Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-09-07
Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Pieren nimmt ein Thema auf, das für eine sich stark entwickelnde Gesellschaft nicht ganz untypisch ist: Wir schaffen Regeln für das Zusammenleben, und diese Regeln nehmen dann überhand. Wir bauen Schutzmechanismen ein, die jenen, die sie schützen sollen, plötzlich schaden - Stichworte sind hier Überregulierung und Bürokratisierung. Dieses Phänomen kann auch dazu führen, dass die Selbstverantwortung dezimiert wird, dass Chancen nicht mehr ergriffen werden, dass die Innovation nicht mehr entwickelt werden kann. Die Regeln können im Extremfall sogar zu Kriminalisierung führen, weil die Menschen bei so vielen Regeln schon gar nicht mehr wissen, welche Regeln sie gerade jetzt brechen. Es ist eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft, ein Gleichgewicht zu finden zwischen notwendigen Regeln auf der einen Seite, vor allem zum Schutz der Schwachen, und der Wahrung von Innovation und Selbstverantwortung auf der anderen Seite.
Kollegin Pieren hat sich in einem ganz kleinen Gebiet, im Bereich des Babysittings, dieses Themas angenommen. Deshalb hat die SGK-NR dieser parlamentarischen Initiative damals mit 14 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Leider hat unsere Schwesterkommission im Ständerat am 26. März 2015 entschieden, dass sie nicht Folge geben möchte, und zwar einstimmig bei nur einer Enthaltung. Somit hat sich die SGK-NR, also Ihre Kommission, am 26. Juni noch einmal um das Thema gekümmert.
Worum geht es eigentlich wirklich? Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Kollegin Pieren geht es darum, dass Babysitting als Nebenjob bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Erwerbstätigkeit gilt. Wahrscheinlich - davon müssen wir ausgehen - verhalten sich einige Tausend Menschen in unserem Land kriminell, weil sie jemanden schwarz beschäftigen, ohne dass sie das realisieren. Die wenigsten, die einen Babysitter haben, rechnen nämlich die AHV richtig ab, sofern sie die betreffende Person überhaupt richtig angemeldet haben. Es sind nicht Leute, die bewusst etwas strafrechtlich Falsches tun möchten oder Geld sparen möchten. Diese sozialversicherungsrechtliche Unterstellung macht weder aus gesellschaftlicher Sicht noch aus Sicht der Eltern oder der Jugendlichen Sinn, die diesen Job freiwillig machen, um etwas Sackgeld zu verdienen.
Wenn den Leuten bewusst wäre, wie die Situation im Moment ist, würden wahrscheinlich weniger solche Jobs angeboten, weil man schlichtweg den Aufwand scheuen würde. In diesem Fall hat man weder die Einnahmen für die Jugendlichen noch die Sozialabgaben. Somit wäre es schlecht für uns alle. Auch bei der erleichterten Abrechnung der AHV-Beiträge ist es für eine durchschnittliche Schweizerin oder für einen durchschnittlichen Schweizer nicht ganz einfach, all diese Formulare auszufüllen. Auch aufseiten der Ausgleichskasse ist der Aufwand schlussendlich grösser als der Ertrag.
Das Ziel der parlamentarischen Initiative Pieren ist es nicht, dass solche Jobs kumuliert werden und man davon leben kann. Kollegin Pieren geht es "nur" darum, diesen kleinen Nebenerwerb, der meistens von Jugendlichen während der Ausbildung ausgeübt wird, zu ermöglichen, so gut es geht, und nicht zu verhindern.
Die Minderheit Schenker Silvia unserer Kommission wie auch die SGK-SR befürchten, dass mit dieser Initiative genau eine solche Kumulierung ermöglicht würde. Sie möchten nicht Tür und Tor für die Schaffung von prekären Jobs öffnen. Die Minderheit Schenker Silvia ist auch der Meinung, dass die Definition von Babysitting aufgrund der Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten im Haushalt schwierig sei. Nach der Meinung von Kollegin Pieren und der Meinung der Mehrheit der Kommission ist es aber klar, was Babysitting ist: Es geht nur um Kinderhüten und nicht auch noch darum, das Haus zu putzen, aufzuräumen oder sonstige Dinge zu erledigen. Selbstverständlich hätten wir später noch den Auftrag, das genauer zu definieren und einzugrenzen.
Weiter sind die Minderheit Schenker Silvia und die SGK-SR der Meinung, dass 3000 Franken zu viel seien und der Anreiz zu gross sei, solche Jobs zu kumulieren. Die Mehrheit der SGK-NR hingegen ist klar der Meinung, dass es in diesem Fall wirklich nur um Babysitting gehe und es nicht die Idee sei, dass daraus eine Erwerbstätigkeit würde. Sie wäre deshalb in einem zweiten Schritt, wenn am Schluss Nationalrat und Ständerat Folge gegeben hätten, durchaus bereit zu überlegen, ob es eine Altersgrenze braucht. Einen Studentenjob hat man nämlich in der Regel mit z. B. 40 Jahren nicht mehr; das hört irgendwann auf.
Die Mehrheit ist auch nicht der Meinung, dass der Betrag von 3000 Franken zu hoch sei. Auf 48 Wochen verteilt macht das rund 60 Franken pro Einsatz; wenn man davon ausgeht, dass ein Babysitter je nach Region vielleicht 20 bis 25 Franken pro Stunde erhält, sind diese 60 Franken sehr schnell erreicht. Aufgrund einer Motion Schneider-Schneiter (14.3126) sind in der jetzt geltenden Verordnung neu 750 Franken als Freibetrag festgelegt worden. Das sind dann noch tatsächlich Fr. 15.50 pro Woche. Das ist kaum mehr als ein stündiger Einsatz pro Woche, wenn überhaupt. Wenn wir diesen Jugendlichen, die etwas dazuverdienen wollen, einen anständigen Betrag bezahlen wollen, ist diese Summe nach Meinung der Mehrheit der Kommission klar zu tief. Welche Obergrenze richtig ist, kann auch hier in der späteren Diskussion in der Phase der Konkretisierung diskutiert werden. Vielleicht sind es ja auch 2500 Franken. Kollegin Pieren wie auch die Mehrheit der Kommission haben da durchaus Diskussionsbereitschaft signalisiert.
Sie sehen, wir haben uns des Themas noch einmal intensiv angenommen. Wir sind aber nach gewalteter Diskussion zum Schluss gekommen, dass wir an der parlamentarischen Initiative festhalten möchten, dies, der Kommissionspräsident hat es schon gesagt, mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten. Dieser Entscheid fiel am 26. Juni 2015.