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AB 187320

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Differenz bei Artikel 23 ist aus unserer Sicht nicht so gewichtig. Der Bundesrat hat ursprünglich vorgeschlagen, dass der Nachrichtendienst Personen anhalten und ihre Identität feststellen kann. Dieser Vorschlag entstand in Zusammenarbeit mit den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und den kantonalen Polizeikorps. Dort hatte man keine Einwendungen dagegen, weil man ähnliche Kompetenzdelegationen auch in kantonalen Gesetzen kennt.

Ihr Rat hat diese Befugnis nachher eingeschränkt und hat gesagt: Im Grundsatz muss es die Polizei machen, und in Ausnahmefällen darf es der Nachrichtendienst machen. Das ist Ihre Lösung. Diese Lösung entspricht dem heutigen Minderheitsantrag Borer. Der Ständerat ist dann weiter gegangen und hat gesagt: Das darf ausschliesslich die Polizei machen, der Nachrichtendienst darf das ganz generell nicht.

Jetzt haben Sie zwischen diesen beiden Kompetenzordnungen zu entscheiden. Darf der Nachrichtendienst Personen anhalten, ihre Identität feststellen - Sie sehen das in Absatz 2 dieses Artikels -, darf er das gar nicht, oder darf er es nur in Ausnahmefällen? Aus Sicht des Nachrichtendienstes wäre die Minderheit Borer zu unterstützen. Sie kommt dem Entwurf des Bundesrates am nächsten. Diese Fassung würde die Arbeit des Nachrichtendienstes etwas erleichtern, vielleicht auch die Möglichkeit geben, in gefährlichen Fällen eine Festhaltung vorzunehmen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Nachrichtendienst auch mit der Lösung der Mehrheit, dem Beschluss des Ständerates, grundsätzlich leben kann; er hat dann eine Erschwernis. Es ist primär ein politischer Entscheid, den Sie zu fällen haben. Er hängt wohl auch mit Ihrem Vertrauen zusammen, das Sie dem Nachrichtendienst gegenüber haben.

Ich würde Ihnen vorschlagen, der Minderheit Borer zu folgen, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und damit auch die Richtung des Bundesrates einzuhalten. Wenn Sie der Mehrheit folgen, kann das gewisse Erschwernisse geben, mit denen der Nachrichtendienst aber leben kann.