge, die UREK-SR am 18. Januar 2013 und die UREK-NR am 9. April 2013. Gemäss den Artikeln 111 und 113 des Parlamentsgesetzes hatte die UREK unseres Rates sodann zwei Jahre Zeit, um einen Entwurf auszuarbeiten oder ihrem Rat eine Verlängerung der Behandlungsfrist zu beantragen.

Unsere UREK befasste sich an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2014 mit der Frage, wie - namentlich im Bereich der erneuerbaren Energien - die Genehmigung von Projekten erleichtert werden kann, welche Stätten tangieren, die in den Bundesinventaren der Objekte von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Am 1. September 2014 verzichtete die Kommission auf einen Entscheid und sistierte das Geschäft; dies mit der Begründung, dass der Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Detailberatung des Energiegesetzes - gemeint ist das Geschäft 13.074, "Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket" - zu behandeln sei und dass das Problem zumindest teilweise über diesen Artikel 14 gelöst werden könne. Entsprechend schlug die Kommission in der Detailberatung von Artikel 14 des Energiegesetzes an der Sitzung vom 31. März 2015 eine Änderung vor, wonach von der Erhaltungspflicht für Objekte, die in einem Bundesinventar aufgeführt sind, abgewichen [PAGE 885] werden kann, sofern das Objekt im Kern seines Schutzwertes nicht verletzt wird. Wir werden diesen Artikel kommende Woche beraten.

Angesichts der Tatsache, dass die Änderungsanträge der Kommission nach dem aktuellen Stand der Beratungen in unserem Rat wieder in den Nationalrat gehen, ist in den Augen unserer Kommission eine Bestandesaufnahme durchzuführen, sobald die definitive Fassung des Energiegesetzes feststeht.

Unsere Kommission erachtet es mit diesen Ausführungen einhellig als sinnvoll, die Frist für die Ausarbeitung eines Entwurfes zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Kollege Eder bis zur Herbstsession 2017 zu verlängern, was sie entsprechend beantragt.