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preparatory:AB 187357

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07

Wortprotokoll

Eine Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die Subkommission BVG, hat sich mehrmals mit diesem Thema befasst, und zwar sehr vertieft. Dann hat sich die Plenarkommission des Nationalrates mit diesem Thema befasst. Eigentlich sind wir bis heute immer auf unserer Linie geblieben, auch hier im Nationalrat. Ich möchte jetzt nicht zum x-ten Mal noch einmal im Detail Materielles wiederholen. Nur so viel: Bezüglich der Rechnungslegung und der Verwaltungskosten erachtet es die grosse Mehrheit der Kommission als genügend, wenn wir für kleine Vorsorgewerke auf der Basis des Obligationenrechts arbeiten. Das ist für die Transparenz absolut genügend. Es kann nicht sein, dass wir für kleine und kleinste Stiftungen Vorschriften gemäss Swiss GAAP FER 26 verlangen.

Bezüglich des Begünstigtenkreises möchten wir auch an der Formulierung des Nationalrates festhalten. Die Formulierung ist sinnvoll. Es macht keinen Sinn, zusätzliche Beschränkungen einzuführen. Das führt nur zu einer komplizierten Verwaltungslösung, die schlussendlich niemand handhaben kann.

Zu guter Letzt: Gleichbehandlung und Angemessenheit sind auch in der Mehrheitslösung gegeben. Wir führen nämlich in Artikel 89a Absatz 8 eine Ziffer 3 ein, mit der wir explizit darauf hinweisen, dass wir eine Lösung wollen, die Gleichbehandlung und Angemessenheit garantiert.

Bei Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis hat sich die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, an der bisherigen Lösung festzuhalten.

Bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 1a wurde der Beschluss zugunsten der Mehrheit mit 16 zu 8 Stimmen gefasst, bei den Ziffern 1b, 1c und 3 mit 17 zu 8 Stimmen.

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