Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-09-07
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, bei allen Differenzen der Mehrheit zu folgen. Ich werde nur auf die wichtigsten Differenzen eingehen. [PAGE 1322]
Gemäss Artikel 36 Absätze 1 und 2 kann der Nachrichtendienst in Computersysteme und -netzwerke eindringen, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen, wenn diese Systeme aus dem Ausland aktiv unsere kritischen Infrastrukturen angreifen. Der Bundesrat soll gemäss Gesetz über solche Massnahmen entscheiden, denn sie haben unter Umständen politische Konsequenzen. Eine Delegation an den Direktor des Nachrichtendienstes ist in untergeordneten Fällen möglich. Die vom Ständerat vorgesehene Einführung einer Bewilligung durch das Bundesverwaltungsgericht stellt keine gangbare und praktische Lösung dar; sie wird sogar vom Bundesverwaltungsgericht selbst explizit abgelehnt. Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt auch bei Artikel 66 des Nachrichtendienstgesetzes und Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) die Mehrheit, wonach das BGÖ grundsätzlich gilt, aber mit den genannten Ausnahmen. Das heisst, es gibt keine Öffentlichkeit bei amtlichen Dokumenten betreffend die Informationsbeschaffung nach Nachrichtendienstgesetz. Würde in diesem Bereich Öffentlichkeit gewährt, würde wohl kaum noch ein Partnerdienst dem Nachrichtendienst des Bundes Informationen liefern. Die übrige Information untersteht dem BGÖ.
Auch bei Artikel 75 Absatz 1 folgt die FDP-Liberale Fraktion der Mehrheit. Hier geht es um die Ausdehnung der Kompetenz der Unabhängigen Kontrollinstanz von der Funkaufklärung auf die Kabelaufklärung. Dies ist eine Anpassung an die neuen Technologien. Ich bitte Sie, hier den Antrag der Minderheit Fischer Roland abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.