Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-09-07
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Pieren keine Folge zu geben. Wir haben grundsätzlich Verständnis dafür, dass junge Familien, welche einen Babysitter für ihr Kind anstellen, nicht mit allzu viel Administration belastet werden sollen. Was jedoch die parlamentarische Initiative Pieren verlangt, geht unseres Erachtens deutlich zu weit und bringt zu viele Unklarheiten mit sich. Warum?
Erstens ist in der Initiative keine Altersgrenze definiert, für die diese Ausnahme von der AHV-Pflicht gelten soll. Das heisst, die Regelung könnte, sollte sie mit diesem Wortlaut umgesetzt werden, nicht nur für junge Frauen und Männer gelten, welche sich mit Babysitting ein Taschengeld verdienen.
Zweitens ist in der Initiative nicht klar festgehalten, ob die Limite von 3000 Franken für den Lohn pro Arbeitgeber gilt oder für den Gesamtlohn. Frau Pieren hat mündlich jetzt zwar gesagt, wie sie es meint, aber in der Initiative ist dies nicht festgehalten.
Drittens ist der Begriff des Babysittings unserer Meinung nach zu wenig klar definiert. Würde diese Bestimmung zum Beispiel auch greifen, wenn der Babysitter, die Babysitterin nebenbei noch Hausarbeiten erledigt oder nicht?
Eines ist klar: Die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative hätte für die einzelnen Versicherten zur Folge, dass sie weniger Beiträge an die AHV bezahlen würden. Da AHV-Beiträge die Rentenhöhe bestimmen, hat ein Nichtbezahlen von Beiträgen ebenfalls Konsequenzen für die Renten. Die Beitragsbefreiung hat natürlich auch Konsequenzen für die AHV. Sie werden jetzt vielleicht sagen, dass es sich nur um kleine Beträge handle und dies keine grossen Konsequenzen habe. Aber viele kleine Beträge zusammen können auch eine stattliche Summe ergeben.
Ausserdem - das ist das letzte Argument, das ich ins Feld führen will - hat der Bundesrat bereits gehandelt. Der Bundesrat hat mit einer Verordnungsänderung dafür gesorgt, dass junge Babysitter, die sich ein kleines Taschengeld verdienen wollen, von der Beitragspflicht befreit sind. Die Regelung in der Verordnung ist gerade in Bezug auf die Punkte, die ich vorhin erwähnt habe, sehr klar. Die Beitragsbefreiung gilt bis zum Alter 25 und für einen Betrag von 750 Franken pro Jahr.
Die Ständeratskommission hat der parlamentarischen Initiative Pieren einstimmig keine Folge gegeben. Ich bitte Sie, dies ebenfalls nicht zu tun.