Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-09-07
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Hier geht es wirklich um einen Kernartikel dieses Gesetzes. In Absatz 2 tönt es zwar harmlos, aber de facto sprechen wir von Tatbeständen, die auch als feindliche Angriffe - oder auf Englisch als "cyber war" - wahrgenommen werden können. Wenn wir nicht der Minderheit Vischer Daniel zustimmen, geben wir dem Nachrichtendienst die Kompetenz, ausländische Staatsbehörden mit Verwanzung anzugreifen, Staaten zu überwachen oder Computernetzwerke zu hacken. Wir müssten uns doch in der Schweiz als neutrales Land dafür einsetzen, dass es im Bereich des Internets auch so etwas wie Regeln gibt, wie das sonst im Kriegsrecht der Fall ist. Stattdessen drehen wir hier an der Eskalationsspirale mit.
Wenn Sie jetzt in der Argumentation das Beispiel des IS bringen, dann muss ich Ihnen sagen, dass dieser Absatz 2 sehr viel weiter gefasst ist. Dieser Absatz 2 kann irgendwelche ausländischen Ziele betreffen. Es ist klar: Wenn wir hier dem Nachrichtendienst diese Kompetenz geben - ganz unabhängig davon, wer dann dazu Ja sagen muss -, dann überschreiten wir eine dicke, dicke rote Linie! Ich bin überzeugt, dass in einer allfälligen Referendumsabstimmung genau dieser Punkt ein Punkt sein wird, zu dem wir Stimmen finden werden - auch auf der rechten Seite, wo ja immer die Neutralität unseres Landes so hochgehalten wird. Diese Stimmen werden sagen: Wir wollen keinen Angriffskrieg der Schweiz, auch nicht im Internet.
In dem Sinne: Überlegen Sie nochmals, und geben Sie sich einen Schubs! Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Vischer Daniel zu, und stimmen Sie damit gegen den Angriffskrieg im Internet unter dem Titel des Nachrichtendienstes.